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Maschine zum Planschleifen von Natur- und Kunststeinplatten
Zum Planschleifen der Oberfläche von Natur- und Kunststeinplatten verwendet man
bisher vorzugsweise Schleifmaschinen, bei denen die zu schleifenden Werkstücke auf
drehbar gelagerten Tischen ruhen und oberhalb der Werkstücktische eine mechanisch
angetriebene Schleifscheibe heb- und senkbar angeordnet ist.
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Diese bekannten Plattenschleifmaschinen haben zunächst den Nachteil,
daß zu ihrer Bedienung mindestens zwei Personen erforderlich sind, nämlich eine
Person zum Abheben der fertiggeschliffenen und Auflegen der zu schleifenden Platten
und eine zweite Person zum Herabdrücken und Anheben des Anstellhebels sowie zum
Hin- und Herschwenken des die Schleifscheibe tragenden Auslegers. Außerdem ist die
mit diesen Maschinen erzielbare Schleifleistung verhältnismäßig gering, da immer
nur eine Platte geschliffen werden kann.
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Es sind auch schon Schleifmaschinen für Besteckteile, für Gegenstände
aus Glas und für Mündungsränder keramischer Gefäße sowie Poliermaschinen für Uhrenteile
od. dgl. mit mehreren in oder auf einem Drehgestell angeordneten Werkstückträgern
bekannt, bei denen die Werkstückträger und Schleifwerkzeuge im Arbeitsrhythmus der
Maschine einander genähert und nach Beendigung des Schleifvorganges wieder voneinander
entfernt werden. Bei einigen dieser bekannten Schleif- bzw. Poliermaschinen ist
die Anordnung so getroffen, daß nur die in Bearbeitung befindlichen Werkstücke rotieren.
Auch die Gegenläufigkeit von Werkzeug und Werkstückträgern ist bei Poliermaschinen
bekannt. Alle diese Maschinen sind aber zum Planschleifen von Natur- und Kunststeinplatten
nicht verwendbar.
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Diesem Stande der Technik gegenüber bezieht sich die Erfindung auf
eine Maschine zum Planschleifen von Natur- und Kunststeinplatten mit einem an einer
ortsfest gelagerten senkrechten Spindel befestigten Schleifring und mehreren in
einem Drehgestell gelagerten, gegenläufig zum Schleifring drehbaren Plattenträgern,
die im Arbeitsrhythmus der Maschine nacheinander gegen den Schleifring angehoben
und nach Beendigung des Schleifvorganges wieder abgesenkt werden.
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Die Erfindung besteht im wesentlichen darin, daß die in senkrechten
Buchsen des Drehgestells heb- und senkbar gelagerten Plattenträgerschäfte bei den
Schwenkbewegungen des Drehgestells entlang einer Kurvenschiene bewegt werden und
die Plattenträger Die zur Anwendung gelangenden Bremsen und Kupplungen bestehen
dabei vorzugsweise aus je zwei ineinandergreifenden konischen Ringen, die innerhalb
glockenförmiger Hohlkörper liegen, auf denen die Plattenträger befestigt sind.
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Mit den so ausgebildeten Plattenschleifmaschinen ist eine außerordentlich
hohe Schleifleistung erzielbar, da beispielsweise bei Anordnung von vier oder sechs
gleichmäßig auf den Umfang verteilten Plattenträgern jeweils drei bzw. fünf Platten
gleichzeitig geschliffen werden können, während nur ein Plattenträger zum Abnehmen
der fertiggeschliffenen und zum Auflegen einer zu schleifenden Platte stillsteht.
Trotz der hohen Schleifleistung ist nur eine Bedienungsperson erforderlich.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt die Abbildung einen senkrechten Schnitt durch die erfindungsgemäße
Plattenschleifmaschine.
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In dem als Hohlkörper ausgebildeten Maschinenfuß 1 ist ein Gestell
2 in waagerechter Ebene drehbar gelagert. Dieses Gestell ist in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel mit vier gleichmäßig auf seinen Umfang verteilt angeordneten
waagerechten Flanschen 3, ausgestattet, auf denen senkrecht stehende Lagerbuchsen
4 befestigt sind, von denen in der Zeichnung nur eine dargestellt ist. In jeder
dieser Lagerbuchsen 4 ist ein Hohlschaft 5 längsverschiebbar, jedoch undrehbar gelagert.
