DE10040573A1 - Scheinwerfer für Fahrzeuge zur Erzeugung eines Abblendlichtbündels und wenigstens eines Lichtbündels mit größerer Reichweite - Google Patents
Scheinwerfer für Fahrzeuge zur Erzeugung eines Abblendlichtbündels und wenigstens eines Lichtbündels mit größerer ReichweiteInfo
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Abstract
Der Scheinwerfer weist eine Lichtquelle (12) und einen Reflektor (10) auf, die einen Scheinwerfereinsatz (14) bilden, und eine Verstelleinrichtung (28) mit einem elektrischen Antriebsmotor (30), mittels der die relative Zuordnung zwischen der Lichtquelle (12) und dem Reflektor (10) änderbar ist. Außerdem ist eine Leuchtweite-Verstelleinrichtung (40) vorgesehen, mittels der der Scheinwerfereinsatz (14) um eine zumindest annähernd horizontal verlaufende Achse (42) verschwenkbar ist. Weiterhin ist eine Sicherheitseinrichtung (50) vorgesehen, durch die der Betriebsstrom des Antriebsmotors (30) der Verstelleinrichtung (28) überwacht wird und durch die in einem Fehlerfall, wenn der Betriebsstrom des Antriebsmotors (30) von einem vorgegebenen Betriebsstrom abweicht, die elektrische Leistung, mit der die Lichtquelle (12) betrieben wird, reduziert wird, und/oder die Leuchtweite-Verstelleinrichtung (40) derart angesteuert wird, daß durch diese der Scheinwerfereinsatz (14) nach unten verschwenkt und die Leuchtweite des vom Scheinwerfer erzeugten Lichtbündels reduziert wird. Hierdurch wird eine Blendung des Gegenverkehrs bei einer Fehlfunktion der Verstelleinrichtung (28) vermieden oder zumindest verringert.
Description
Die Erfindung geht aus von einem Scheinwerfer für Fahrzeuge
zur Erzeugung eines Abblendlichtbündels und wenigstens eines
Lichtbündels mit größerer Reichweite nach der Gattung des
Anspruchs 1.
Ein solcher Scheinwerfer ist durch die DE 44 35 507 A1
bekannt. Dieser Scheinwerfer weist eine Lichtquelle und
einen Reflektor auf, die einen Scheinwerfereinsatz bilden.
Der Scheinwerfer weist eine elektrische Verstelleinrichtung
auf, mittels der die relative Zuordnung zwischen der
Lichtquelle und dem Reflektor zur Erzeugung des
Abblendlichtbündels und des Lichtbündels mit größerer
Reichweite änderbar ist. Der Scheinwerfer weist außerdem
eine Leuchtweite-Verstelleinrichtung auf, mittels der der
Scheinwerfereinsatz zur Einstellung der Leuchtweite des vom
Scheinwerfer ausgesandten Lichtbündels um eine zumindest
annähernd horizontal verlaufende Achse verschwenkbar ist. Im
Falle einer Fehlfunktion der Verstelleinrichtung kann es
vorkommen, daß die relative Zuordnung zwischen der
Lichtquelle und dem Reflektor in der für die Erzeugung des
Lichtbündels mit der größeren Reichweite vorgesehenen
Zuordnung bleibt, wodurch bei Gegenverkehr eine Blendung
verursacht wird, was vermieden werden muß.
Der erfindungsgemäße Scheinwerfer mit den Merkmalen gemäß
Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß durch die
Sicherheitseinrichtung eine Fehlfunktion der
Verstelleinrichtung erkannt werden kann und eine Blendung
des Gegenverkehrs vermieden werden. Dies kann durch die
Reduzierung der Leistung, mit der die Lichtquelle betrieben
wird und/oder durch die Verschwenkung des
Scheinwerfereinsatzes nach unten durch die Leuchtweite-
Verstelleinrichtung zur Verringerung der Leuchtweite
erfolgen.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Scheinwerfers angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen Fig. 1 einen Scheinwerfer in einem
vertikalen Längsschnitt, Fig. 2 einen vor dem Scheinwerfer
angeordneten Meßschirm bei der Beleuchtung durch ein vom
Scheinwerfer erzeugtes Abblendlichtbündel und Fig. 3 den
Meßschirm bei Beleuchtung durch ein vom Scheinwerfer
erzeugtes Lichtbündel mit größerer Reichweite.
