DE10044158C2 - Beleuchtungsvorrichtung in Form einer Reflektorlampe mit Halbleiterchips als Lichtquelle - Google Patents
Beleuchtungsvorrichtung in Form einer Reflektorlampe mit Halbleiterchips als LichtquelleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung in Form einer
Reflektorlampe mit Halbleiterchips als Lichtquelle, mit einem
schalenförmigen, aus lichtundurchlässigem Material bestehenden und die
Lichtquelle in sich aufnehmenden Lampengehäuse und mit einem
Lampensockel zum Anschluß der Beleuchtungsvorrichtung an eine
Stromversorgung sowie mit einem das Gehäuse abschließenden,
lichtdurchlässigen Deckglas zum Durchtritt des von der Leuchtquelle
erzeugten Lichts, wobei in dem Lampengehäuse eine mit den über eine
Schaltung ansteuerbaren Halbleiterchips bestückte Platine angeordnet ist.
Eine Beleuchtungsvorrichtung mit den vorgenannten Merkmalen ist in der
DE 196 51 140 A1 beschrieben. Soweit in der darin im einzelnen
beschriebenen Leuchte bereits eine Platine mit wenigstens drei darauf
angeordneten Leuchtdioden angeordnet ist, ist das zur Aufnahme der
Platine eingerichtete Gehäuse nach unten in Richtung des Lichtausfalls
durch ein lichtdurchlässiges Deckglas abgeschlossen. Zwar werden mit der
bekannten Leuchte bereits Vorteile wie eine verlängerte Lebensdauer und
die Vermeidung von hohen Temperaturen erreicht, jedoch besteht noch
der Nachteil, daß der Lichtaustritt eher diffus und die Intensität nicht
ausreichend ist. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einer
Beleuchtungsvorrichtung mit den eingangs genannten Merkmalen die
vorgenannten Nachteile zu vermeiden und die Gebrauchsfähigkeit der
Beleuchtungsvorrichtung zu verbessern.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 1; vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Soweit vorgesehen ist, daß jedem Halbleiterchip eine in dem Deckglas
ausgebildete bikonvexe Linse mit einer nach außen und einer nach innen
gerichteten Linsenwölbung zugeordnet ist, ist es möglich, durch eine
jeweils im Einzelfall erfolgende Festlegung des Radius der Linsenwölbung
bzw. der Höhe der Linse eine in einer vorgegebenen Entfernung von dem
Beleuchtungselement liegende Fläche definierter Größe mit einer
gewünschten Intensität zu beleuchten, ohne daß die Platine bzw. die
Anordnung der darauf befindlichen Halbleiterchips einer Änderung bedarf.
Dabei wird die erforderliche Bündelung des von den Halbleiterchips
emittierten Lichts zur Linse durch die zwischen Platine und Deckglas
angeordnete plattenförmige Abschirmung mit den darin angeordneten
Reflektoröffnungen bewirkt. Da der Radius der Reflektoröffnungen
maximal gleich dem Radius der Linsenwölbungen ist bzw. etwas geringer
ausgelegt ist, bedarf die plattenförmige Abschirmung jeweils einer
Anpassung an die Auslegung des Deckglases mit den darin ausgebildeten
Linsen.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß
Deckglas und plattenförmige Abschirmung in einem derartigen Abstand
zueinander festgelegt sind, daß die Linsenwölbungen nicht bis in die
halbkugelförmigen Reflektoröffnungen reichen, wobei bevorzugt die
Unterkante der Linsenwölbungen mit der Oberfläche der plattenförmigen
Abschirmung ausgerichtet sein kann. Hiermit ergeben sich im Bereich der
Reflektoröffnungen zwischen der Oberfläche der plattenförmigen
Abschirmung und der unteren Begrenzungsfläche der zugeordneten Linse
offene Zwickel, über die die beim Betrieb der Halbleiterchips auftretende
Wärme abgeführt werden kann.
