DE10017797A1 - Vorrichtung zum Abstützen von Werkstücken - Google Patents
Vorrichtung zum Abstützen von WerkstückenInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung zum Abstützen von Werkstücken auf Tischen von Pressen zum Kaschieren der Werkstücke umfasst eine poröse, an ihrer Oberseite im wesentlichen ebene Auf- oder Einlage für den Pressentisch und mindestens ein auf der Auf- oder Einlage frei verschiebbares, mit einer Auflagefläche für das Werkstück versehenes Stützelement. Das Stützelement weist dabei eine Adhäsionseinrichtung auf, die mit einer entsprechenden Gegeneinrichtung in oder an der Auflage für den Pressentisch eine Haftverbindung eingeht.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abstützen von
Werkstücken zur Fixierung der Werkstücke auf Tischen von
Pressen beim Kaschieren der Werkstücke.
Werkstücke werden mit verschiedenen Obermaterialien, wie
Holzfurnieren und Kunststofffolien, in Pressen kaschiert.
Dabei können Pressen mit und ohne Membran zum Einsatz kommen.
Zu solch einem Pressensystem gehören Pressentische, auf denen
die Werkstücke, die kaschiert werden sollen, angeordnet und
fixiert werden. Diese Pressentische sind meist von einer gut
zugänglichen Bestückungsposition außerhalb des eigentlichen
Pressenraums in die Presse und umgekehrt verschiebbar.
Auf den Pressentischen sind entweder integriert mit diesen
oder aufsetzbar Vorrichtungen zum Abstützen der Werkstücke
vorgesehen. Diese Vorrichtungen dienen dazu, die Werkstücke
beim Kaschieren zu fixieren. Ferner tragen sie dazu bei, ein
all zu starkes Einbuchten der Folie im Bereich der
Werkstückunterseite zu verhindern. Somit werden Folienbrüche,
die zu Ausschuss führen, weitgehend vermieden.
Für eine solche Vorrichtung zum Abstützen von Werkstücken
sind verschiedene Systeme in der Technik bekannt.
Bei einer Möglichkeit werden die Pressentische, die allgemein
als Belegtische bezeichnet werden, an denjenigen Stellen, an
denen die Werkstücke zur Bearbeitung angeordnet werden, mit
Stützelementen bestückt. Diese Stützelemente sind in der Form
von in der Regel plattenförmigen Auflagen gebildet, deren
Umrisse der Kontur des zu bearbeitenden Werkstücks
entsprechen, jedoch um einige Millimeter zurückversetzt, also
kleiner gestaltet sind. Somit stehen die Werkstücke
randseitig um einige Millimeter über die plattenförmige
Auflage über. Die plattenförmigen Auflagen werden für jede
Werkstückkontur individuell angepasst. Dies bedeutet
insbesondere, dass bei detailreicheren Konturen der
Werkstücke diese durch die Auflagen ebenfalls wieder gegeben
werden. Somit sind für jede zu bearbeitende Werkstückform
entsprechende Auflagen vorgesehen, die im Fall von
komplizierten Konturen bzw. speziellen Einsatzfällen ggf.
gesondert angefertigt werden.
Alternativ dazu sind Systeme bekannt, die mit Stift- oder
Stempelartigen Stützelementen arbeiten, die im Pressentisch
bzw. einer entsprechenden Auflagekonstruktion des
Pressentisches ausfahrbar und absenkbar gelagert sind. Die
EP 0 505 668 B1 beschreibt einen Arbeitstisch mit
Vakuumansaugung der Stützelemente für Werkzeugmaschinen.
Dabei sind im Werkstücktisch eine Vielzahl von Saugköpfen
vorhanden, von denen mehrere abhängig von der
Werkstückkontur, über einen Stellantrieb ausgefahren werden.
Die Sauger können gruppenweise mit verschiedener Teilung
angeordnet sein, wodurch verschiedene Werkstückformate und
Größen abgestützt werden können.
