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Anordnung zur Zielansteuerung in Rohrpostanlagen durch die Büchsen
Bei Rohrpostanlagen ist es üblich, die Rohrpostbüchsen mit einer Zielkeunzeichnung
zu versehen, durch welche sie in der Leitung angeordnete Steuerorgane entsprechend
dem gewünschten Ziel beeinflussen, so daß sie dann an der entsprechenden Empfangsstelle
ausgeschleust wird. Zur Zielkennzeichnung der Büchsen werden auf ihrem Umfang Keunzeichenmarken
angeordnet, welche eine Abtasteinrichtung beim Durchlaufen beeinflulssen und so
die Steuerung auslösen. Diese Kennzeichen können hintereinander in Achsrichtung
oder auch in einer oder mehreren Ebenen senkrecht zur Achsrichtung angeordnet werden.
Die Anordnung der Kennzeichenmarken hintereinander erfordert die Anbringung von
Ringen, da es schwierig ist, der Büchse eine bestimmte Lage in bezug auf ihre Drehrichtung
zu geben. Diese Kenuzeichenringe dienen entweder als elektrische Kontakte oder zur
Betätigung von Kontaktfühlern oder zum Tragen magnetischer oder optischer Kennzeichen.
Die beiden letztgenannten Kennzeichnungsarten haben gegenüber denen, welche mit
Fühlern oder Kontakten arbeiten, den Vorzug, daß jegliche mechanische Betätigung
durch die Büchse in Wegfall kommt, wodurch der Betrieb sicherer wird und Störungen
durch Abnutzungen verringert werden.
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Die Anbringung solcher Kennzeichen stößt jedoch auf Schwierigkeiten,
da durch sie der zur Aufnahme des Postgutes bestimmte Raum stark eingeschränkt wird.
Diese Nachteile werden durch die Verwendung von Kenuzeichenmarken, die in einer
oder mehreren Ebenen senkrecht zur Büchsenachse angeordnet sind, verm,ieden. Die
Erfindung bezieht sicht auf solche Einrichtungen.
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Bei Verwendung von mehreren Kennmarken in einer Ebene, welche in
verschiedenen Kombinationen eingestellt werden sollen, ist es notwendig, die Büchse
bzw. die Kennmarken in eine Normallage zu bringen, was jedoch, wie erwähnt, insbesondere
bei hohen Geschwindigkeiten auf große Schwierigkeiten stößt. Die Büchse kann sich
während ihrer Bewegung im Rohr unkontrollierbar verdrehen, und im Rohr angeordnete
Leitvorrichtungen bewirken leicht eine Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und
eine starke Abnutzung der aneinandergleitenden Teile und vermindern somit Lebensdauer
und Betriebssicherheit der Anl-age.
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Die Erfindung besteht darin, daß eine besondere in Fahrtrichtung
auf der Büchse vor den anderen Marken angeordnete Kennmarke vorgesehen wird, welche
beim Vorbeifahren an der Abtasteinrichtung diese so umschaltet, daß sie durch die
nachfolgenden Marken beim Durchfahren der Abtasteinrichtung bei verschiedenen Drehlagen
der Büchse in richtiger Weise erregt wird. Die Büchse kann somit eine beliebige
Lage einnehmen, ohne daß Fehlleitungen zu befürchten sind.
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Zur Erläuterung der Erfindung dienen die Zeichnungen, von denen Fig.
1 eine Rohrpostbüchse mit den Kennzeichenmarken und der diesen vorgesetzten Kennzeichenmarken
darstellt, während Fig. 2 die Organe der Abtasteinrichtung zeigt.
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Bei der Erläuterung der Erfindung sei vorausgesetzt, daß bei dem
beschriebenen Ausführungsbeispiel die Abtastung der Zielkennzeichnung in bekannter
Weise magnetisch erfolgt, d. h. auf die Kennzeichenmarken wird eine magnetische
Kennzeichnung aufgebracht, welche eine Südpol- oder eine Nordpol-Magnetisierung
ist oder die durch das Fehlen jeglicher Magnetisierung gekennzeichnet ist. Werden
zwei Kennzeichenmarken verwendet, so sind demnach 32 = 9 Kombinationen möglich.
Es ist jedoch zweckmäßig, mit drei Marken zu arbeiten, da dann die Zahl der Kombinationen
33 = 27 ist, die, wie später erläutert wird, noch verdoppelt werden kann. Bei vier
Marken wäre somit eine Höchstzahl von 162 Kombinationen möglich, die jedoch in den
meisten Fällen nicht ausgenutzt werden kann. Die Erfindung soll deshalb an Hand
eines Beispieles mit drei Kennzeichenmarken beschrieben werden.
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Fig. 1 zeigt den Körper einer Rohrpostbüchse B mit den Kenuzeichenmarken
1, 2 und 3 und der erfindungsgemäßen besonderen Kennzeichenmarke V, welche vor der
Kennzeichenmarke 1 angeordnet ist.