Wegen der gegenseitigen Abhängigkeit der Ausgestaltung des Deckglases
und der plattenförmigen Abschirmung ist nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vorgesehen, daß das Deckglas Abstandsstifte zur
Festlegung der plattenförmigen Abschirmung und der Platine aufweist und
die Abstandsstifte eine in Abhängigkeit von dem Radius der
Linsenwölbung unterschiedliche Länge aufweisen. Dabei können
Abstandsstifte einen über ihre Länge unterschiedlichen Durchmesser
aufweisen, so daß auf den unterschiedlichen Durchmessern der
Abstandsstifte die plattenförmige Abschirmung und die Platine jeweils
definiert festzulegen sind.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß das
Deckglas, die plattenförmige Abschirmung und die Platine
miteinander zu einer Baueinheit verpreßt
und in das Lampengehäuse eingesetzt sind, wobei die Baueinheit in dem
Lampengehäuse mit einer Verdrehsicherung festgelegt sein kann.
Es kann vorgesehen sein, daß die Halbleiterchips als Licht in
unterschiedlichen Farben emittierende Halbleiterchips ausgebildet und auf
der Platine in einer regelmäßigen Verteilung und Anordnung angeordnet
sind, so daß definierte Farborte über die Ansteuerung der
Leuchtdiodenchips festzulegen sind.
Es kann vorgesehen sein, daß in dem Lampengehäuse der Wärmeabfuhr
dienende Schlitze vorgesehen sind.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
Fig. 1 ein Lampengehäuse im Schnitt,
Fig. 2 ein lichtdurchlässiges Deckglas in einer Draufsicht,
Fig. 3 das Deckglas gemäß Fig. 2 in Seiten
ansicht,
Fig. 4 eine in dem Deckglas ausgebildete Linse
in einer vergrößerten Einzeldarstellung,
Fig. 5 eine plattenförmige Abschirmung in einer Draufsicht,
Fig. 6 eine in der plattenförmigen Abschirmung ausgebildete
Reflektoröffnung in einer vergrößerten
Einzeldarstellung.
In Fig. 1 ist ein Lampengehäuse 10 des Beleuchtungselements
wiedergegeben, welches einen schalenförmigen Bereich 25 und einen
Sockel 26 zum Anschluß des Beleuchtungselements an eine nicht
dargestellte Stromversorgung aufweist. In dem schalenförmigen Bereich
25 des Lampengehäuses 10 ist formschlüssig eine aus einer Platine 11,
einer plattenförmigen Abschirmung 12 sowie einem lichtdurchlässigen
Deckglas 13 bestehenden Baueinheit festgelegt, die in Fig. 1 nur in einer
schematischen Darstellung wiedergegeben ist; Einzelmerkmale zu den
Bauteilen sind den Fig. 2 bis 6 zu entnehmen. Die Platine 11 ist über
von dieser wegführende und im Inneren des schalenförmigen Bereichs 25
verlaufende und durch den Sockel 26 reichende Anschlußdrähte 14 mit
einer Stromversorgung zu verbinden.
Nicht weiter dargestellt ist die Platine 11 mit den darauf in bekannter
Weise aufgeklebten und gebondeten Halbleiterchips; die Anordnung der
Halbleiterchips auf der Platine 11 entspricht jedoch der Anordnung der
Linsen in dem Deckglas (Fig. 2) bzw. der Anordnung der
Reflektoröffnungen in der plattenförmigen Abschirmung 12 (Fig. 5), so
daß auf die dazu noch ergehenden Erläuterungen Bezug genommen wird.
In den Fig. 2 und 3 ist das Deckglas 13 im einzelnen dargestellt, in
welcher bikonvexe Linsen 15 mit einer sowohl nach außen
wie auch nach innen gerichteten
Linsenwölbung 16 mit einem vorgegebenen Radius angeordnet sind; die
Höhe der Linsen 15 ergibt sich aus den die Linsenwölbungen 16
schneidenden Abflachungen 17. Eine einzelne Linse ist in einer
vergrößerten Darstellung in Fig. 4 wiedergegeben.
Die Verteilung der Linsen 15 in dem Deckglas 13 ist derart vorgenommen,
daß unter jeder Linse 15 auf der Platine 11 ein Halbleiterchip angeordnet
ist, wobei die Halbleiterchips als verschiedenfarbiges Licht emittierende
Halbleiterchips ausgebildet sind. So sind bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel 45 Halbleiterchips mit 45 zugeordneten Linsen
vorgesehen, wobei jeweils 15 in den Farben Rot, Blau und Grün
emittierende Halbleiterchips in einer regelmäßigen Verteilung auf der
Platine 11 angeordnet sind, so daß über die Ansteuerung der
Halbleiterchips und die Mischung des von diesen emittierten Lichts jeder
beliebige Farbort für das Beleuchtungselement ansteuerbar ist.