Eine andere Abstützvorrichtung ist in der DE 29 71 9589
beschrieben. Dabei wird eine Vielzahl von Trägern, die
vertikal beweglich in Durchtrittsöffnungen einer Tischplatte
gelagert sind, vorgesehen. Auf den Trägern kommt das
Werkstück zu liegen. Wiederum kann eine passende Menge von
Trägern ausgefahren werden, um die Werkstückkontur
nachzubilden und das Werkstück gut abzustützen. Die Unterlage
unter den Trägern ist als Transportband gestaltet.
In der DE 195 00 400 ist eine weitere, entsprechende
Vorrichtung beschrieben. Dabei sind in einer Steckplatte auf
dem Tisch eine Vielzahl von Steck- und Aufnahmelöchern
vorgesehen. In die Stecklöcher können Auflagerstöpsel
eingesteckt werden, die, wenn sie nicht benötigt werden, in
den Aufnahmelöchern versenkt gelagert werden. Abhängig von
der Anordnung der Stecklöcher können die Stöpsel eingesetzt
werden, um verschiedenartige Konturen eines Werkstücks zu
unterstützen.
Um ein Einreißen einer Beschichtungsfolie, die im erhitzten
Zustand nur begrenzt dehnfähig ist, zu vermeiden muss
verhindert werden, dass sich die Folie an der Unterseite der
auf Stützelementen auf dem Werkstücktisch liegenden
Werkstücke zu stark einbuchtet. Da die Folie oftmals selbst
unmittelbar durch ein Luftkissen beaufschlagt wird, ist dies
besonders kritisch. Daher wird gemäß der DE 198 26 494 C1 ein
Verfahren vorgeschlagen, bei dem unterhalb jedes Werkstücks
durch den Werkstücktisch hindurch bei auf dem Werkstücktisch
aufliegender Beschichtungsfolie in den von der
Werkstückunterseite, der Folie und der Tischoberseite
begrenzten Zwischenraum Stützluft derart eingedrückt wird,
dass ein Einwölben der Folie in diesem Zwischenraum bis zum
Erreichen der Reißgrenze verhindert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Abstützen von Werkstücken zu schaffen, die geeignet ist,
Werkstücke verschiedenster Geometrien zu unterstützen, ohne
ein starkes Einbuchten eines Beschichtungsmaterials beim
Kaschieren auf Pressen zuzulassen.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Abstützen von
Werkstücken mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, ein System
anzuwenden, bei dem die Abstützung aus einem oder mehreren
Stützelementen erzeugt wird. Die Stützelemente weisen
Geometrien auf, aus denen wiederum Geometrien entsprechend
den Konturen des Werkstücks zusammengesetzt werden können.
Diese Stützelemente müssen dazu frei auf dem Pressentisch
verschiebbar und befestigbar sein. Dazu weist der
Pressentisch oder eine Ein- oder Auflage des Pressentisches
eine entsprechende Hafteinrichtung auf, die mit einem am
Stützelement vorgesehenen Haftstück eine während des
Pressvorgangs unverrückbare Verbindung eingeht. Somit können
die Stützelemente in beliebigen Positionen auf dem Tisch
positioniert und fixiert werden. Die freie Positionierung der
Stützelemente, ohne eine Bindung an Bohrungen oder
vorgegebene Orte von Auflagerungen im Pressentisch,
ermöglicht es, dass nahezu beliebige Werkstückgeometrien
durch die Stützelemente unterstützt werden können. Dies ist
nur von den Geometrien der Stützelemente abhängig. Somit kann
die Außenkontur der Stützelemente derjenigen des Werkstücks
individuell angepasst werden, ohne dass für jedes Werkstück
eine besondere Abstützung gefertigt oder vorgesehen sein
muss. Vielmehr können mit einigen Standardstützelementen
beliebige Geometrien erzeugt werden, die sich den
Werkstückkonturen so anpassen, dass ein Einbuchten einer
Beschichtung als Oberflächenmaterial beim Pressvorgang
verhindert wird.
