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DE10025225A1 - Vorrichtung zum Schneiden von plattenförmigen Bauteilen, insbesondere Fliesen - Google Patents

Vorrichtung zum Schneiden von plattenförmigen Bauteilen, insbesondere Fliesen

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DE10025225A1
DE10025225A1 DE2000125225 DE10025225A DE10025225A1 DE 10025225 A1 DE10025225 A1 DE 10025225A1 DE 2000125225 DE2000125225 DE 2000125225 DE 10025225 A DE10025225 A DE 10025225A DE 10025225 A1 DE10025225 A1 DE 10025225A1
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Peter Weigold
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Abstract

Vorrichtung zum Schneiden von plattenförmigen Bauteilen, insbesondere keramischen Fliesen, mit einer Auflageplatte, einer die Auflageplatte überspannenden, mit einer Schneideinrichtung versehenen Führungsschiene und einer Anschlagleiste (52) zur Halterung des bzw. der zu schneidenden plattenförmigen Bauteile. DOLLAR A Die Anschlagleiste (52) ist als Kanalprofil mit oben offener, von zwei aufeinander zu weisenden Randflanschen gebildeter schlitzförmiger Mündung (64) ausgebildet, wobei ins Innere der Anschlagleiste Schiebekörper (68) längsverschieblich einsetzbar sind. DOLLAR A Auf der Oberseite der Anschlagleiste (52) sind Ausrichtorgane (80) mit Ausrichtelementen für die auf der Auflageplatte zu bearbeitenden Bauteile halternde Trägerelemente aufsetzbar, welche durch jeweils wenigstens ein die schlitzförmige Mündung in der Anschlagleiste (52) durchsetzendes mit dem Schiebekörper (68) verbundenes Klemmorgan auf der Oberseite der Anschlagleiste festklemmbar sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden von plattenförmigen Bauteilen, insbesondere keramischen Fliesen mit einer Auflageplatte, einer die Auflageplatte oberhalb ihrer Auflagefläche überspannenden horizontalen Führungs­ schiene, welche eine Schneideinrichtung mit einem auf der Unterseite des auf der Auflageplatte angeordneten zu schneidenden Bauteils aufdrückbaren Schneid- oder Trenn­ werkzeug verschieblich haltert sowie mit wenigstens einer Anschlagleiste zur ausgerichteten Halterung des bzw. der zu schneidenden plattenförmigen Bauteile, wobei die Führungs­ schiene für die Schneideinrichtung derart in jeweils von einem Längsschlitz in je einer an jeder der gegenüberlie­ genden Querseiten der Auflageplatte vorgesehenen Leiste ge­ bildeten Führungsmitteln über die Auflageplatte-Oberseite verschiebbar und in unterschiedlichen wählbaren Verschie­ bungsstellungen festlegbar gehaltert ist, dass die Füh­ rungsschiene sowohl parallel als auch schräg zu den die Auflageplatte begrenzenden Rändern verlaufenden Stellungen fixierbar ist, wobei in jeden der Längsschlitze der Leisten ein im wesentlichen in senkrechter Richtung zur Führungs­ schiene vorspringender und in beliebigen Stellungen in den Längsschlitzen festklemmbare Halterungsbolzen angeordnet ist, dessen führungsschienenseitige Enden in Öffnungen in den Endbereichen, der länger als die über die Querseiten gemessene Breite der Auflageplatte bemessenen Führungs­ schiene gehalten sind und wenigstens eine der Öffnungen als in Führungsschienen-Längsrichtung verlaufender Längsschlitz ausgebildet ist, und auf den freien Enden der durch die Öffnungen der Führungsschiene hindurchgeführten Halterungs­ bolzen jeweils eine eine Klemmung ermöglichende Einrichtung wie eine Rändelmutter, Schnellspanner o. dgl. vorgesehen ist, mittels derer die Führungsschiene in klemmende Anlage auf die Oberseite der zu schneidenden plattenförmigen Bau­ teile aufspannbar ist, und wobei der Längsschlitz sich im wesentlichen über die gesamte Länge der Führungsschiene er­ streckt und die Führungsschiene so in zwei parallele Füh­ rungsstege unterteilt, zwischen denen ein das Schneidwerk­ zeug tragender Schlitten verschieblich geführt ist.