Ein in Fig. 1 dargestellter Scheinwerfer für Fahrzeuge,
insbesondere Kraftfahrzeuge, dient zur wechselweisen
Erzeugung eines Abblendlichtbündels und wenigstens eines
Lichtbündels mit größerer Reichweite, beispielsweise eines
Fernlichtbündels. Der Scheinwerfer weist einen Reflektor 10
und eine Lichtquelle 12 auf, die eine Glühlampe oder
vorzugsweise eine Gasentladungslampe ist. Der Reflektor 10
bildet mit der Lichtquelle 12 einen Scheinwerfereinsatz 14,
der in einer Halterung oder einem Gehäuse 16 verstellbar
angeordnet ist. Die Lichtaustrittsöffnung des Gehäuses 16
ist mit einer lichtdurchlässigen Scheibe 18 aus Glas oder
Kunststoff abgedeckt, die als glatte Scheibe ausgebildet
sein kann oder die zumindest bereichsweise optische Profile
aufweisen kann, durch die hindurchtretendes Licht abgelenkt
und/oder gestreut wird. Der Reflektor 10 ist konkav gekrümmt
ausgebildet und weist in seinem Scheitelbereich eine Öffnung
19 für die Lichtquelle 12 auf.
Die relative Zuordnung zwischen der Lichtquelle 12 und dem
Reflektor 10 ist änderbar, indem die Lichtquelle 12 relativ
zum Reflektor 10 bewegbar ist. Es kann auch vorgesehen sein,
daß der Reflektor 10 relativ zur Lichtquelle 12 bewegbar
ist. Die Lichtquelle 12 ist in einem Lampenträger 20
gehalten, der zumindest mittelbar am Reflektor 10 um eine
zumindest annähernd horizontal verlaufende Achse 22
verschwenkbar gelagert ist. Die Schwenkachse 22 verläuft
nahe dem oberen Rand des Lampenträgers 20. Die Lichtquelle
12 ragt mit ihrem Glaskolben, in dem sich bei deren Betrieb
ein Lichtbogen 24 ausbildet, durch die Öffnung 19 im
Reflektor 10 hindurch, so daß von deren Lichtbogen 24
ausgesandtes Licht durch die konkav gekrümmte
Reflexionsfläche des Reflektors 10 reflektiert wird. Der
Lichtquelle 12 kann eine Abschirmvorrichtung 26 zugeordnet
sein, durch die ein Teil des von der Lichtquelle 12
ausgesandten Lichts abgeschirmt wird, so daß dieses nicht
auf den Reflektor 10 trifft. Durch die Abschirmvorrichtung
26 kann eine Helldunkelgrenze des aus dem Scheinwerfer
austretenden Lichtbündels erzeugt werden.
Am Lampenträger 20 greift exzentrisch zur Schwenkachse 22
eine elektrische Verstelleinrichtung 28 an, mittels der der
Lampenträger 20 mit der in diesem angeordneten Lichtquelle
12 um die Achse 22 verschwenkbar ist. Die
Verstelleinrichtung 28 weist einen Elektromotor 30 als
Antrieb auf, der beispielsweise über ein Getriebe eine am
Lampenträger 20 angreifende Stellstange 32 geradlinig
verschiebt. Der Elektromotor 30 ist vorzugsweise als
Schrittmotor ausgebildet, so daß ausgehend von einer
eingestellten Grundposition jeder Stellung der Stellstange
32 und damit des Lampenträgers 20 eine bestimmte Schrittzahl
des Elektromotors 30 in einer bestimten Drehrichtung
entspricht.
