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Klammerarmband für Armbanduhren Es sind bereits Armbanduhren mit an
den gegenüberliegenden Schmalseiten des Gehäuses angeformten, nach innen gegen das
Handgelenk offenen, kastenförmigen Ansätzen bekanntgeworden, in denen mittels Gelenkstiften
die beiden Haltebügel eines Klammerarmbands unlösbar angelenkt sind. Die metallenen
Haltebügel sind dabei starr und der individuellen Handgelenkform nicht anpaßbar,
während die federnde Schließkraft der Bügelarme durch auf deren Gelenkstiften angeordneten
Schwenkfedern erzeugt wird, deren Enden einerseits im Uhrgehäuse und andererseits
in dem zugehörigen Haltebügel eingreifen.
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Die Montage der Bügelarme an das Uhrgehäuse ist daher kompliziert.
Außerdem haben die starren Bügel den Nachteil, daß diese bei etwas stärkerem Ausschwenken
am Gehäuse anschlagen und eine Hebelwirkung erzielen, die sich auf das Gehäuse überträgt,
wodurch insbesondere bei Uhrgehäusen aus Edelmetall diese in Längsrichtung durchgebogen
werden und der Gehäuseboden mitsamt dem Uhrwerk herausfallen kann. Der Dreh- und
Schwenkpunkt dieser Art von Spangen-Armbanduhren ist in den Gehäuseansätzen gelagert,
und es erfordert daher die Schwenkfederung außerordentlich hohe, die Armbanduhr
überstehende kastenförmige Ansätze. Andererseits ist auch das Ausschwenken der Bügel
durch Anschlag an die Kästchen begrenzt. Auch können bei diesen Armbanduhren die
Haltebügel nicht mit einem hautfreundlichen Überzug versehen werden.
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Die Erfindung vermeidet diese Mängel und geht aus von einem Klammerarmband,
bei dem die federnden, an ihren Anschlußenden in Anschlußkästen gefaßten Armspangen
an seitlichen Uhrgehäuseansätzen unbeweglich mit lösbaren Anschlußmitteln verankert
ist.
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Die Erfindung besteht vor allem in der Kombination der Merkmale, daß
der Uhrgehäuseansatz den Anschlußkasten formschlüssig übergreift und daß als einziges
Anschlußmittel ein Federsteg angewendet ist, der in an sich bekannter Weise durch
eine hakenartige Ausbiegung des Anschlußendes der Armspange und mit seinen Anschlußbolzen
durch die Seitenwände des Anschlußkastens des Uhrgehäuseansatzes tritt.
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Der tragende Erfindungsgedanke besteht also darin, daß der an der
federnden Armklammer mit dem Federsteg vormontierte Anschlußkasten formschlüssig
in den Uhrgehäuseansatz eingepaßt ist. Der Anschlußkasten kann also im Uhrgehäuseansatz
nicht wackeln, und er überträgt auf verhältnismäßig großer Fläche und folglich mit
geringer Flächenpressung die Reaktion der elastischen Armklammer zum kastenförmigen
Uhrgehäuseansatz. Diese neue Raumform erlaubt in Verbindung mit der Anwendung des
letzten Kombinationsmerkmals eine sehr dünnwandige, flache und trotzdem vollständig
verdeckteAusbildung des Gehäuseanschlusses. Es wird mit der Erfindung erstmals möglich,
einen ästhetisch befriedigenden, allseitig glatten, stufenlosen und trotzdem soliden
Anschluß zwischen der elastischen Armklammer und dem Uhrgehäuse zu verwirklichen,
selbst wenn das Uhrgehäuse nicht größer ist als ein Westenknopf, was gerade bei
modernen Damenarmbanduhren durchaus vorkommt und erwünscht ist. Trotzdem kann das
Klammerarmband mit dem vormontierten Anschlußkasten und Federsteg ohne Werkzeug
und ohne die Fingerfertigkeit des Uhrmachers von der Benutzerin leicht ausgewechselt
werden, übrigens auch gegen ein gewöhnliches Lederarmband mit Federsteganschluß
ausgetauscht werden.
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Es ist zwar für ein gewöhnliches, nicht elastisches, sondern nur biegsames
Lederarmband ein Federsteganschluß mit Anschlußkästen vorgeschlagen worden; diese
sind aber nicht durch formschlüssige Einpassung in den Uhrgehäuseansatz mit diesem
großflächig und steif verbunden, sondern im Gegenteil über eine Lasche unverdeckt
neben dem Uhrgehäuseansatz gelagert; der ästhetische Vorteil des Erfindungsgegenstandes
wird hier also nicht erreicht, und der mechanische Vorteil der großflächigen, biegesteifen
Einpassung wird nicht einmal angestrebt, da für ein Lederarmband zum Schutz gegen
Ermüdung des Materials ein gelenkiger Anschluß erwünscht ist.