Am unteren Ende eines jeden Hohlschaftes ist unter Einschaltung von Federpaketen
6 od. dgl. eine Rolle 7 angeordnet, die auf einer ringförmigen Führungsbahn 8 ruht,
welche mittels Stellschrauben 9 in senkrechter Richtung nachstellbar auf am Maschinenfuß
vorgesehenen Böcken 10 befestigt ist. Die Oberkante der Führungsschiene 8 verläuft
im wesentlichen waagerecht, ist jedoch auf etwa einem Viertel ihres Umfanges um
etwa 10 bis 15 mm nach
unten abgesetzt, wie es in der linken Hälfte
der Zeichnung veranschaulicht ist.
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Im oberen Teil eines jeden Hohlschaftes 3 ist eine Spindel 11 drehbar
gelagert, die auf ihrem oberhalb des Hohlschaftes liegenden Kopf einen mit einem
Außenkonus versehenen Kupplungsring 12 trägt, während auf dem oberen Ende einer
jeden Lagerbuchse 4 ein mit einem Innenkonus versehener Bremsring 13 befestigt ist.
Der Kupplungsring 12 und der Bremsring 13 sind von Glocken 14 umgeben, auf denen
unter Einfügung je eines elastischen Ringes 17 die Teller 18 für die zu schleifenden
Natur- oder Kunststeinplatten gelagert sind. Im Innern jeder Glocke sind ein mit
einem Innenkonus versehener Kupplungsring 15 und ein ebenfalls niit einem Innenkonus
versehener Bremsring 16 befestigt, von denen der Kupplungsring 15 dem auf dem Spindelkopf
festsitzenden Kupplungsring 12 und der Bremsring 16 dem auf der Buchse 4 befestigten
Bremsring 13 gegenüberliegt. Ferner ist die Anordnung so getroffen, daß in der in
der Zeichnung dargestellten unteren Endstellung eines Plattenträgerschaftes 5 der
in der Glocke 14 befestigte Bremsring 16 mit seinem Innenkonus gegen den Außenkonus
des auf der Buchse 4 befestigten Bremsringes 13 anliegt und damit der auf der Glocke
14 angeordnete Plattenteller 18 an einer Drehung gehindert ist. In dieser Stellung
ist zwischen den Kupplungsringen 12 und 15 ein freier Spalt vorhanden. Sobald aber
die am unteren Ende des Schaftes 5 vorgesehene Rolle 7 infolge Drehung des Gestells
2 auf den oberen Teil der Führungsschiene 8 aufläuft und damit der Schaft 5 mit
der Spindel 11 in der Buchse 4 axial nach oben verschoben wird, kommt der Kupplungsring
12 mit dem Kupplungsring 15 in der Glocke 14 in Eingriff und hebt letztere an, so
daß auch der Bremsring 16 vom Bremsring 13 der Buchse abgehoben wird und die
ritzel
19 ausgebildet, welche sämtlich mit einem auf dein Fuß 1 drehbar gelagerten
Zahnrad 20 im Eingriff stehen, mit dem ein kleineres Zahnrad 21 fest verbunden ist,
welches wiederum mit einem Ritzel 22 im Eingriff steht, das auf einer in einer seitlich
am Fuß 1 befestigten Buchse 23 drehbar gelagerten Welle festgekeilt ist, die über
ein Kegelräderpaar 24, eine waagerechte Welle 25, ein weiteres Kegelräderpaar 26,
eine senkrechte Welle 27, ein Zahnräderpaar 28, 29, ein Stufenschaltgetriebe 30,
eine Welle 31, eine Zahnradübersetzung 32, 33, 34, 35 und einen Keilriementrieb
36, 37, 38 durch einen auf einem seitlich neben dem Drehgestell 2 angeordneten Ständer
39 befestigten Elektromotor 40 angetrieben wird.
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Auf dem oberen Ende der Welle 27 ist ferner ein Zahnrad 41 drehbar
gelagert, das einerseits mit dem auf der Antriebswelle des Getriebes 30 festsitzenden
Ritzel 42 und andererseits mit einem auf einem Ringflansch 43 des Drehgestells 2
befestigten Zahnkranz 44 im Eingriff steht.
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Die vorstehend beschriebene Anordnung bewirkt, daß bei laufendem Antriebsmotor
40 das Drehgestell 2 sehr langsam gedreht und die Spindel 11 in schnelle Umdrehung
versetzt wird.
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Der Motor 40 dient gleichzeitig zum Antrieb des Schleifringes 45,
welcher in bekannter Weise in einer Scheibe 46 festgeklemmt ist. Die Scheibe 46
ist an das untere Ende einer senkrechten Welle 47 angeflanscht, die genau über der
Mitte des Drehgestells 2 in einem am Ständer 39 befestigten Gehäuse 48 gelagert
ist und am oberen Ende eine Mehrfachkeilriemenscheibe 49 trägt, die mit der auf
der Motorwelle 50 festsitzenden Mehrfachkeilriemenscheibe 51 in gleicher Ebene liegt
und mit dieser durch Keilriemen verbunden ist.