Durch die Verstelleinrichtung 28 ist der Lampenträger 20 und
die in diesem gehaltene Lichtquelle 12 zwischen einer
Endstellung für Abblendlicht und wenigstens einer weiteren
Stellung bewegbar. Wenn sich der Lampenträger 20 mit der
Lichtquelle 12 in der Endstellung für Abblendlicht befindet,
so wird von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht durch den
Reflektor 10 als ein Abblendlichtbündel mit einer oberen
Helldunkelgrenze reflektiert, durch die die Reichweite des
Abblendlichtbündels derart begrenzt ist, daß dieses keine
Blendung des Gegenverkehrs verursacht. Wenn sich der
Lampenträger 20 mit der Lichtquelle 12 in der weiteren
Stellung befindet, so wird von der Lichtquelle 12
ausgesandtes Licht infolge der nun veränderten Anordnung der
Lichtquelle 12 relativ zum Reflektor 10 durch den Reflektor
10 als ein Fernlichtbündel mit einer größeren Reichweite als
beim Abblendlichtbündel und mit einer weniger deutlich
ausgeprägten Helldunkelgrenze reflektiert.
In Fig. 1 sind der Lampenträger 20 und die Lichtquelle 12
mit durchgezogenen Linien in ihrer Stellung für Abblendlicht
dargestellt. Der Lampenträger 20 kann sich dabei in Anlage
an einem Anschlag 34 befinden, durch den die exakte
Anordnung der Lichtquelle 12 bezüglich des Reflektors 10
sichergestellt wird, wie sie für die Erzeugung des
Abblendlichtbündels mit der vorgeschriebenen Lage der
Helldunkelgrenze erforderlich ist. Die Lichtquelle 12 ist in
der Stellung Abblendlicht relativ zum Reflektor 10 derart
angeordnet, daß von deren Lichtbogen 24 ausgesandtes Licht
durch den Reflektor 10 als ein nach unten geneigtes
Lichtbündel, das eine asymmetrische obere Helldunkelgrenze
aufweist.
In Fig. 2 ist ein mit Abstand vor dem Scheinwerfer
angeordneter Meßschirm 80 dargestellt, der durch das vom
Scheinwerfer in der Betriebsstellung für Abblendlicht
erzeugte Lichtbündel beleuchtet wird. Der Meßschirm 80 weist
eine horizontale Mittelebene HH und eine vertikale
Mittelebene VV auf, die sich in einem Punkt HV schneiden.
Der Meßschirm 80 repräsentiert die Projektion einer
Fahrbahn, die durch den Scheinwerfer entsprechend beleuchtet
würde. Der Scheinwerfer ist für Rechtsverkehr ausgelegt, so
daß die eigene Verkehrsseite die rechte Seite des Meßschirms
80 ist und die Gegenverkehrsseite die linke Seite des
Meßschirms 80 ist. Durch das vom Scheinwerfer erzeugte
Abblendlichtbündel wird der Meßschirm 80 in einem Bereich 82
beleuchtet. Der Bereich 82 ist nach oben durch die
Helldunkelgrenze begrenzt, die auf der Gegenverkehrsseite,
der linken Seite des Meßschirms 80 einen horizontalen
Abschnitt 83 aufweist, und die auf der eigenen
Verkehrsseite, der rechten Seite des Meßschirms 80, einen
ausgehend vom horizontalen Abschnitt 83 nach rechts
ansteigenden Abschnitt 84 aufweist. Der horizontale
Abschnitt 83 der Helldunkelgrenze verläuft etwa 1%
entsprechend etwa 0,57° unterhalb der horizontalen
Mittelebene HH des Meßschirms 80. Der Abschnitt 84 der
Helldunkelgrenze steigt unter einem Winkel von etwa 15° zur
horizontalen Mittelebene HH an. Die Verteilung der
Beleuchtungsstärke im Bereich 82 ist durch mehrere Linien 85
gleicher Beleuchtungsstärke, sogenannte Isoluxlinien,
verdeutlicht.
In Fig. 1 ist der Lampenträger 20 mit der Lichtquelle 12
mit gestrichelten Linien in einer Endstellung für Fernlicht
dargestellt. In seiner Endstellung für Fernlicht ist der
Lampenträger 20 gegenüber der Endstellung für Abblendlicht
im Uhrzeigersinn um die Achse 22 verschwenkt. Der Lichtbogen
24 der Lichtquelle 12 ist in der Endstellung für Fernlicht
gegenüber der Endstellung für Abblendlicht bezüglich der
optischen Achse 11 des Reflektors 11 nach unten und zum
Scheitel des Reflektors 10 hin bewegt. Der Lampenträger 20
kann sich in der Endstellung für Fernlicht wiederum in
Anlage an einem Anschlag 36 befinden. Zusätzlich kann die
Abschirmvorrichtung 26 ganz oder teilweise aus dem
Strahlengang des von der Lichtquelle 12 ausgesandten Lichts
entfernt sein. Durch die veränderte Anordnung der
Lichtquelle 12 relativ zum Reflektor 10 wird von der
Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht durch den Reflektor 10 mit
einer anderen Charakteristik reflektiert als dies bei der
Anordnung der Lichtquelle 12 in ihrer Endstellung für
Abblendlicht der Fall ist.