Vorteilhafte Ausführungsformen sind durch die übrigen
Ansprüche gekennzeichnet.
So ist nach einer bevorzugten Ausführungsform die Auf- oder
Einlage in den Pressentisch integriert. Dies ermöglicht eine
kompakte Bauweise des Pressentisches, ohne dass zusätzliche
Sicherungseinrichtungen für die Auf- oder Einlage nötig
werden.
Vorteilhafter Weise weisen die Stützelemente runde, eckige
oder ungleichmäßige Konturen auf. Durch das Vorsehen einer
Vielzahl von verschiedenartigen Stützelementen, wobei
verschiedene Quader, Quadrat oder Kreisformen ebenso wie
ungleichmäßige Geometrien realisiert sein können, ist ein
Anpassen der Stützunterlage an die Werkstückkontur ohne
Probleme möglich. Insbesondere können die Geometrien der
immer detaillierter werdenden Konturen durch diese Vielzahl
von verschiedenartigen Stützelementen nachgebildet werden.
Selbstverständlich können die Stützelemente auf den
Pressentisch unterschiedlich ausgerichtet werden, so dass ein
Stützelement mit einer beispielweise halbkreisförmigen Kontur
sowohl mit der geraden Seite als auch mit der runden Seite
nach Außen zur Nachbildung der Kontur des Werkstücks
eingesetzt werden kann.
Vorteilhafter Weise haben die eingesetzten Stützelemente die
gleiche Höhe. Somit ist eine beliebige Kombination der
Stützelemente untereinander möglich, ohne auf deren Höhe
achten zu müssen. Verschiedenartige Höhen können jedoch
alternativ dazu verwendet werden, um Werkstücke mit einer
nicht ebenen Unterseite abzustützen.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform werden die
Stützelemente auf der Auf- oder Einlage für den Pressentisch
mit einer Saugknopfeinrichtung befestigt, die mit einer
entsprechenden glatten Oberfläche in Wechselwirkung tritt.
Dabei können die Saugknöpfe sowohl auf der Seite des
Pressentischs als auch auf der Seite der Stützelemente
vorgesehen sein. Entsprechend ist die glatte Oberfläche am
anderen der beiden Elemente angebracht. Eine Saugverbindung
ermöglicht ein rasches, zuverlässiges Befestigen der
Stützelemente an der Auf- oder Einlage für den Pressentisch.
Alternativ dazu kann die Haftverbindung zwischen den
Stützelementen und der Auf- oder Einlage des Pressentischs
durch Klettelemente in vorteilhafter Weise realisiert sein.
Dabei weist entweder das Stützelement ein Klettelement mit
Schlingen auf und die Auf- oder Einlage für den Pressentisch
ein Gegenstück mit Haken bzw. Pins, so dass eine gewöhnliche
Klettverbindung hergestellt werden kann. Die Anordnung des
Schlingenstücks und des Haken- bzw. Pinstücks kann auch
anders sein, so dass die Auf- oder Einlage für den
Pressentisch durch das Schlingenstück gebildet wird. Auch
diese Möglichkeit stellt eine zuverlässige, sichere
Verbindung sicher.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird die
Haftverbindung zwischen den Stützelementen und der Auf- oder
Einlage für den Pressentisch über Magneten und Stahlelemente
hergestellt. Wiederum kann der Magnet selbst sowohl in den
Stützelementen als auch in der Auf- oder Einlage angebracht
sein. Ist der Magnet in den Stützelementen vorgesehen, so
wird er vorteilhafter Weise in der Nähe des dem Pressentisch
zugewendeten Endes der Stützelemente platziert. Entsprechend
weist die Auf- oder Einlage, bzw. im zweiten Fall das
Stützelement, ein Stahlelement auf, das mit dem Magneten eine
Haftverbindung herstellt.