Gegenüber älteren bekannten Vorrichtungen zum Schneiden von Fliesen u. dgl., die überwiegend jeweils nur zum Zurecht­ schneiden von Einzelfliesen geeignet waren, weist die vor­ stehend angesprochene aus der DE 37 02 239 C2 bekannte Schneidvorrichtung den Vorteil auf, dass sie auch für den gleichzeitigen Zuschnitt mehrerer plattenförmiger Bauteile in Nebeneinanderlage geeignet ist, wobei auch Schrägschnit­ te möglich sind, wenn die zu schneidenden Bauteile bei­ spielsweise zum Belegen von gewundenen oder gewendelten Treppen verwendet werden sollen. Für das maßgerechte Zu­ schneiden der üblichen quadratischen oder rechteckigen Fliesen hat sich bekannte Vorrichtung grundsätzlich be­ währt. Lediglich die Einstellung des Fugenabstands zwischen benachbart zu verlegenden Fliesen muss dabei sorgfältig er­ folgen, bevor die Fliesen mittels der Führungsschiene für das Schneidwerkzeug fest auf die Auflagefläche der Aufla­ geplatte aufgespannt werden. Problematisch ist der Einsatz der bekannten Vorrichtung auch dann, wenn Fliesen - abwei­ chend von der wandparallelen Verlegung ihrer Seitenkanten - in der so genannten "Diagonalvorgabe" verlegt werden sol­ len, oder wenn Fliesen mit von der quadratischen oder rechteckigen Form abweichenden Form, z. B. Rundformen, Rau­ tenform, Sechseck-Formen, Rosenspitz-Formen, Florentiner Fliesen etc., gleichzeitig maßhaltig zugeschnitten werden sollen.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, die bekannte Vorrichtung zum Schneiden von plattenförmigen Bau­ teilen so weiterzubilden, dass sie auch für die vorstehend genannten Einsatzzwecke geeignet ist, für welche die be­ kannte Vorrichtung nur in eingeschränktem Maße oder nicht einsetzbar ist.
Ausgehend von einer Vorrichtung der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Anschlagleiste als Kanalprofil mit oben offener von zwei aufeinander zu weisende Randflanschen gebildeter schlitz­ förmiger Mündung ausgebildet ist, dass ins Innere der An­ schlagleiste Schiebekörper längsverschieblich einsetzbar sind, und dass auf der Oberseite der Anschlagleiste Aus­ richtorgane mit Ausrichtelementen für die auf der Auflage­ platte zu bearbeitenden Bauteile halternde Trägerelemente aufsetzbar sind, welche durch jeweils wenigstens ein die schlitzförmige Mündung in der Anschlagleiste durchsetzendes und mit dem Schiebekörper verbundenes Klemmorgan auf der Oberseite der Anschlagleiste festklemmbar sind. Die Anord­ nung von auf der Anschlagleiste verschieblichen und in wählbaren Verschiebungsstellungen festklemmbaren Trägerele­ mente, welche Ausrichtorgane für z. B. zu bearbeitenden Bauteile tragen, erlaubt es, solche Ausrichtorgane für die zu schneidenden Fliesen voreinstellbar im Fliesen-Auflage­ bereich auf der Auflageplatte anzuordnen, so dass eine Hal­ terung der Fliesen mit voreingestelltem Fugenabstand bzw. einer Halterung von Fliesen mit von der üblichen quadratischen oder rechteckigen Form abweichenden Form in der kor­ rekten Lage relativ zueinander vor der Fixierung mittels der Führungsschiene möglich ist.
Dabei kann die Ausgestaltung mit Vorteil so getroffen sein, dass in jedem Schiebekörper wenigstens eine Gewindebohrung vorgesehen ist, und dass das Klemmorgan von einer eine Klemmung ermöglichende Einrichtung, z. B. einer Klemmschrau­ be o. dgl. gebildet wird, deren Schaft durch eine Durch­ gangsbohrung im Trägerelement hindurch in die Gewindeboh­ rung im Schiebekörper eingreift. Alternativ ist in kine­ matischer Umkehr eine Ausgestaltung möglich, bei welcher jeder Schiebekörper mit wenigstens einem die schlitzförmige Mündung der Anschlagleiste durchsetzenden Schaft versehen ist, welcher durch jeweils eine Durchgangsbohrung im Trä­ gerelement hindurchgeführt ist, wobei das Klemmorgan dann von einer auf das freie Ende des jeweiligen Schafts angrei­ fende Klemmeinrichtung, z. B. einer Klemmmutter, Rändelmut­ ter, Schnellspanner o. dgl. gebildet wird.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung weisen die Trägerelemente jeweils wenigstens einen von ihrer auf der Anschlagleiste aufklemmbaren Unterseite passend in die schlitzförmige Mündung der Anschlagleiste eingreifenden und das Trägerelement gegen Verdrehung auf der Anschlagleiste sichernden Vorsprung auf.
Zweckmäßig kragen die Trägerelemente zumindest über eine der seitlichen Begrenzungen der Anschlagleiste über die Auflagefläche der Auflageplatte vor, wobei dann die Aus­ richtelemente für die auf die Auflagefläche der Auflage­ platte in bestimmungsgemäßer Anordnung aufgelegten Bauteile im vorkragenden Bereich des jeweils zugeordneten Trägerele­ ments angebracht sind.
Für den Fall, dass eine Anzahl von quadratischen oder rechteckigen Fliesen in Nebeneinanderlage mit vorgewähltem rechteckigen Fliesen in Nebeneinanderlage mit vorgewähltem Fugenabstand geschnitten werden sollen, werden die Aus­ richtelemente der Ausrichtorgane an den Trägerelementen von jeweils einem vom vorkragenden Teil in Richtung zur Aufla­ gefläche der Auflageplatte gerichtet vortretenden, sich bis unmittelbar über die Auflagefläche erstreckenden Fugen-Ab­ standskeilen gebildet. Durch die Verwendung von Abstands­ keilen mit unterschiedlichen Abmessungen in Richtung der Längserstreckung der Anschlagleiste erlaubt es dann auch, unterschiedliche Fugenbreiten voreinzustellen.