In Fig. 3 ist der Meßschirm 80 bei der Beleuchtung durch
das vom Scheinwerfer mit der Lichtquelle 12 in ihrer
Endstellung für Fernlicht erzeugte Lichtbündel dargestellt.
Durch das Fernlichtbündel wird ein Bereich 92 beleuchtet, in
dem wiederum mehrere Isoluxlinien 95 zur Verdeutlichung der
Beleuchtungsstärkeverteilung eingezeichnet sind. Der vom
Fernlichtbündel beleuchtete Bereich 92 ist gegenüber dem vom
Abblendlichtbündel beleuchteten Bereich 82 nach oben
verschoben und weist keine oder zumindest nur eine weniger
deutlich ausgeprägte Helldunkelgrenze auf. Die Ausdehnung
des Bereichs 92 ist in horizontaler Richtung zumindest
annähernd gleich wie die des Bereichs 82. Im Bereich 92 ist
außerdem ein ausgeprägteres Maximum der Beleuchtungsstärke
mit höheren Beleuchtungsstärkewerten vorhanden als im
Bereich 82. Das vom Scheinwerfer erzeugte Fernlichtbündel
weist eine größere Reichweite auf als das vom Scheinwerfer
erzeugte Abblendlichtbündel.
Es kann vorgesehen sein, daß der Lampenträger 20 mit der
Lichtquelle 12 nur zwischen der Endstellung für Abblendlicht
und der Endstellung für Fernlicht bewegbar ist. Alternativ
kann auch vorgesehen sein, daß der Lampenträger 20 mit der
Lichtquelle 12 eine oder mehrere Zwischenstellungen zwischen
den Endstellungen für Abblendlicht und für Fernlicht
einnehmen kann, wobei sich die Charakteristik des vom
Scheinwerfer erzeugten Lichtbündels der Charakteristik des
Fernlichtbündels annähert, je näher der Lampenträger 20 mit
der Lichtquelle 12 zu seiner Endstellung für Fernlicht hin
angeordnet ist. Wenn der Lampenträger 20 mit der Lichtquelle
12 aus seiner Endstellung für Abblendlicht heraus in
Richtung zur Endstellung für Fernlicht bewegt wird, so nimmt
die Reichweite des vom Scheinwerfer erzeugten Lichtbündels
zu und die Helldunkelgrenze wird weniger deutlich
ausgeprägt, so daß der Gegenverkehr geblendet werden kann.
Der Scheinwerfer weist außer der Verstelleinrichtung 28 eine
Leuchtweite-Verstelleinrichtung 40 auf, mittels der die
Leuchtweite des vom Scheinwerfer erzeugten Lichtbündels
verändert werden kann. Durch die Leuchtweite-
Verstelleinrichtung 40 ist der Scheinwerfereinsatz 14 um
eine zumindest annähernd horizontal verlaufende Achse 42
verschwenkbar. Die Leuchtweite-Verstelleinrichtung 40 kann
einen elektrischen Antriebsmotor 44 aufweisen, über den ein
am Reflektor 10 angelenktes Verstellelement 45 bewegbar ist,
durch das eine Verschwenkung des Scheinwerfereinsatzes 14 um
die Achse 42 bewirkt wird. Der Scheinwerfer ist in nicht
dargestellter Weise an der Karosserie oder am Aufbau des
Kraftfahrzeugs befestigt. Bei einer Änderung der Beladung
des Kraftfahrzeugs oder während der Fahrt kann sich die
Neigung der Karosserie oder des Aufbaus des Kraftfahrzeugs
ändern, wobei auch die Neigung des Scheinwerfers verändert
wird und damit die Leuchtweite des von diesem erzeugten
Lichtbündels. Insbesondere für das Abblendlichtbündel ist
dessen Leuchtweite und damit die Lage von dessen
Helldunkelgrenze 83, 84 in vertikaler Richtung genau
vorgeschrieben, um eine Blendung des Gegenverkehrs zu
vermeiden. Die Leuchtweite-Verstelleinrichtung 40 dient
dazu, die Leuchtweite des vom Scheinwerfer erzeugten
Lichtbündels unabhängig von der Beladung des Kraftfahrzeugs
zumindest annähernd konstant zu halten, indem der
Scheinwerfereinsatz 14 entsprechend um die Achse 42
verschwenkt wird. Wenn das Kraftfahrzeug unbeladen ist, so
wird die Leuchtweite und damit die Lage der Helldunkelgrenze
83, 84 korrekt eingestellt. Wenn das Kraftfahrzeug beladen
wird, so kann durch die Leuchtweite-Verstelleinrichtung 40
der Scheinwerfereinsatz 14 um die Achse 42 derart nach unten
verschwenkt werden, daß die Leuchtweite und damit die Lage
der Helldunkelgrenze 83, 84 weiterhin korrekt eingestellt
sind.