Eine weitere vorteilhafte Alternative zum Herstellen der
Haftverbindung ist durch das Vorsehen einer glatten Fläche
einerseits und einer rutschhemmenden Matte andererseits.
Wiederum ist es unerheblich, ob die rutschhemmende Matte am
Stützelement oder der Auflage bzw. Einlage für den
Pressentisch angebracht ist. Entsprechend ist das andere
Element als glatte Fläche zu gestalten. Sowohl die
Alternative der Magnetverbindung als auch der Weg über eine
rutschhemmende Matte stellen eine rasche, positionsgenaue und
-haltende Anbringung der Stützelemente sicher.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die
Gegeneinrichtung in oder auf der Auf- oder Einlage für den
Pressentisch matten- oder plattenförmig gestaltet und
erstreckt sich im wesentlichen über den gesamten
Pressentisch. Aus konstruktiven Gründen kann es alternativ
dazu auch vorteilhaft sein, mehrere streifenförmige oder
plattenförmige Elemente zusammenzusetzen und die
Gegeneinrichtung dadurch zu bilden. Indem eine matten- bzw.
plattenförmige Gegeneinrichtung sich im wesentlichen über den
gesamten Pressentisch erstreckt, ist es möglich die gesamte
Fläche des Pressentischs zur Positionierung der Stützelemente
auszunützen. Dies erleichtert das Ausnützen des gesamten
Pressentischs für das Positionieren mehrere Werkstücke, die
gleichzeitig kaschiert werden können. Somit wird eine
wirtschaftliche, rasche und damit kostengünstige Herstellung
möglich.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist die
Gegeneinrichtung, insbesondere wenn sie in Matten- oder
Plattenform ist, Markierungen auf, die das Positionieren der
Stützelemente erleichtern. Dadurch ist eine rasche
Orientierung auf dem Pressentisch möglich, wodurch wiederum
die Positionierzeit für die Stützelemente verkürzt wird und
damit der gesamte Herstellungsvorgang beschleunigt wird.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind das bzw. die
Stützelemente sich nach oben verjüngernd gestaltet. Dies kann
whalweise über den gesamten Umfang oder aber nur über Teile
davon der Fall sein. Diese kegelartige Gestaltung verhindert
ein Haften der Folie, mit der das Werkstück kaschiert wird,
an dem Stützelement, was wiederum einen wirtschaftlichen
Fertigungsvorgang unterstützt. Andererseits sind die
Anschlussflächen an weitere Stützelemente bevorzugter Weise
nicht kegelförmig, so dass die Stützelemente sich gut, ohne
Zwischenraum aneinander anschließen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung
ferner eine automatische Positioniereinrichtung zum
Positionieren des oder der Stützelemente auf. Dies bedeutet,
dass bei einem Bestückungsvorgang des Pressentischs die
Stützelemente automatisch auf den Tisch gesetzt werden.
Dadurch kann wiederum bei einer geeigneten Steuerung die
Fläche des Pressentischs optimal ausgenützt werden, um
möglichst viele Werkstücke gleichzeitig zu kaschieren.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist weiter eine
optische Verifiziervorrichtung vorgesehen, die nach dem
Positionieren des oder der Stützelemente die Position der
Stützelemente mit einem vorgegebenen Muster vergleicht.
Dadurch kann ein fehlerhaftes Positionieren der Stützelemente
nahezu ausgeschlossen werden.
Bevorzugter Weise sind die Stützelemente an ihren seitlichen
Flächen mit einem Material versehen, das der Haftung der
Kaschierfolie entgegenwirkt. Dadurch wird zusätzlich ein
Einbuchten bis hin zum Stützelement verhindert. Dies wiederum
dient dazu, ein Reißen der Kaschierfolie bzw. des
Kaschiermaterials weitegehend auszuschließen.