Bei Verlegung von Fliesen in einer von der normalen wand­ parallelen Ausrichtung unterschiedlichen, beispielsweise diagonaler Ausrichtung, oder auch bei Verlegung von plat­ tenförmigen Bauteilen mit nicht quadratischer oder recht­ eckiger Begrenzung empfiehlt es sich, die die Ausrichtele­ mente der Ausrichtorgane als an der Unterseite des vorkra­ genden Teils der Trägerelemente vorgesehene, jeweils den anschlagleistenseitigen Begrenzungen von auf der Auflage­ platte auszurichtenden plattenförmigen Bauteilen entspre­ chend geformte Ausnehmungen aufweisende Schablonenelemente auszubilden. Die Trägerelemente können dann so voreinge­ stellt werden, dass die zu schneidenden plattenförmigen Bauelemente so in die Schablonenelemente auf der Auflage­ platte eingesetzt werden können, dass sie in der vorgesehe­ nen Ausrichtung zueinander stehen, worauf die Führungs­ schiene in der bestimmungsgemäßen Schneidstellung auf die plattenförmigen Bauteile aufgeklemmt und dann die Schneid­ einrichtung betätigt wird.
Dabei können die Ausrichtelemente der Ausrichtorgane auch von jeweils einem im wesentlichen rechtwinklig zur seitli­ chen Begrenzung der Anschlagleiste vom zugeordneten Träger­ element vortretenden Seiten-Anlagelineal gebildet werden, um so den Rand der ersten einer Reihe von in Nebeneinander­ lage zu schneidenden plattenförmigen Bauteilen zu haltern. Die weiteren Ausrichtorgane werden bei diesem Anwendungs- Fugen-Abstandskeilen gebildet, welche die Fugenbreite der in der Reihe anschließenden Bauteile voreinstellen.
Bei Verlegung von quadratischen plattenförmigen Bauteilen in der erwähnten Diagonalvorgabe oder von rautenförmig be­ grenzten Bauteilen werden die Ausrichtelemente der Aus­ richtorgane oder Schablonenelemente dann von jeweils zwei zwischen sich einen Winkel einschließenden, vom zugehörigen Trägerelement vortretenden Anlagelinealen gebildet.
In Anwendungsfällen, in denen beispielsweise ein Plattenbe­ lag in Räumen verlegt werden muss, bei denen die Wände nicht rechtwinklig zueinander verlaufen und deshalb die im Eckbereich des Bodens zu verlegenden Platten entlang zweier anschließender Kanten unter entsprechend verlaufenden Win­ keln zugeschnitten werden müssen, empfiehlt sich eine Aus­ gestaltung derart, dass die Ausrichtelemente der Ausricht­ organe von jeweils zwei an einem Ende verschwenkbar mitein­ ander verbundenen und in wählbaren relativen Winkelstellun­ gen zueinander fixierbaren Linealen gebildet werden, wobei dann Mittel zur lösbaren Befestigung eines der Lineale in einer parallel zur Anschlagleiste ausgerichteten Position auf dem jeweils zugeordneten Trägerelement vorgesehen sind. In abgenommenem Zustand können dann die verschwenkbar mit­ einander verbundenen Lineale als direkte Schablone in den Eckbereich des Bodens gebracht und durch Anlage an den Wän­ den in die Winkelstellung - ggf. unter Berücksichtigung der Wandanschlussfuge - gebracht werden, welche später auf die zu beschneidenden Platten übertragen werden soll. Die Line­ ale werden dann in dieser relativen Winkelstellung zueinan­ der fixiert und auf dem zugeordneten Trägerelement positio­ niert und befestigt, wobei entlang der Lineal-Begrenzungen die Schnittlinien auf der zu beschneidenden Platte ange­ zeichnet oder angerissen werden kann.
Zweckmäßig ist nicht nur in an sich bekannter Weise an der Anschlagleiste eine Messskala zur wählbaren Positionierung und Festlegung der Trägerelemente vorgesehen, sondern auch die Lineale können mit Vorteil mit solchen Messskalen ver­ sehen sein.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung von Ausfüh­ rungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung näher er­ läutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Schneiden von Fliesen in perspektivi­ scher Darstellung mit einer in der erfin­ dungsgemäßen Weise weitergebildeten An­ schlagleiste, an welcher Ausrichtorgane für die zu schneidenden Fliesen in wähl­ barer Anordnung anbringbar sind;
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Teilabschnitt der Anschlagleiste der in Fig. 1 gezeig­ ten Vorrichtung;
Fig. 3 eine Schnittansicht durch die Anschlag­ leiste gesehen in Richtung der Pfeile 3-3 in Fig. 2;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Aus­ richtorgans, welches einen Abstandskeil zur Einstellung des Abstands zweier be­ nachbarter zu beschneidender Fliesen trägt;
Fig. 5 eine Seitenansicht des Ausrichtorgans ge­ sehen in Richtung des Pfeils 5 in Fig. 4;
Fig. 6 eine Seitenansicht des den Fugen-Ab­ standskeil halternde Trägerelements ohne die Klemmbauteile, welche das Trägerelement in wählbaren Einstellungen auf der Anschlagleiste festzuklemmen erlauben;
Fig. 7 eine Draufsicht auf das Trägerelement ge­ sehen in Richtung des Pfeils 7 in Fig. 6;
Fig. 8 eine Seitenansicht einer Klemmmutter zur Klemmbefestigung des Trägerelements auf der Anschlagleiste;
Fig. 9 eine Unteransicht der Klemmmutter gesehen in Richtung des Pfeils 9 in Fig. 8;
Fig. 10 eine Draufsicht eines mit einem vorste­ henden Gewindeschaft versehenen im Innern der Anschlagleiste verschiebbaren Schie­ bekörpers;
Fig. 11 eine Seitenansicht des Schiebekörpers ge­ sehen in Richtung des Pfeils 11 in Fig. 10;
Fig. 12 die schematische Veranschaulichung der Anordnung von drei Ausrichtorganen an der Anschlagleiste der erfindungsgemäßen Vor­ richtung, wobei zwei Ausrichtorgane mit Abstandskeilen zur Einstellung des Ab­ stands zwischen benachbarten Fliesen und eines der Ausrichtorgane mit einem seit­ lichen Anlagelineal versehen ist;
Fig. 13 eine Draufsicht auf zwei benachbarte an der Anschlagleiste befestigte Ausrichtor­ gane, mit jeweils zwei zwischen sich ei­ nen Winkel einschließenden Anlagelinea­ len, welche als Schablone zur Halterung von benachbarten Fliesen in diagonaler Anordnung vorgesehen sind; und
Fig. 14 ein Ausrichtorgan auf der eine verstell­ bare Winkel-Anreißlehre oder Schmiege ab­ nehmbar befestigbar ist.