Für die Lichtquelle 12 ist eine elektrische
Vorschalteinrichtung 46 vorgesehen, durch die die
Lichtquelle 12 abhängig von deren Betriebszustand mit einer
dazu erforderlichen elektrischen Spannung, einem Strom und
einer daraus resultierenden elektrischen Leistung betrieben
wird. Die Vorschalteinrichtung 46 dient zum Zünden der
Lichtquelle 12 und zur Ermöglichung eines stabilen Betriebs
der Lichtquelle 12.
Erfindungsgemäß ist eine Sicherheitseinrichtung 50 beim
Scheinwerfer vorgesehen, durch die überwacht wird, ob die
Verstelleinrichtung 28 ordnungsgemäß funktioniert und sich
der Lampenträger 20 mit der Lichtquelle 12 in der für die
jeweilige Betriebsstellung des Scheinwerfers, das heißt
Abblendlicht oder Fernlicht, korrekten Stellung befindet.
Durch die Sicherheitseinrichtung 50 wird beispielsweise der
Betriebsstrom des Elektromotors 30 der Verstelleinrichtung
28 überwacht. Wenn die Verstelleinrichtung 28 aktiviert ist,
so wird der Elektromotor 30 mit Strom versorgt mit einer
vorgegebenen Stromstärke, um den Lampenträger 20 mit der
Lichtquelle 12 zu bewegen. Wenn die tatsächliche Stromstärke
von der vorgegebenen Stromstärke abweicht, so kann hieraus
auf eine Fehlfunktion der Verstelleinrichtung 28 geschlossen
werden und damit davon ausgegangen werden, daß sich der
Lampenträger 20 mit der Lichtquelle 12 nicht in der Stellung
befindet, die für den gewählten Betriebzustand, das heißt
Abblendlicht oder Fernlicht, erforderlich ist. Bei einer
Unterbrechung der elektrischen Verbindung der
Verstelleinrichtung 28 mit der erforderlichen
Spannungsquelle 52, beispielsweise infolge eines
Kabelbruchs, ist kein Betriebsstrom für den Elektromotor 30
vorhanden, was durch die Sicherheitseinrichtung 50 als
Fehlerfall erkannt wird. Wenn der Lampenträger 20 oder Teile
der Verstelleinrichtung 28 blockiert sind, so ergibt sich
ein Betriebsstrom für den Elektromotor 30, der höher ist als
der vorgegebene Betriebsstrom, was ebenfalls durch die
Sicherheitseinrichtung 50 als Fehlerfall erkannt wird. Auch
in diesem Fall kann davon ausgegangen werden, daß sich der
Lampenträger 20 mit der Lichtquelle 12 nicht in der für den
jeweiligen Betriebszustand, das heißt Abblendlicht oder
Fernlicht, erforderlichen Stellung befindet.