Bevorzugter Weise weisen die Stützelemente an der dem
Werkstück zugewandten Seite eine Einrichtung zur rutschfesten
Befestigung des Werkstücks auf den Stützelementen auf. Diese
rutschhemmende Einrichtung kann wiederum über Saugknöpfe,
rutschhemmende Folien oder ähnliches realisiert werden. Damit
wird vermieden, dass sich die Position des Werkstücks auf den
Stützelementen verschiebt und in einem Bereich unter
Umständen ein zu großer überstehender Rand des Werkstücks
über das Stützelement auftritt, der zu einem Einbuchten und
damit ein Reißen des Kaschiermaterials führen würde.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der
beigefügten Figuren beschrieben, in denen:
Fig. 1 eine Schnittansicht durch eine erfindungsgemäße
Vorrichtung mit aufgelegtem Werkstück und Kaschiermaterial
ist;
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Stützelements in einer ersten
Ausführungsform zeigt;
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Stützelement zeigt;
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein weiteres Stützelement zeigt;
Fig. 5 eine Seitenansicht eines weiteren Stützelements zeigt;
Fig. 6 eine Draufsicht auf das Stützelement aus Fig. 5 zeigt;
Fig. 7 eine Seitenansicht eines Stützelements mit umlaufender
kegelförmiger Zuspitzung zeigt;
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein Stützelement mit kegelförmiger
Zuspitzung zeigt;
Fig. 9 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines
Stützelements mit kegelförmiger Abstützung zeigt;
Fig. 10 eine Schnittansicht eines Stützelements mit
Kletteinrichtung als Haftelement zeigt;
Fig. 11 eine Schnittansicht eines Stützelements mit Magnet
als Hafteinrichtung zeigt;
Fig. 12 eine Ein- bzw. Auflage eines Pressentischs zeigt, die
als Stahlplatte mit Perforation ausgeführt ist;
Fig. 13 eine Ein- bzw. Auflage eines Pressentischs zeigt, die
als Klettelement ausgeführt ist; und
Fig. 14 eine Anordnung von verschiedenen Stützelementen in
der Draufsicht zur Abstützung eines Werkstücks zeigt.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung zum Abstützen von Werkstücken
10 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Dabei ist
eine Kaschierfolie 12 bereits über ein Werkstück 14
kaschiert. Anstatt einer Kaschierfolie 12 kann
selbstverständlich auch ein Furnier oder ähnliches verwendet
werden.
Wie aus Fig. 1 zu erkennen ist, ruht das Werkstück 14 auf
einem Stützelement 20. Das Stützelement 20 ist wiederum auf
einer Auflage bzw. Einlage 30 eines Pressentischs (nicht
dargestellt) liegend. Die Auflage bzw. Einlage 30 ist mit
Kanälen 32 versehen, die zum Absaugen von Luft dienen und
damit eine Kaschierfolie 12 bzw. ein anderes Kaschiermaterial
ansaugen. Die Auf- bzw. Einlage 30 für den Pressentisch ist
somit porös gestaltet.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht eines zylindrischen
Stützelements 20. Fig. 3 und 4 zeigen mögliche
Draufsichten auf dasselbe Stützelement 20. Wie zu erkennen
ist, kann das Stützelement 20 in der Draufsicht runde,
rechteckige oder quadratische Konturen aufweisen. Andere
Ausführungsformen, wie ovale, ungleichmäßige oder
polygonzugartige Konturen sind ebenfalls denkbar.
Eine Alternative zu den in Fig. 2 bis 4 dargestellten
Ausführungsformen des Stützelements 20 ist in Fig. 5 in der
Seitenansicht und Fig. 6 in der Draufsicht gezeigt. Das
Stützelement 20 weist dabei ebenfalls eine zylindrische Form
auf, wobei die obere Kontur durch ein Sechseck, das auch
unregelmäßig gestaltet sein kann, gebildet ist.