Die in Fig. 1 gezeigte, in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeich­ nete Vorrichtung ist im speziellen Fall zum Schneiden von Fliesen bestimmt und weist eine rechteckige Grund- oder Auflageplatte 12 aus einem verzugsfreien Material, z. B. Sperrholz, Spanplatte, Schichtstoffplatte, Metall, Kunst­ stoff o. dgl. auf, an deren Unterseite Standfüße oder die in der Zeichnung erkennbaren Standleisten 14 vorgesehen sind, welche mit einem rutschhemmenden Material belegt sein oder insgesamt zumindest jedoch an der Oberfläche aus solchem Material bestehen können.
Von den kürzeren Querseiten der Auflageplatte 12 treten sich über die gesamte Seitenlänge erstreckende Leisten 16 vor, die von jeweils einem Schenkel eines mit einem anderen Schenkel 18 auf der Stirnfläche der Querseite der Auflage­ platte 12 verschraubten L-Profils 20 gebildet werden. In dem die vorspringenden Leiste 16 bildenden Schenkel des Profils 20 ist jeweils ein sich im Wesentlichen über die gesamte Schenkellänge erstreckender, nur an den Enden durch einen verbleibenden Steg geschlossenen Längsschlitz 22 vor­ gesehen, welcher jeweils von einem - nicht gezeigten - Ge­ windezapfen am unteren Ende eines Halterungsbolzens 24 durchsetzt sind, auf dessen freies Ende jeweils eine Rän­ delmutter 26 aufgeschraubt ist, mit welcher die Halterungs­ bolzen in dem durch die Länge des Längsschlitzes vorgegebe­ nen Bereiche in beliebigen Verschiebungsstellungen fest­ klemmbar sind. Das obere, ebenfalls als Gewindezapfen 28 ausgebildete Ende des Halterungsbolzens 24 ist durch eine - nicht gezeigte - Bohrung im zugeordneten Ende einer Füh­ rungsschiene 30 geführt, welche durch eine auf das obere freie Ende dieses Gewindezapfens 28 aufgeschraubte Rändel­ mutter 32 entgegen der Wirkung einer den Halterungsbolzen 24 umgebende, unter Druckvorspannung stehenden Schraubenfe­ der 34 auf die Oberseite 36 der Auflageplatte 12 bzw. auf dieser Oberseite aufgelegte (nicht dargestellte) Fliesen aufdrückbar ist.
Die Führungsschiene 30 ist in dem an die den Gewindezapfen 28 aufnehmende Bohrung anschließenden Bereich im Wesentli­ chen über ihre gesamte Länge durch einen durchgehenden mit­ tigen Längsschlitz 35 in zwei parallele Führungsstege 40 unterteilt, in welchem ein Schlitten 42 längsverschieblich und um eine Querachse verschwenkbar eingesetzt ist, der an seiner in der Zeichnung nicht sichtbaren, der Auflageplat­ ten-Oberseite 36 zugewandten Unterseite ein Schneidrad tra­ gen möge, welches - je nach Anordnung des Schneidrads in Bezug auf die Querachse - durch Auf- oder Abwärtsschwenken des an der Oberseite des Schlittens 42 vorgesehenen Betäti­ gungshebels 44 auf die Oberseite der zu schneidenden Flie­ sen aufdrückbar ist. Wenn der Betätigungshebel dann mit auf die Fliesen aufgedrücktem Schneidrad im Längsschlitz 38 verschoben wird, werden die unter der Führungsschiene ein­ geklemmten zu schneidenden Fliesen geradlinig angeritzt und können dann mittels eines aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Zeichnung nicht dargestellten bekannten Fliesenbre­ chers entlang der Ritzlinie zerteilt werden. Der Längs­ schlitz erstreckt sich bis in das die in der Zeichnung links liegende Querkante der Auflageplatte 12 deutlich überragende Ende der Führungsschiene 30, so dass der Gewin­ dezapfen 28 des dieser Querseite zugeordneten Halterungs­ bolzens durch diesen Längsschlitz geführt werden und die Führungsschiene auch an diesem Ende durch die auf den Ge­ windezapfen 28 aufgeschraubte Rändelmutter 32 in Richtung auf die Oberseite 36 aufgeschraubt und auf die auf der Auf­ lageplatte 12 angeordneten Fliesen gepreßt werden kann. We­ sentlich ist dabei, dass die Halterungsbolzen 24 an den ge­ genüberliegenden Querseiten der Auflageplatte in den zugeordneten Längsschlitzen 22 auch in unterschiedliche Stel­ lungen verschoben werden können, wodurch die Führungsschie­ ne 30 dann in Bezug auf die längeren Längsseiten der Aufla­ geplatte 12 in von der gezeigten parallelen Stellung abwei­ chende Schrägstellungen gestellt und in solchen Schrägstel­ lungen fixiert werden kann.
