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Einrichtung zum Stauen von losem Schüttgut in Schiffsladeräumen Die
Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Ausgestaltung der Schiffsräume für
den Transport von entweder losem Schüttgut oder von Gütern verschiedener Art, insbesondere
Paketen.
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Bekanntlich bestehen für die Beförderung von gewissem Schüttgut und
namentlich von Getreide bestimmte Vorschriften, die der Reeder peinlichst züi beobachten
hat. Vor allem müssen Mittel vorgesehen sein, um eine unerwünschte Verlagerung des
Körnergutes durch die Roll- und Stampfbewegungen des Schiffes zu verhindern, weil
sonst die Stabilität des Schiffes in Frage gestellt wäre. Die gegenwärtig geltenden
Vorschriften haben die Schiffsbauer veranlaßt, über der Laderaummitte in der Luke
eine als Feeder oder Speisebunker bezeichnete losnehmbare Ausgleichskammer vorzusehen,
deren Fassungsvermögen etwa 2,5 bis 811/o des Schiffsraumvolumens beträgt.
Diese koffer- oder kasten- bzw. schachtförmigen Kammern müssen gefüllt sein und
mit dem Innern des Laderaumes derart frei in Verbindung stehen, so daß ihr Inhalt
die durch die Verlagerung des Körnergutes gegebenenfalls entstandenen Leerräume
wieder ausgleicht. Ferner sind die Reeder verpflichtet, in dem Laderaum eine längsverlaufende
Stau- oder Trennwand vorzusehen, die von der Decke aus etwa ein Drittel der Laderaumhöhe
beträgt.
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Diese verschiedenen Vorschriften und Anforderungen bringen es mit
sich, daß Getreidefrachter nur nach verhältnismäßig bedeutenden und kostspieligen
Umbauten auf die Beförderung anderer Güter als Schüttgut umgestellt werden können.
Eine Ausgleichskanirner, die meist ein Fassungsvermögen von 70 bis
80 t hat, läßt sich begreiflicherweise nicht leicht ausbauen, wenn sie in
der Lukenöffnung liegt, und auch nicht sehr rasch wieder einbauen, wenn der Frachter
nach der Beförderung einer Paketladung eine Getreideladung übernehmen soll.
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Die Erfindung, die diese verschiedenen Nachteile beseitigt, besteht
nun in einer Einrichtung zum Stauen von losem Schüttgut in Schiffsladeräumen, für
welche kennzeichnend ist, daß an den Enden des Laderaumes schachtartige, die lichte
Weite äer Luke frei lassende, ortsfest angeordnete, unten und oben verschließbare,
als Schütten für den Unterraum benutzbare Ausgleichskammern zwischen Oberdeck und
Zwischendeck querschiffs liegen, wobei der Rauminhalt jeder Ausgleichskammer sich
nach dem Gesamtfassungsvermögen des Laderaumes unter dem Zwischendeck richtet.
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Weitere Kennzeichen der Erfindung bestehen darin, daß die Ausgleichskammern
durch Wände in je drei Abteile querschiffs unterteilt sind, ferner daß die
Einfüllöffnungen der Ausgleichskammern am Oberdeck zwischen den üblichen Masten
des Schiffes angeordnet sind und daß schließlich zwei benachbarte Aus -gleichskammern,
die je einem Laderaum angehören. an dem Querschott angesetzt sind.
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Nicht Gegenstand des Schutzes ist eine Einrichtung zum Stauen von
losem Schüttgut, bestehend aus schachtartigen, ortsfest angeordneten, oben verschließbaren,
als Schütten für den Laderaum benutzbaren Ausgleichskammern, die die lichte Weite
der Luke frei lassen und an den Lukensüllen befestigt sind.
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In der Zeichnung stellen dar: Fig. 1 ein gemäß der Erfindung
eingerichtetes Schiff in scheinatischer Draufsicht, Fig. 2 eine Draufsicht in der
Ebene des Zwischendecks, Fig. 3 einen schematischen und im größeren Maßstab
gehaltenen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäß eingerichteten Laderaum, Fig.
4 eine Draufsicht in der Ebene der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 einen
Schnitt entsprechend der Linie V-V in Fig. 4, Fig. 6 einen Schnitt entsprechend
der Linie VI-VI in Fig. 4.
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Im gewälüten Ausführungsbeispiel ist das erfindungsgemäß eingerichtete
Schiff schematisch durch den Schiffsrumpf 1 angedeutet und hat beispielsweise
fünf Laderäume 2, 3, 4, 5 und 6, die ebenfalls nur
durch
den Umriß der zugehörigen Luken. angedeutet sind. Erfindungsgemäß liegt die
Lukenöffnung völlig frei, wie dies aus Fig. 3 ersichtlich ist, die beispielsweise
den Laderaum 3 in größerem Maßstab und im Längsschnitt zeigt.