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Durch den hohlen Schaft des Drehgestells 2 ist ein Wasserleitungsrohr
52 hindurchgeführt, welches am oberen Ende Spritzdüsen 53 trägt, durch welche das
für den Schleifprozeß erforderliche Wasser zugeführt wird.
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Das Drehgestell t und die auf diesem gelagerten Plattenträger 18 sind
von einem Blechmantel 54 umgeben, welcher das durch die schnellen Umdrehungen der
zu schleifenden Platten und des Schleifringes 45 fortgeschleuderte Wasser auffängt.
wie der Blechmantel 54 die Bedienungsperson vor dem umherspritzenden Wasser schützt.
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Die die Scheibe 46 tragende Welle 47 ist mittels einer Schnecke 57
und eines mit Innengewinde versehenen Schneckenrades 58 in senkrechter Richtung
begrenzt verstellbar, so daß der Schleifring 45 nach seiner Abnutzung tiefer eingestellt
werden kann.
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Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Plattenschleifmaschine ist
sehr einfach. Auf dem im Bereich des nach unten abgesetzten Teiles der Führungsschiene
8 befindlichen, auf der stillstehenden Glocke 14 ruhenden Teller 18 wird eine zu
schleifende Platte aufgelegt. Sobald nun infolge der ununterbrdl!#enen langsamen
Drehung des Gestells 2 die Rolle 7 des den Plattenteller 18 tragenden Schaftes 5
auf den oberen Teil der Führungsschiene 8 aufläuft, wird der Schaft 5 mit der Spindel
1 nach oben bewegt und der Kupplungsring 12 in den Kupplungsring
15 der Glocke 14
hineingedrückt, dessen Bremsring 16 gleichzeitig vom
Kupplungsring 13 abgehoben wird. Infolgedessen wird die Glocke 14 durch die schnell
umlaufende Spindel 11 mitgenommen und damit auch die in den Plattenteller 18 eingelegte
Platte in schnelle Umdrehung versetzt. Gleichzeitig wird die schnell umlaufende
Platte gegen die Unterseite des ebenfalls schnell umlaufenden Schleifringes 45 angedrückt.
Durch die schnellen Umdrehungen der Platte und des Schleifringes 45 ist ein absoluter
Planschliff gewährleistet.
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Nach etwa einer Viertelumdrehung des Gestells 2 entgegen dem Drehsinn
des Schleifringes 45 wird in den nächsten Teller 18 eine zu schleifende Platte eingelegt.
Während des Ablaufes der Rolle 7 auf dem oberen Teil der Führungsschiene 8, also
während einer Dreiviertelumdrehung des Gestells 2 wird eine Platte fertiggeschliffen.
Danach läuft die Rolle 7 wieder auf den abgesetzten Teil der Führungsschiene 8,
so daß der Schaft 5 in der Spindel 11 nach unten bewegt und die Kupplung 12, 15
gelöst wird. Gleichzeitig senkt sich die Glocke mit der fertiggeschliffenen Platte
nach unten, bis der Bremsring 16 den Bremsring 13 berührt und somit die bis dahin
schnell rotierende Glocke 14 mit der fertiggeschliffenen Platte abgebremst wird
und zum Stillstand kommt, so daß die Platte aus ihrem Träger 18 entnommen und eine
neue Platte eingelegt werden kann.
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Bei der beschriebenen Einrichtung befinden sich mithin jeweils drei
Plattenträger 18 in der Arbeitsstellung, während der vierte stillsteht.
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Naturgemäß sind die Ausführungsmöglichkeiten der Erfindung durch das
dargestellte Ausführungsbeispiel nicht erschöpft. So ist es beispielsweise möglich,
das Drehgestell 2 mit weniger oder auch mehr
als vier Plattenträgern
und den dazugehörigen Elementen auszustatten. Ferner ist es möglich, zum Antrieb
der Maschine einen polumschaltbaren Motor mit zwei oder mehreren Drehzahlstufen
zu verwenden. In diesem Falle ist der Einbau eines Mehrstufenschaltgetriebes 3,0
sowie gegebenenfalls auch der Zahnradübersetzung 32, 33, 34, 35 überflüssig. Schließlich
sei erwähnt, daß zum Antrieb des Schleifringes 45, der Spindeln 11 und des Drehtellers
2 auch getrennte Antriebsmotoren vorgesehen werden können.