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Auch ein Federspangenanschluß am Uhrgehäuse ist schon bekanntgeworden.
Dabei ist aber kein allseits verdeckter Kastenanschluß vorgesehen, sondern ein Uhrgehäuse,
das in herkömmlicher Weise mit offenen Hörnern ausgerüstet ist, zwischen denen die
Federspange mit ihrem Anschlußkasten in herkömmlicher Weise schwenkbar gelagert
ist. Die Schwenkbewegung wird hier zur Übertragung der Klammerkraft durch schmale
Kantenflächen mit erheblicher Flächenpressung begrenzt, so daß - zur Verminderung
dieser konzentrierten Beanspruchung - der Anschlußkasten aus kräftigen Blechen mit
auftragenden Schrauben unerwünscht voluminös ausgeführt ist.
Die
Erfindung möge an -Hand des in den Figuren schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels
weiter erläutert werden. Es zeigt Fig.1 eine Seitenansicht der Armbanduhr mit Klaminerarmband,
teilweise aufgeschnitten, Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Befestigung der
Armspangen, Fig.3 eine Einzelheit, Fig. 4 eine Variante der Armspangenbefestigung
und Fig.5 eine weitere Einzelheit in schaubildlicher Darstellung.
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Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, hat das Gehäuse 1 der Armbanduhr
an den Befestigungsseiten für den Anschluß von Armspangen 2 U-förmige, kastenartige,
zur Handgelenkseite offene Ansätze, deren Seitenwände 4 Bohrungen 5 aufweisen, die
zur Aufnahme der Anschlußmittel der Armspangen 2 dienen.
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Die Armspangen 2 sind in sich federnd und bestehen jeweils aus einem
halbkreisförmigen Federkern 6 in Form einer Blattfedereinlage und sind bis zu ihren
hakenartig ausgebildeten Anschlußenden 7 mit einer Umhüllung 8, z. B. aus Leder,
Kunststoff oder insbesondere spiralig, aufgewickeltem Metall, verkleidet. Die Armspangen
2 werden jeweils in einem Anschlußkasten 9 mittels Laschen 10 und einem Federsteg
11 festgehalten, wobei die Anschlußbolzen 12 des Federsteges 11 durch die Bohrungen
13 der Seitenwände 14 des Anschlußkastens 9 greifen (Fig. 4). Der Anschlußkasten
9 mit seinen Seitenwänden 14 und seiner Stirnwand 15 ist genau in die Innenseiten
der kastenartigen Ansätze 3 passend ausgebildet, wobei sein Boden 16 die Verbindung
mit der Armspange 2 und auch die Anschließmittel für das Uhrgehäuse 1 verdeckt.
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In der Fig.4 ist eine weitere Ausführungsmöglichkeit der Anschlußenden
7 der Armspangen 2 dargestellt. In diesem Falle wird der Anschlußkasten 9 in den
offenen, kastenartigen Ansatz 2 des Uhrgehäuses 1 eingelegt, so daß die Anschlußnocken
12 des Federsteges 11 in die Bohrungen 5 seiner Seitenwände 4 einrasten. Die Stirnwand
15 des Anschlußkastens 9 kommt dabei zur unmittelbaren Auflage auf die Zwischenwand
17 des Gehäuses 1 und sichert den Anschlußkasten gegen Verdrehung beim Ausschwenken
der Armspangen. Beim Auswechseln der Armspangen 2 werden nur die Anschlußbolzen
12 der Federstege 11 in die Bohrungen 5 an den Seitenwänden 4 der Gebäuseansätze
3 eingedrückt und damit die Armspangen von dem Uhrengehäuse gelöst.
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Die Armspangen 2 des Klammerarmbands werden somit im Anschlußkasten
9 einerseits mittels Laschen 10 und andererseits durch Auflage des in den
Seitenwänden 14 gelagerten Federsteges 11 auf den hakenartigen Anschlußenden 7 des
Federkernes 6 oder durch aufliegendeUmfassungfixiert, so daß eine zuverlässige Verbindung
der Armspangen mit dem Anschlußkasten erreicht wird. Die Armbanduhr kann besonders
flach ausgebildet sein und weist keine das Uhrengehäuse übersteigenden Ansätze für
die Halterung der Armspangen auf. Die in sich federnden Armspangen können auch keine
Hebelwirkung auf das Uhrgehäuse ausüben und lassen sich individuell dem Armgelenk
anpassen.
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Besonders vorteilhaft ist weiter, daß dieArmspangen mit einer hautfreundlichen
Umhüllung verkleidet werden können, wobei das Auswechseln der Armspangen äußerst
einfach vor sich geht.-