In der Nähe der und parallel zu den gegenüberliegenden Querseiten sind metallische Hohlprofilschienen 46 mittels jeweils einer schlitzartigen verengten Mündung 48 so tief in die Oberseite 36 der Auflageplatte 12 eingelassen, dass die Außenflächen der die Mündung seitlich begrenzenden ein­ springende Stege bündig mit der Oberseite 36 der Auflage­ platte abschließen. In den Hohlprofilschienen 46 sind die Köpfe von Klemmschrauben längsverschieblich eingesetzt, von denen in der Zeichnung die freien Enden der durch die schlitzförmige Mündung 48 senkrecht nach oben vortretenden Gewindeschäfte 50 erkennbar sind. Von diesen Gewindeschäf­ ten 50 der Klemmschrauben durchsetzt der einen in der Zeichnung unten rechts dargestellten Gewindeschaft eine Durchgangsöffnung in einem Endbereich eine langgestreckten Anschlagleiste 52, in derem anderen Endbereich eine weitere langlochartige Durchgangsöffnung vorgesehen ist, durch wel­ che der Gewindeschaft 50 der anderen Klemmschraube hin­ durchgeführt ist. Mittels auf die Gewindeschäfte 50 aufge­ schraubte Rändelschraube 56 kann die Anschlagleiste auf die Oberseite 36 der Auflageplatte 12 festgeklemmt werden, wo­ bei wiederum wahlweise parallel oder schräg zu den Längs­ seiten der Auflageplatte 12 verlaufende Stellungen einge­ stellt werden können. In der Zeichnung ist eine schräg zu den Längsseiten ausgerichtete Stellung der Anschlagleiste 52 dargestellt.
Neben den die Führung für die Anschlagschiene 52 bildenden Hohlprofilschienen 46 sind parallel zu diesen jeweils eine Messskala 58 auf der Oberseite 36 der Auflageplatte vorge­ sehen, z. B. aufgedruckt, eingebrannt, graviert, gelasert etc. Alternativ können die Messskalen auch auf schmal auf der Oberseite 36 befestigten Metallbändern eingraviert sein. Auch auf der Anschlagleiste 52 ist eine Messskala 60 vorgesehen. Anstelle der in der Zeichnungsfigur veran­ schaulichte Anordnung der Messkala 60 auf der vorderen senkrechten Begrenzungsseite der Anschlagleiste 52 kann diese auch auf der Oberseite vorgesehen sein. Insoweit ent­ spricht die Vorrichtung 10 bekannten Fliesenschneidvor­ richtungen.
In erfindungsgemäßer Weiterbildung ist die Anschlagleiste 52 selbst als Kanalprofil mit oben offener, von zwei auf­ einander zuweisenden Randflanschen 62 gebildeter verengter schlitzförmiger Mündung 64 ausgebildet. In den im Vergleich zur schlitzförmigen Mündung 64 verbreiterten Innenraum 66 der Anschlagleiste 52 sind die in den Fig. 10 und 11 ge­ sondert dargestellte Schiebekörper 68 längsverschieblich einsetzbar, von deren der schlitzförmigen Mündung 64 zuge­ wandten Oberseite jeweils ein Gewindebolzen 70 vorsteht, der nicht nur die Mündung 64, sondern auch eine Durchgangs­ bohrung 72 in einem plattenförmigen Trägerelement 74 durch­ setzt. Mittels einer auf das freie Ende des Gewindeschafts 70 aufschraubbaren Klemmmutter 76 (Fig. 8 und 9) ist das Trägerelement 74 auf die Oberseite der Randflansche 62 und somit auf die Anschlagleiste 52 aufklemmbar. Von der Unter­ seite des Trägerelements 74 springt ein passend in die schlitzförmige Mündung 64 der Anschlagleiste eingreifender leistenartiger Vorsprung 78 vor, welcher das auf der An­ schlagleiste 52 aufgesetzte und durch das Schiebestück 68 gehaltene Trägerelement 74 auch bei nicht angezogener Rän­ delmutter 76 gegen Verdrehung auf der Anschlagleiste 52 si­ chert.