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Fig. 2 zeigt die Abtastanordnung, welche beispiel!sweise aus den
Jochen von Drosselspulen gebildet werden. Die einzelnen Organe sind mit A, B und
C bezeichnet. Bei dem Vorbeigleiten der magnetisierten Kennmarke erfolgt in den
Organen eine Beeinflussung entsprechend deren Magnetisierung. Diese Beein-
ffussung
löst einen elektrischen Schaltvorgang aus, mit welchem dann die Steuerung durchgeführt
werden kann. Die Auslösung der Steuerung einer Ausschleusweiche erfolgt jedoch nur,
wenn die Magnetisierung der Kennmarken 1, 2, 3 in Fig. 1 in der Reihenfolge durchgeführt
wird, auf welche diese Steuerung eingestellt ist.
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Damit nun die Reihenfolge eingehalten wird, erfolgt vor der Vorbeifahrt
der Kennmarken 1, 2, 3 an den Abtastorganen A, B, C eine entsprechende Umsehaltung,
derart, daß sich die Wirkungen dieser Abtastorgane gegeneinander vertauschen. Ausgelöst
wird die Umschaltung durch die vorgesetzte Kennmarke V.
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Diese Kennmarke muß in jedem Fall eine Magnetisierung tragen, doch
kann diese ebenfalls zwei verschiedene Richtungen einnehmen. Entsprechend der Richtung
der Magnetisierung kann die nochmalige Verdopplung der Kombinationsmöglichkeiten
durchgeführt werden, die bereits erwähnt wurde. Die Umschaltung erfolgt in bekannter
Weise durch Relais, deren Erregung durch die vorgesetzte Kennmarke V eingeleitet
und nach Betätigung der gewünschten Steuerung beendet wird.
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Um in jedem Fall, d. h. auch dann eine richtige Steuerung durchzuführen,
wenn die Büchse eine solche Lage besitzt, daß die Kennmarke V genau in der Mitte
zwischen zwei Abtastorganen, beispielsweise zwischen X und B hindurchgleitet und
so weder das eine noch das andere Organ oder beide Organe zum Ansprechen bringen
würden, wird eine zweite Reihe von Abtastorganen A', B', C' in der Fahrtrichtung
gegen die erste Reihe von Abtastorganen A, B, C versetzt angeordnet. Falls nun die
Marke V keines der ersten Abtastorgane beeinflussen kann, wird sie mit Sicherheit
ein Organ der zweiten Reihe zur Steuerung veranlassen. Es ist hierbei Vorsorge getroffen,
daß durch die Beeinflussung durch die Marke V jeweils die Reihe von Abtastorganen
abgeschaltet und somit außer Betrieb gesetzt wird, welche nicht von dieser Marke
beeinflußt wird. Die nachfolgenden Kennmarken 1, 2, 3 können somit in keinem Fall
eine falsche Steuerung herbeiführen. Ferner wird die magnetische Kraft der Marke
V kleiner gehalten als die der Marken 1, 2, 3, um eine weitere Sicherheit zu geben,
da die Marke V nur das Organ beeinflußt, weiches ihrer Gleitbahn am nächsten liegt.
Der Ab-
stand L zwischen den beiden Reihen von Abtastorganen muß dabei kleiner sein
als der Abstand zwischen der vorgesetzten Marke V und der Ebene der darauffolgenden
Marken 1, 2, 3, damit in der Zeit, in der die Differenzen beider Abstände durchfahren
wird, die Umschaltung bzw. Abschaltung der nicht benutzten Organe durchgeführt werden
kann. Außerdem können die Organe der zweiten Abtasteinrichtung eine größere tangentiale
Breite besitzen als die Zwischenräume zwischen den Organen der ersten Abtasteinrichtung,
damit sie diese überlappen. Die Möglichkeit, daß durch die vorgesetzte Marke V zwei
Organe gleichzeitig beeinflußt werden, wird dadurch praktisch ausgeschlossen.
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Die magnetische Kennzeichnung der Kennzeichenmarken wird in bekannter
Weise durch Einbringen in ein Magnetfeld hergestellt. Nach der Erreichung der Zielstation
wird diese Kennzeichnung durch Einbringen in ein Wechselfeld wieder entfernt, so
daß die Büchse neu adressiert werden kann.
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PATENTANSPROCHE: 1. Anordnung zur Zielansteuerung in Rohrpostanlagen
durch die Büchsen, welche in einer senkrecht zur Büchsenachse verlaufenden Ebene
an ihrem Umfang verteilt mehrere Kennmarken tragen, die nzit den Marken entsprechenden
Organen einer Abtasteinrichtung zusammenarbeiten, gekennzeichnet durch eine besondere
in Fahrtrichtun auf der Büchse vor den anderen Marken angeordnete Kennmarke (V),
welche beim Vorbeifahren an der Abtasteinrichtung (A, B, C) diese so umschaltet,
daß sie durch die nachfolgenden Kennmarken (1, 2, 3) beim Durchfahren der Abtasteinrichtung
bei verschiedenen Drehlagen der Büchsen in richtiger Weise erregt wird.