In Fig. 7 bis 9 sind weitere Stützelemente 20 dargestellt.
Im Gegensatz zu den in Fig. 2 bis 6 gezeigten
Stützelementen sind diese nicht zylindrisch, sondern
kegelstumpfförmig. Sie verjüngen sich also nach oben. Im
dargestellten Fall ist die Verjüngung umlaufend um das ganze
Stützelement. In der Draufsicht sind, wie in Fig. 8 und 9
dargestellt ist, ebenfalls runde oder rechteckige bzw.
quadratische Formen möglich. Alternative, nicht dargestellte
Formen, wie eine vollständig freie Formgebung, ovale Formen
oder ähnliches sind ebenfalls denkbar. Die Kegelstumpfform
hilft, den Raum zwischen dem Werkstück 14, dem Stützelement
20, dem Pressentisch 30 sowie der Kaschierfolie 12 vor dem
Kaschieren möglichst gering zu gestalten, so dass ein
übermäßiges Dehnen der Kaschierfolie verhindert wird. Dies
vermindert die Gefahr der Rissbildung der Kaschierfolie bzw.
anderen Kaschiermaterials.
Fig. 10 und 11 zeigen ein kegelstumpfförmiges Stützelement
20 in einer Schnittansicht. In Fig. 10 ist dabei die
Unterseite des kegelstumpfförmigen Stützelements 20 mit einem
Klettstreifen 22 versehen ist. Der Klettstreifen 22 kann beim
Aufsetzen des Stützelements 20 auf eine entsprechende Auf-
bzw. Einlage des Pressentischs, wie sie in Fig. 13
dargestellt ist, mit dieser in Wechselwirkung treten.
Fig. 11 zeigt eine alternative Ausführungsform des
kegelförmigen Stützelements 20. Im in Fig. 11 dargestellten
Fall ist ein Magnet 24 in den unteren Bereich des
kegelförmigen Stützelements 20 eingesetzt. In diesem Fall ist
die plattenförmige Auf- und Einlage des Pressentischs eine
Stahlplatte mit Durchgangsbohrungen, wie sie in Fig. 12
dargestellt ist.
Die in Fig. 12 und 13 dargestellten Auf- bzw. Einlagen für
den Pressentisch (nicht dargestellt) sind porös gestaltet. In
Fig. 13 ist das durch Durchgangsbohrungen 32 in der
Stahlplatte verwirklicht. Im Falle einer Klettmatte aus Fig.
13 sind feine Durchgänge meist ohne zusätzliche Vorkehrungen
bereits in der Klettmatte vorhanden.
Die in Fig. 12 und 13 dargestellten Auf- bzw. Einlagen für
den Pressentisch 30 erstrecken sich vorzugsweise über die
gesamte Fläche des Pressentischs. Dadurch kann ein Ausnützen
der gesamten Fläche des Pressentischs zum Anordnen von
Stützelementen 20 verwendet werden.
In Fig. 14 ist eine Anordnung mehrere Stützelemente 20
dargestellt. Wie aus der Draufsicht, die in Fig. 14 gezeigt
ist, zu erkennen ist, wird eine quaderförmige Kontur mit
einer abgerundeten Ecke durch beispielsweise fünf
Stützelemente 20 erzeugt. Die Kontur wird dabei so
angeordnet, dass die Außenkonturen der Stützelemente der
Kontur des Werkstücks 14 entspricht, wobei das Werkstück 14,
wie am besten aus Fig. 1 ersichtlich ist, leicht über den
durch die Stützelemente gebildeten Konturrand hinausragt. Es
ist auch zu erkennen, dass nicht das gesamte Werkstück
sondern vornehmlich dessen Fand unterstützt sein muss.
Nachfolgend wird das Anordnen der Stützelemente auf dem
Pressentisch und der nachfolgende Kaschiervorgang kurz
beschrieben.