Die Ausgestaltung der Linsen nach Radius und Höhe ist abhängig von dem
vorgesehenen Einsatzzweck des Beleuchtungselementes. Die Auslegung
geschieht im einzelnen aufgrund der Vorgabe, in welcher Entfernung von
dem Beleuchtungselement eine Fläche mit einer definierten Größe mit
einer gewünschten Intensität auszuleuchten ist. Aufgrund der
vorstehenden Parameter wird die angepaßte Linsenform ermittelt, und das
Deckglas 13 wird entsprechend ausgestaltet. Im Anschluß an die
Ausbildung der Linsen 15 wird das Deckglas 13 mit den darin
eingearbeiteten Linsen 15 in eine hochpolierte Form gebracht.
Aus Fig. 5 ist die Ausbildung der formentsprechend gestalteten
plattenförmigen Abschirmung 12 ersichtlich, in welcher jedem
Halbleiterchip bzw. jeder Linse 15 zugeordnet Reflektoröffnungen 21
angeordnet sind, deren Form sich aus Fig. 6 ergibt. Diese Form
entspricht einer in der plattenförmigen Abschirmung 12 jeweils
ausgebildeten Halbkugel, die an ihrem unteren, der Platine 11
zugewandten Ende sekantenartig abgeschnitten ist, so daß die
Reflektoröffnungen 21 mit ihrer unteren Grundfläche auf der Platine 11
aufsitzen und jeden einzelnen Chip umschließen. Der Radius der
Reflektoröffnungen 21 ist dabei maximal dem Radius der Linsen 15, und
insoweit ist plattenförmige Abschirmung 12 mit den darin befindlichen
Reflektoröffnungen 21 unterschiedlichen Ausgestaltungen des
Deckglases 13 mit Linsen 1 S anzupassen.
Deckglas 13, plattenförmige Abschirmung 12 und Platine 11 werden in
einer definierten Zuordnung zueinander zu einer Baueinheit dadurch
zusammengefaßt, daß an dem Deckglas 13 Abstandsstifte 18 angebracht
sind, die zwei unterschiedliche Durchmesserbereiche aufweisen, nämlich
einen Absatz 19 mit einem größeren Durchmesser, auf den die
plattenförmige Abschirmung 12 mit darin einen passenden Durchmesser
aufweisenden Bohrungen 22 aufsteckbar ist, und einen anschließenden
Absatz 20 mit einem geringeren Durchmesser, dem in einer nicht
dargestellten Weise entsprechende Bohrungen in der Platine 11
zugeordnet sind. Somit können die plattenförmige Abschirmung 12 und
die Platine 11 in Abhängigkeit von der Ausbildung der Abstandsstifte 18
in einer definierten Zuordnung zum Deckglas 13 an dieser
festgelegt und zur gewünschten Baueinheit
zusammengefaßt werden. Die Zuordnung des Deckglases 13 zu der
plattenförmigen Abschirmung 12 ist dabei derart ausgelegt, daß die Linsen
15 mit ihrer zur plattenförmigen Abschirmung 12 hin gerichteten
Linsenwölbung 16 nicht in die in der plattenförmigen Abschirmung 12
ausgebildeten Reflektoröffnungen 21 hineinreichen, vielmehr die
Unterkante der Linsenwölbungen 16 in Form der Abflachung 17 mit der
Oberfläche der plattenförmigen Abschirmung 12 ausgerichtet ist. Damit
entstehen zwischen der Oberfläche der Reflektorplatte 12 und den
ansteigenden Linsenwölbungen 16 offene Zwickel, über die beim Betrieb
der Halbleiterchips entstehende Wärme aus den Reflektoröffnungen 21
abgeführt wird. Wie nicht weiter dargestellt, weist das Lampengehäuse 10
in seinem schalenförmigen Bereich 25 Lüftungsschlitze auf, die der
Wärmeabfuhr dienen. Die aus Deckglas 13, plattenförmiger Abschirmung
12 und Platine 11 bestehende Baueinheit ist über eine im einzelnen nicht
dargestellte Verdrehsicherung in einer definierten Lage in dem
schalenförmigen Bereich 25 des Lampengehäuses 10 festzulegen.