In den Fig. 4 und 5 ist ein in Verbindung mit der An­ schlagleiste 52 verwendbares Ausrichtorgan 80 dargestellt, bei welchem das in der langgestreckten Anschlagleiste 52 verschiebbare und in wählbaren Positionen durch Festschrauben der Klemmmutter 76 fixierbare Trägerelement 74 in sei­ nem über die Oberseite der Auflageplatte vorkragenden Be­ reich als eigentliches Ausrichtelement einen plattenförmi­ gen Abstandskeil 82 aufweist, welcher in einem Schlitz 84 im vorkragenden Bereich des Trägerelements 74 eingesetzt und dort verstiftet oder in anderer Weise befestigt ist. Der Abstandskeil 82 erstreckt sich dabei um das Maß der Höhe der Anschlagleiste 52 in Richtung zur Oberseite der Auflageplatte 12. Es ist ersichtlich - und in Fig. 12 in Bezug auf die mittlere und rechte strichpunktiert darge­ stellte Fliese 84 auch veranschaulicht - dass das Ausricht­ organ in diesem Fall die Einstellung des Abstands zwischen zwei benachbarten Fliesen einer Reihe von gleichzeitig mit­ tels der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zu beschneidenden Fliesen erlaubt. Wesentlich ist dabei, dass die Dicke des Abstandskeils 82 zumindest in dem zwischen die benachbarten Fliesen 84 eingreifenden Bereich gleich der bei der späte­ ren Verlegung der Fliesen auf einem Untergrund vorgeschrie­ benen Fugenbreite entspricht. Durch Verwendung von Aus­ richtorganen 80 mit Abstandskeilen unterschiedlicher Dicke können hier unterschiedliche vorgeschriebene Fugenabstände eines Fliesenbelags nach der späteren Verlegung berücksich­ tigt werden. Für solche Fälle, in denen die Fugendicke zwi­ schen benachbarten Fugen eingestellt werden sollen, die nicht rechtwinklig zur Anschlagleiste 52 verlaufen, kann es sinnvoll sein, die Abstandskeile unter einem entsprechenden Winkel am Trägerelement 74 montierbar oder auch in unter­ schiedlichen Winkelstellungen einstellbar auszubilden.
In Fig. 12 ist noch ein Ausrichtorgan 80 schematisch darge­ stellt, bei welchem das Trägerelement 74 ein Seiten-Anlage­ lineal 86 haltert, an welchem der linke Rand der in der Zeichnungsfigur dargestellten linken äußersten Fliese 84 anliegt. Das Seiten-Anlagelineal 86 ist zweckmäßig mit der schematisch angedeuteten Messskala 88 versehen.
Fig. 13 veranschaulicht eine Ausgestaltung von auf der An­ schlagleiste 52 verschieblichen und in wählbaren Positionen durch Klemmung fixierbaren Ausrichtorganen 80, bei denen die eigentlichen Ausrichtelemente jeweils von zwei zwischen sich einen Winkel einschließenden und vom Trägerelement 74 vortretenden Anlagelinealen 90 gebildet werden.
Im dargestellten Fall schließen die Anlagelineale 90 je­ weils einen rechten Winkel ein und sind so ausgerichtet, dass sie diagonal zu verlaufenden quadratische Fliesen 84 in der vorgeschriebenen Ausrichtung zueinander auf der Auf­ lageplatte 12 der Vorrichtung ausrichten und so sicherstel­ len, dass sie auch beim Beschneiden in der bei der späteren Verlegung vorgesehenen Ausrichtung zueinander gehalten sind. Es ist ersichtlich, dass der zwischen den Anlageline­ alen 90 eingeschlossene Winkel bei der Verarbeitung von rautenförmigen Fliesen entsprechend dem Winkel zwischen zwei benachbarten Seitenkanten der rautenförmigen Fliesen angepasst gewählt werden muss. Darüber hinaus leuchtet auch ein, dass anstelle von zwei unter einem Winkel zueinander verlaufenden Anlagelinealen 90 auch eine Anpassung an bo­ genförmig gekrümmte Fliesen, wie Florentiner Fliesen etc. erfolgen kann, indem die an den aufzunehmenden und auszu­ richtenden Fliesen anzulegenden Begrenzungskanten der Anla­ gelineale entsprechend komplementär der zu halternden Flie­ sen geformt werden. Die Ausrichtelemente werden dann sinn­ gemäß richtiger als "Schablonenelemente" bezeichnet.
In Fig. 14 ist schließlich noch ein Ausrichtorgan 80 darge­ stellt, welches von zwei an einem Ende verschwenkbar mit­ einander verbundenen und in wählbaren relativen Winkelstel­ lungen zueinander fixierbaren Linealen 94 und 96 gebildet werden, wobei das Lineal 96 in der im Zusammenhang mit den Ausrichtorganen 80 ganz allgemein beschriebenen und deshalb hier nicht noch einmal erläuterten Weise auf der Anschlag­ leiste 52 mittels eines Schiebestücks 68 festklemmbar ist. Durch Abschrauben der Klemmmutter 76 sind die Lineale 94, 96 von der Anschlagleiste 52 abnehmbar und können dann nach Art der in der Holz- oder Metallverarbeitung verwendeten "Schmiegen" zur Abnahme des Winkels von winklig zusammen­ treffenden Oberflächen oder Linienzügen verwendet werden, wobei ein abgenommener Winkel dann durch Zusammenschrauben der beiden Lineale 94 und 96 mittels der sie verbindenden Klemmschrauben 98 fixierbar ist. Nach der Befestigung auf der Anschlagleiste 52 ist dann der abgenommene Winkel mit­ tels eines Zeichengeräts oder einer Anreissnadel entlang einer Begrenzungskante des Lineals 94 auf der Oberseite ei­ ner zu schneidenden Fliese übertragbar.