Zunächst werden eine bestimmte Anzahl von Stützelementen
ausgewählt, die eine Kontur eines Werkstücks möglichst gut
wiedergeben können. Dies kann z. B. mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung geschehen. Dabei können verschieden
geformte Stützelemente gleichzeitig ausgewählt werden, um die
Werkstückkontur nachzubilden, wie dies beispielweise in Fig.
14 dargestellt ist. In der in Fig. 14 dargestellten
Konfiguration sind 5 Stützelemente verwendet, um eine
rechteckige Kontur mit einer abgerundeten Ecke zu bilden.
Insbesondere sind dies 4 rechteckige Stützelemente sowie ein
in der Draufsicht viertelkreisförmiges Stützelement. Diese
Stützelemente werden anschließend über die Hafteinrichtung
22, 24 auf einer Auf- oder Einlage, die im wesentlichen eben
ist, auf den Pressentisch 30 angeordnet und fixiert. In dem
in Fig. 14 dargestellten Beispiel sind, im Fall dass die
Unterseite eines Werkstücks 14 eine im wesentlichen ebene
Fläche ist, die Stützelemente 20 vorzugsweise alle gleich
hoch, so dass das Werkstück 14 eben auf den Stützelementen
aufliegt. Wird ein Werkstück 14 ausgewählt, das eine
abgestufte Unterseite aufweist, so können auch verschieden
hohe Stützelemente 20 verwendet werden.
Die Anordnung der Stützelemente 20 auf der Auf- oder Einlage
des Pressentischs 30 kann über eine automatische
Positioniervorrichtung erfolgen, die mittels einer geeigneten
programmierbaren Steuerung eine optimale Anordnung der
Stützelemente auswählt, so dass möglichst die gesamte Fläche
des Pressentischs zum Kaschieren ausgenützt wird. Alternativ
dazu kann die Anordnung der Stützelemente 20 auch manuell
erfolgen. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn auf der
matten- bzw. plattenförmigen Auf- bzw. Einlage des
Pressentischs Markierungen vorgesehen sind, die die Anordnung
der Stützelemente erleichtern. Nach dem Anordnen der
Stützelemente auf der Auf- bzw. Einlage 30 kann eine optische
Verifiziervorrichtung dazu verwendet werden, die Position der
Stützelemente zu überprüfen und ggf. Abweichungen zur einem
vorher ermittelten optimalen Anordnung feststellen. Diese
werden dann anschließend korrigiert. Anschließend werden die
Werkstücke 14 auf die Stützelemente 20 aufgelegt. Dabei
werden die Werkstücke 14 so aufgelegt, dass sie an den
äußeren Rändern der Stützelemente 20 jeweils etwas über die
Stützelemente 20 vorstehen. Dadurch kann eine Kaschierfolie
12 sich um das Werkstück 14 herumlegen und auch an dessen
Unterseite befestigt werden.
Anschließend wird der Pressentisch, der meistens verfahrbar
gestaltet ist, in die eigentliche Presse eingeschoben. Die
Presse wird geschlossen und das Oberflächenmaterial wird
verhältnismäßig locker über die auf die Stützelemente 20
aufgelegten Werkstücke 14 und den Pressentisch gelegt.
Anschließend wird die Presse geschlossen und, beispielweise
im Falle einer Membranpresse, die Folie ggf. mittels der
Membran vorgewärmt. Danach findet der eigentliche
Pressenvorgang statt. Mit und/oder ohne Membran wird ein
Unterdruck zwischen Oberflächenmaterial und Pressentisch mit
Hilfe der porösen Öffnungen des Pressentischs und/oder der
Öffnungen in dessen Auf- bzw. Einlage erzeugt, indem die Luft
zwischen Pressentisch und Oberflächenmaterial abgesaugt wird.
Der dadurch entstehende Unterdruck zieht die Kaschierfolie
bzw. das Furnier an Werkstück und die Auf- bzw. Einlage an.