Wenn durch die Sicherheitseinrichtung 50 ein Fehlerfall
erkannt wird, so bewirkt diese Maßnahmen, durch die eine
Blendung des Gegenverkehrs vermieden oder zumindest
vermindert wird. Es kann vorgesehen sein, daß die
Sicherheitseinrichtung 50 die Vorschalteinrichtung 46 der
Lichtquelle 12 derart beeinflußt, daß die Lichtquelle 12
durch die Vorschalteinrichtung 46 mit gegenüber der normalen
elektrischen Leistung reduzierten elektrischen Leistung
betrieben wird. Die elektrische Leistung wird dabei so weit
reduziert, daß keine oder nur eine geringe Blendung des
Gegenverkehrs verursacht wird. Die elektrische Leistung kann
dabei bis auf Null reduziert werden, so daß die Lichtquelle
12 außer Betrieb gesetzt wird und abgeschaltet ist.
Üblicherweise sind zwei Scheinwerfer am Kraftfahrzeug
vorgesehen und bei Verwendung einer Gasentladungslampe als
Lichtquelle 12 wird auch dann, wenn nur ein Scheinwerfer
betrieben wird, eine ausreichende Beleuchtung
sichergestellt.
Alternativ oder zusätzlich zu der vorstehend erläuterten
Reduzierung der elektrischen Leistung, mit der die
Lichtquelle 12 betrieben wird, kann durch die
Sicherheitseinrichtung 50 im Fehlerfall auch die
Leuchtweite-Verstelleinrichtung 40 derart angesteuert
werden, daß durch die der Scheinwerfereinsatz 14 um die
Achse 42 nach unten verschwenkt und damit die Leuchtweite
des vom Scheinwerfer erzeugten Lichtbündels verringert wird.
Damit kann in dem Fall, daß sich der Lampenträger 20 mit der
Lichtquelle 12 in der Stellung für Fernlicht befindet und
der Meßschirm 80 gemäß Fig. 3 im Bereich 92 beleuchtet
wird, das Lichtbündel so weit abgesenkt werden, daß der
Bereich 92 nach unten abgesenkt wird in eine in Fig. 3 mit
gestrichelten Linien dargestellte Lage 92' abgesenkt ist.
Der Bereich 92' ist so weit abgesenkt, daß dieser nicht mehr
über die horizontale Mittelebene HH des Meßschirms 80
hinausragt. Durch das Absenken des Lichtbündels mittels der
Leuchtweite-Verstelleinrichtung 40 wird eine Blendung des
Gegenverkehrs vermieden oder zumindest verringert.
Zusätzlich kann auch wie vorstehend beschrieben die
elektrische Leistung, mit der die Lichtquelle 12 betrieben
wird, verringert werden.
Es kann auch vorgesehen sein, daß durch die
Sicherheitseinrichtung 50 die relative Zuordnung zwischen
der Lichtquelle 12 und dem Reflektor 10 überwacht wird,
darauf, ob dieser einer vorgegebenen Zuordnung entspricht.
Durch die Sicherheitseinrichtung 50 wird dabei überwacht, ob
sich der Lampenträger 20 mit der Lichtquelle 12 in der für
die jeweilige Betriebsstellung, das heißt Abblendlicht oder
Fernlicht, vorgegebenen Stellung befindet. Es kann dabei
vorgesehen sein, daß jeweils am Anschlag 34, 36, der die
Stellung des Lampenträgers 20 bestimmt, ein Positionssensor
52 angeordnet ist, durch den die Anlage des Lampenträgers 20
am jeweiligen Anschlag 34, 36 erfaßt wird. Als
Positionssensor 52 kann beispielsweise ein Potentiometer,
ein Endschalter oder ein positionsrückmeldender Sensor
verwendet werden. Wenn sich der Lampenträger 20 nicht in
Anlage an dem für die jeweilige Betriebsstellung des
Scheinwerfers korrekten Anschlag befindet, das heißt in der
Betriebsstellung für Abblendlicht in der Anlage am Anschlag
34 bzw. in der Betriebsstellung für Fernlicht in der Anlage
am Anschlag 36, so wird dies durch die
Sicherheitseinrichtung 50 erkannt, und es wird wie bei der
vorstehend beschriebenen Ausführung die Leistung der
Lichtquelle 12 reduziert bzw. diese wird abgeschaltet
und/oder es wird mittels der Leuchtweite-Verstelleinrichtung
40 der Scheinwerfereinsatz 14 nach unten geschwenkt.