Es ist einsichtig, daß mit einer wachsenden Größe der auszuleuchtenden
Fläche auch die Anzahl der benötigten Halbleiterchip und damit die Größe
von Platine 11, plattenförmiger Abschirmung 12 und Deckglas 13
anwachsen kann, wobei dadurch auch die Ausbildung der Linsen 15 wie
auch der Reflektoröffnungen 21 beeinflußt ist.
Claims (9)
1. Beleuchtungsvorrichtung in Form einer Reflektorlampe mit
Halbleiterchips als Lichtquelle, mit einem schalenförmigen, aus
lichtundurchlässigem Material bestehenden und die Lichtquelle in
sich aufnehmenden Lampengehäuse und mit einem Lampensockel
zum Anschluß der Beleuchtungsvorrichtung an eine
Stromversorgung sowie mit einem das Gehäuse abschließenden,
lichtdurchlässigen Deckglas zum Durchtritt des von der
Leuchtquelle erzeugten Lichts, wobei in dem Lampengehäuse eine
mit den über eine Schaltung ansteuerbaren Halbleiterchips bestückte
Platine angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem
Deckglas (13) jedem Halbleiterchip gesondert zugeordnete
bikonvexe Linsen (15) mit einer nach außen und nach innen
gerichteten Linsenwölbung (16) mit in Abhängigkeit von der in
einer vorgegebenen Entfernung von der Beleuchtungsvorrichtung
mit einer festgelegten Intensität auszuleuchtenden Fläche
bestimmten Höhe und Radius ausgebildet sind, und dass zwischen
Deckglas (13) und Platine (11) eine plattenförmige Abschirmung
(12) aus lichtundurchlässigem Material mit darin ausgebildeten
halbkugelförmigen Reflektoröffnungen (21) angeordnet ist, deren
Radius maximal so groß wie der Radius der Linsenwölbung (16) ist
und die mit ihrer offenen Seite jeweils an eine Linsenwölbung (16)
der Linsen (15) des Deckglases (13) anschließen und mit einer
Schnittfläche auf der Platine (11) aufsitzend die zugeordneten
Halbleiterchips umschließen.
2. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass Deckglas (13) und plattenförmige Abschirmung (12) in einem
derartigen Abstand zueinander festgelegt sind, dass die
Linsenwölbungen (16) nicht bis in die halbkugelförmigen
Reflektoröffnungen (21) reichen.
3. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Unterkante der Linsenwölbungen (16) mit der Oberfläche
der plattenförmigen Abschirmung (12) ausgerichtet ist.
4. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass das Deckglas (13) Abstandsstifte (18)
zur Festlegung der plattenförmigen Abschirmung (12) und der
Platine (11) aufweist und die Abstandsstifte (18) eine in
Abhängigkeit von dem Radius der Linsenwölbung (16)
unterschiedliche Länge aufweisen.
5. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Abstandsstifte (18) einen über ihre Länge unterschiedlichen
Durchmesser aufweisen, so dass auf den unterschiedlichen
Durchmessern der Abstandsstifte (18) die plattenförmige
Abschirmung (12) und die Platine (11) jeweils definiert festzulegen
sind.
6. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass das Deckglas (13), die plattenförmige
Abschirmung (12) und die Platine (11) miteinander zu einer
Baueinheit verpreßt und in das Lampengehäuse (10) eingesetzt sind.
7. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Baueinheit im Lampengehäuse (10) eine Verdrehsicherung
aufweist.
8. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die Halbleiterchips als Licht in
unterschiedlichen Farben emittierende Halbleiterchips ausgebildet
und auf der Platine (11) in einer regelmäßigen Verteilung
angeordnet sind.
9. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass in dem Lampengehäuse (10) der
Wärmeabfuhr dienende Schlitze ausgebildet vorgesehen sind.
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