Dadurch, dass jeweils nur ein verhältnismäßig geringer
überstehender Rand zwischen Werkstück und Stützelement
vorgesehen ist, der um den gesamten Umfang umlaufend klein
ist, wird ein Ausbuchten nach Innen der Kaschierfolie 12
während des Pressvorgangs weitgehend verhindert. Dieses
Ausbuchten kann anderenfalls zu einem Einreißen der
Kaschierfolie 12 bzw. des Furniers führen. Dies bedeutet ein
fehlerhaftes Werkstück und somit Ausschuss.
Der wesentliche Aspekt der Erfindung liegt darin, dass
Stützelemente auf einer Auf- bzw. Einlage des Pressentischs
frei verschiebbar sind und in beliebigen Positionen mittels
einer Haftverbindung, die durch ein Haftelement an den
Stützelementen und am Pressentisch jeweils erzeugt wird, auf
dem Pressentisch bzw. dessen. Auflage fixierbar sind. Dadurch
entfällt das spezielle Anfertigen von bestimmten Unterlagen
für bestimmte Werkstücke und andererseits besteht dennoch
keine Gefahr, dass die Kaschierfolie aufgrund von hohen
Einbuchtungen beim Pressenvorgang einreißt.
Claims (15)
1. Vorrichtung (10) zum Abstützen von Werkstücken (14) auf
Tischen von Pressen zum Kaschieren der Werkstücken
(14), umfassend:
- - eine poröse, an ihrer Oberseite im wesentlichen ebene Auf- oder Einlage (30) für den Pressentisch; und
- - mindestens ein auf der Auf- oder Einlage (30) frei verschiebbares, mit einer Auflagefläche für das Werkstück versehenes Stützelement (20);
2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Auf- oder Einlage (30) in den
Pressentisch integriert ist.
3. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens
eine Stützelement (20) eine runde, eckige oder
ungleichmäßige Kontur hat.
4. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere
Stützelemente (20) vorgesehen sind, die die gleiche
Höhe haben.
5. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass entweder die
Adhäsions- oder die Gegeneinrichtung (30) mindestens
einen Saugnapfund die andere der Einrichtungen eine
glatte Oberfläche umfasst.
6. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass die Adhäsions- (22) und
die Gegeneinrichtung (30) jeweils Klettelemente sind,
die aneinander haften.
7. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass entweder die Adhäsions-
(24) oder die Gegeneinrichtung (30) einen Magneten
umfasst und die andere der Einrichtungen ein
Stahlelement umfasst.
8. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass entweder die Adhäsions-
oder die Gegeneinrichtung eine glatte Fläche ist und
die andere der Einrichtungen eine rutschhemmende Matte
umfasst.
9. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Gegeneinrichtung matten- oder plattenförmig ist und
sich im wesentlichen über den gesamten Pressentisch
erstreckt.
10. Vorrichtung (10) nach einem Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, dass auf der Matte oder Platte
Markierungen angebracht sind, die das Positionieren der
Stützelemente (20) erleichtern.
11. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens
eine Stützelement (20) sich nach oben verjüngend
ausgebildet ist.
12. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, weiter eine automatische
Positioniereinrichtung zum Positionieren des mindestens
einen Stützelement (20).
13. Vorrichtung (10) nach Anspruch 12, weiter umfassend
eine optische Verifiziervorrichtung, die nach dem
Positionieren des mindestens einen Stützelements (20)
die Position der Stützelemente mit einem vorgegebenen
Muster vergleicht.
14. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens
eine Stützelement (20) an seinen seitlichen Flächen mit
einem Material versehen ist, das der Haftung einer
Kaschierfolie (12) entgegenwirkt.
15. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens
eine Stützelement (20) an seiner dem Werkstück
zugewandten Seite mit einer Einrichtung zur
rutschfesten Befestigung des Werkstücks (14) versehen
ist.
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