Es ist ersichtlich, dass im Rahmen des Erfindungsgedankens Abwandlungen und Weiterbildungen der Vorrichtung 10 ver­ wirklichbar sind, die sich sowohl auf die spezielle Ausge­ staltung der Ausrichtorgane selbst als auch auf die Art und Weise der verschieblichen Halterung und Positionierung der Ausrichtorgane 80 auf der Anschlagleiste 52 in vorgewählten Positionen beziehen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht auf den in Ver­ bindung mit dem beschriebenen Ausführungsbeispiel erläuter­ ten Anwendungszweck des Beschneidens von Fliesen beschränkt ist, sondern dass auch plattenförmige Bauteile aus Laminat, Marmor, Granit, Kunststoff, Glas, Metall, Holz, Gipskarton und andere Ein- oder Mehrschicht-Werkstoffe mit Vorteil mittels einer entsprechend aufgebauten erfindungsgemäßen Vorrichtung so zugeschnitten werden können, dass die ein­ zelnen plattenförmigen Bauteile dann nach ihrer Verlegung in korrekter Ausrichtung zueinander verlegt werden können. Dabei ist es dann klar, dass bei anderen Materialien von dem beschriebenen Schneid- oder Schneid-/Ritzrädchen abwei­ chenden Schneid- oder Trennwerkzeuge eingesetzt werden kön­ nen. Beispielsweise können hier dann auch motorisch an­ treibbare rotierende oder oszillierende Fräser oder Säge­ werkzeuge oder Schneidwerkzeuge mit messerartigen Schneiden vorgesehen werden. Abhängig vom zu schneidenden Material kommen als Trennwerkzeuge auch Trennvorrichtungen in Frage, die mit Wasserstrahlen, Laserstrahlen oder Luftstrahlen ho­ her kinetischer Energie arbeiten. Auch die Anwendung von nach dem Prinzip der Elektroerosion arbeitenden Schneid­ drähten sowie Schneidbrenner sind grundsätzlich möglich. Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Führungsschiene 30, welche das jeweilige Schneid- oder Trennwerkzeug wäh­ rend des Schneidvorgangs führt, sind auch Schrägschnitte möglich. Die Führungsschiene kann auch abweichend von der beschriebenen geradlinigen Form so ausgestaltet sein, dass das Trennwerkzeug entlang einer vorgegebenen bogenförmigen Bahn geführt wird, so dass dann also das Beschneiden von Bauteilen mit entsprechend bogenförmigen Begrenzungskanten möglich ist.
Es ist ersichtlich, dass auch zu der beim speziell erläu­ terten Ausführungsbeispiel beschriebenen Ausgestaltung der Führungsschiene 30 sowie des zugehörigen, das Schneidwerk­ zeug tragenden Schlittens 42 Abwandlungen in dem Sinne ge­ troffen werden können, dass die Führungsschiene als durch­ gehend geschlossene Führungsschiene ausgebildet ist, welche vom Führungsschlitten umgriffen wird.

Claims (12)

1. Vorrichtung (10) zum Schneiden von plattenförmigen Bau­ teilen, insbesondere keramischen Fliesen mit einer Auflage­ platte, einer die Auflageplatte oberhalb ihrer Auflageflä­ che überspannenden horizontalen Führungsschiene (30), wel­ che eine Schneideinrichtung mit einem auf der Unterseite des auf der Auflageplatte angeordneten zu schneidenden Bau­ teils aufdrückbaren Schneid- oder Trennwerkzeug verschieb­ lich haltert sowie mit wenigstens einer Anschlagleiste (52) zur ausgerichteten Halterung des bzw. der zu schneidenden plattenförmigen Bauteile, wobei die Führungsschiene (30) für die Schneideinrichtung (42; 44) derart in jeweils von einem Längsschlitz (22) in je einer an jeder der gegenüber­ liegenden Querseiten der Auflageplatte (12) vorgesehenen Leiste (16) gebildeten Führungsmitteln über die Auflage­ platte-Oberseite (36) verschiebbar und in unterschiedlichen wählbaren Verschiebungsstellungen festlegbar gehaltert ist, dass die Führungsschiene (30) sowohl parallel als auch schräg zu den die Auflageplatte begrenzenden Rändern ver­ laufenden Stellungen fixierbar ist, wobei in jeden der Längsschlitze (22) der Leisten (16) ein im wesentlichen in senkrechter Richtung zur Führungsschiene (30) vorspringen­ der und in beliebigen Stellungen in den Längsschlitzen festklemmbare Halterungsbolzen (24) angeordnet ist, dessen führungsschienenseitige Enden in Öffnungen in den Endberei­ chen, der länger als die über die Querseiten gemessene Breite der Auflageplatte (12) bemessenen Führungsschiene (30) gehalten sind und wenigstens eine der Öffnungen als in Führungsschienen-Längsrichtung verlaufender Längsschlitz (38) ausgebildet ist, und auf den freien Enden der durch die Öffnungen der Führungsschiene hindurchgeführten Halte­ rungsbolzen (24) jeweils eine Klemmmutter (Rändelmutter 32) vorgesehen ist, mittels derer die Führungsschiene in klem­ mende Anlage auf die Oberseite der zu schneidenden plattenförmigen Bauteile aufspannbar ist, und wobei der Längs­ schlitz (38) sich im wesentlichen über die gesamte Länge der Führungsschiene erstreckt und die Führungsschiene so in zwei parallele Führungsstege (40) unterteilt, zwischen de­ nen ein das Schneidwerkzeug tragender Schlitten (42) ver­ schieblich geführt ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anschlagleiste (52) als Kanalprofil mit oben offener von zwei aufeinander zu weisende Randflanschen (62) gebildeter schlitzförmiger Mündung (64) ausgebildet ist,