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Im wird nur der Laderaum 3 beschrieben, da die übrigen Laderäume
des Schiffes dieselbe konstruktive Gestaltung aufweisen können, obwohl dies keine
zwingende Bedingung zu sein braucht.
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Der Laderaum 3 ist an seinen beiden- in der Längsrichtung des
Schiffes betrachteten Enden von den Querschotten 7 und 8 begrenzt.
Der Boden des Laderaumes ist bei 9 angedeutet. Die Decke des Lade-
raumes
wird vom Zwischendeck 10 gebildet. Das obere Deck 11 weist bei 12
die entsprechende Luke auf. Die Abdeckung der Luke 12 kann durch ein System von
Stahl- oder Holzplatten beliebiger Bauart erfolgen, das bei 13 schematisch
angedeutet-Ist- Bei 14 ist--auch der Standort der üblichen Winden für die Handhabung
des Frachtgutes angedeutet.
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An den von den Wandungen 7 und 8 begrenzten Enden des
Laderaumes sind erfindungsgemäß Ausgleichskammern 15 und 16 vorgesehen.
Diese Kammern liegen an dem Querschott 7 bzw. 8 öder, -genauer gesagt,
an dem oberen Teil derselben an, der im allgemeinen als »Zwischendeckschottwand«
bezeichnet wird. Dieser obere Wandteil ist in der Zeichnung mit 7' (für das
Ou-erschott 7) bzw. 8' (für das Querschott 8) bezeichnet, Für
die benachbarten Laderäume 2 und 4 sind ähnliche Kammern vorgesehen, -die mit
17 und 18 bezeichnet sind. Das Zwischendeck hat ebenfalls eine Lukenöffnung
19, die mittels geeigneter, nicht weiter dargestellter Platten beliebiger
Bauart abgedeckt werden kann.
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Aus den-Figuren,-die-den Laderaum-im-Schnitt darb stellen, ist zu
sehen, daß jede einzelne Ausgleichskammer, wie z. B. die Kammer 16 (Fig.
5), in drei zur LängsmittellinieX-X des Schiffes symmetrisch liegende Kammern16,
16", 16... unterteilt ist. Diese letzteren sind voneinander -du-rch Längswände
20 und-21 getrennt. Weitere Trennwände 22 und 23 grenzen die Ausgleichskammern
nach außen ab. Diese Kammern münden am Oberdeck in Einlaßöffnungen 42', 42"', 42'"
(vgl. Fig. 1) aus. Das Lukensüll des Oberdecks ist in den einzelnen Figuren
mit 24 bezeichnet. Es ist auch zu sehen, daß nach der erfindungsgernäßen Bauweise
die Ausgleichskammer ganz einfach am Süll befestigt ist, ohne daß dieses irgendwie
abgeändert zu werden braucht.
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Kleine Masten, wie sie das Schiff gewöhnlich aufweist, sind beispielsweise
bei 25 und 26 zu sehen. Es ist zu bemerken, daß sie durch die mittlere
Ausgleichskammer-16"' hindurchgehen und ihrer Befestigung an der Zwischendeckschottwand
7' bzw. 8' nichts im Wege steht.
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. Mit 29 ist das Lukensüll des Zwischendecks bezeichnet.
*Längs der Lukensülle 29 vorgesehene Öff-
nungen 43 und 44 gestatten,die
Beschickung des unterhalb des Zwischendecks und seitlich der Luke liegenden Raumes
(Fig. 6). Ähnliche Öffnungen 38, 39 sind zum gleichen Zweck unterhalb
der Ausgleichskammern 16'
und 16... vorgesehen (Fig.5).
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Die Fig. 4 zeigt die normalen kleinen Querbalken 45, die den freien
Zutritt vom Zwischendeck aus durch die Durchlässe-43 und, 44--nichtbehindern.
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Es ist ohne weiteres klar, daß es bei der konstruktiven Gestaltung
gemäß der Erfindung sehr gut möglich ist, in einem für Päketfahrt bestimmten Schiff
Ausgleichskammern 15 und 16-- vorzusehen, die weder die Beschickung
bzw. den Zutritt noch die auf dem Deck vorzunehrnenden Lade- und Löschmanöver irgendwie
behindern. Gegebenenfalls können noch zusätzliche Sülle 40 und 41 für die Beschickungsöffnungen
43 und 44 vorgesehen sein. Soll das Schiff Getreide od. dgl. oder sonstiges- loses
Gut befördern, dann brauchen nur die Laderäume zusätzlich über die Öffnungen 42',
42", 42"" beschickt zu werden.