Alternativ oder zusätzlich zu der vorstehend beschriebenen
Ausführung kann eine Verringerung der Reichweite des vom
Scheinwerfereinsatz 14 erzeugten Lichtbündels im Fehlerfall
auch dadurch erfolgen, daß durch die Sicherheitseinrichtung
50 eine Abschirmvorrichtung 54 aktiviert wird, durch die ein
Teil des vom Scheinwerfereinsatz 14 erzeugten Lichtbündels
mit der größten Reichweite zumindest teilweise abgeschirmt
wird. Die Abschirmvorrichtung 54 kann als bewegliche Blende
ausgebildet sein oder feststehend und mit veränderlicher
Lichtdurchlässigkeit ausgebildet sein.
Claims (7)
1. Scheinwerfer für Fahrzeuge zur Erzeugung eines
Abblendlichtbündels und wenigstens eines Lichtbündels mit
größerer Reichweite, mit einer Lichtquelle (12) und einem
Reflektor (10), die einen Scheinwerfereinsatz (14) bilden,
mit einer elektrischen Verstelleinrichtung (28), mittels der
die relative Zuordnung zwischen der Lichtquelle (12) und dem
Reflektor (10) änderbar ist, und mit einer Leuchtweite-
Verstelleinrichtung (40), mittels der der
Scheinwerfereinsatz (14) um eine zumindest annähernd
horizontal verlaufende Achse (42) verschwenkbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Sicherheitseinrichtung (50)
vorgesehen ist, durch die zumindest mittelbar die Funktion
der Verstelleinrichtung (28) überwacht wird und durch die in
einem Fehlerfall, bei nicht ordnungsgemäßer Funktion der
Verstelleinrichtung (28), die elektrische Leistung, mit der
die Lichtquelle (12) betrieben wird, reduziert wird,
und/oder die Reichweite des vom Scheinwerfereinsatz
erzeugten Lichtbündels verringert wird.
2. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
durch die Sicherheitseinrichtung (50) der Betriebsstrom der
Verstelleinrichtung (28) überwacht wird, darauf, ob dieser
von einem vorgegebenen Betriebsstrom abweicht.
3. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
durch die Sicherheitseinrichtung (50) die relative Zuordnung
zwischen der Lichtquelle (12) und dem Reflektor (10)
überwacht wird, darauf, ob diese einer vorgegebenen
Zuordnung entspricht.
4. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß im Fehlerfall die Lichtquelle (12) durch
die Sicherheitseinrichtung (50) außer Betrieb gesetzt wird.
5. Scheinwerfer nach einem der. Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß im Fehlerfall die Leuchtweite-
Verstelleinrichtung (40) durch die Sicherheitseinrichtung
(50) derart angesteuert wird, daß durch diese der
Scheinwerfereinsatz (14) nach unten verschwenkt und damit
die Reichweite des vom Scheinwerfereinsatz (14) erzeugten
Lichtbündels verringert wird.
6. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung (28) einen
elektrischen Antriebsmotor (30) aufweist, der als
Schrittmotor ausgebildet ist.
7. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (12) eine
Gasentladungslampe ist, daß für deren Betrieb eine
elektrische Vorschalteinrichtung (46) vorgesehen ist und daß
durch die Sicherheitseinrichtung (50) im Fehlerfall die
Vorschalteinrichtung (46) zur Reduzierung der elektrischen
Leistung, mit der die Gasentladungslampe (12) durch die
Vorschalteinrichtung (46) betrieben wird, angesteuert wird.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10040573.8A DE10040573B4 (de) | 2000-08-18 | 2000-08-18 | Scheinwerfer für Fahrzeuge zur Erzeugung eines Abblendlichtbündels und wenigstens eines Lichtbündels mit größerer Reichweite |
| US09/928,892 US6527424B2 (en) | 2000-08-18 | 2001-08-13 | Headlight for vehicle for producing a low beam and at least one light beam with greater range with safety device for monitoring adjustment of relative position between light source and reflector |
| JP2001246273A JP2002109919A (ja) | 2000-08-18 | 2001-08-14 | ロービーム束及びより大きなレンジを有する光束を発生させるための車両用ヘッドライト |
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