dass ins Innere der Anschlagleiste (52) Schiebekörper (68) längsverschieblich einsetzbar sind, und
dass auf der Oberseite der Anschlagleiste (52) Aus­ richtorgane (80) mit Ausrichtelementen für die auf der Auf­ lageplatte (12) zu bearbeitenden Bauteile halternde Träger­ elemente (74) aufsetzbar sind, welche durch jeweils wenigs­ tens ein die schlitzförmige Mündung (64) in der Anschlag­ leiste (52) durchsetzendes und mit dem Schiebekörper (68) verbundenes Klemmorgan auf der Oberseite der Anschlagleiste (52) festklemmbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in jedem Schiebekörper wenigstens eine Gewindebohrung vorgesehen ist, und dass das Klemmorgan von einer Klemm­ schraube gebildet wird, deren Gewindeschaft durch eine Durchgangsbohrung im Trägerelement hindurch in die Gewinde­ bohrung im Schiebekörper eingreift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Schiebekörper (68) mit wenigstens einem die schlitzförmige Mündung (64) der Anschlagleiste (52)durch­ setzenden Schaft (70) versehen ist, welcher durch jeweils eine Durchgangsbohrung (72) im Trägerelement (74) hindurch­ führbar ist, und dass das Klemmorgan von einer am freien Ende des jeweiligen Schafts (70) angreifenden Klemmein­ richtung wie Klemmmutter (76), Rändelmutter, Schnellspanner o. dgl. gebildet wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeich­ net, dass die Trägerelemente (74) jeweils wenigstens eine von ihrer auf der Anschlagleiste (52) aufklemmbaren Unter­ seite passend in die schlitzförmige Mündung (64) der An­ schlagleiste (52) eingreifenden und das Trägerelement (74) gegen Verdrehung auf der Anschlagleiste (53) sichernden Vorsprung (78) aufweisen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerelemente (74) zumindest über eine der seitlichen Begrenzungen der Anschlagleiste (52) über die Auflagefläche (36) der Auflageplatte (12) vorkra­ gen, und dass die Ausrichtelemente für die auf die Auflage­ fläche (36) der Auflageplatte (12) in bestimmungsgemäßer Anordnung aufgelegten Bauteile im vorkragenden Bereich des jeweils zugeordneten Trägerelements (74) angebracht sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtelemente der Ausrichtorgane (80) an den Trägerelementen (74) von jeweils einem vom vorkragenden Teil in Richtung zur Auflagefläche (36) der Auflageplatte (12) gerichtet vortretenden, sich bis unmittelbar über die Auflagefläche (36) erstreckenden Fugen-Abstandskeil (82) gebildet werden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtorgane von an der Unterseite des vorkra­ genden Teils der Trägerelemente vorgesehenen, jeweils den anschlagleistenseitigen Begrenzungen von auf der Auflage­ platte auszurichtenden plattenförmigen Bauteilen entspre­ chend geformte Ausnehmungen aufweisenden Schablonenelemen­ ten gebildet werden.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 7, dadurch gekennzeich­ net, dass die Ausrichtelemente der Ausrichtorgane (80) von jeweils einem im wesentlichen rechtwinklig zur seitlichen Begrenzung der Anschlagleiste (52) vom zugeordneten Träger­ element (74) vortretenden Seiten-Anlagelineal (86) gebildet werden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 7, dadurch gekennzeich­ net, dass die Ausrichtelemente der Ausrichtorgane (80) von jeweils zwei zwischen sich einen Winkel einschließenden, vom zugehörigen Trägerelement (74) vortretenden Anlageline­ alen (90) gebildet werden.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtelemente der Ausrichtorgane (80) von je­ weils zwei an einem Ende verschwenkbar miteinander verbun­ denen und in wählbaren relativen Winkelstellungen zueinan­ der fixierbaren Linealen (94; 96) gebildet werden, und dass Mittel zur lösbaren Befestigung eines der Lineale (96) in einer parallel zur Anschlagleiste (52) ausgerichteten Posi­ tion auf dem jeweils zugeordneten Trägerelement (74) vorge­ sehen sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an der Anschlagleiste (52) eine Mess­ skala (60) zur wählbaren Positionierung und Festlegung der Trägerelemente (74) der Ausrichtorgane (80) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Lineale (88; 90; 94, 96) mit einer Messskala (88) versehen sind.
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