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DE1089294B - Einrichtung zum Stauen von losem Schuettgut in Schiffsladeraeumen - Google Patents

Einrichtung zum Stauen von losem Schuettgut in Schiffsladeraeumen

Info

Publication number
DE1089294B
DE1089294B DEM29946A DEM0029946A DE1089294B DE 1089294 B DE1089294 B DE 1089294B DE M29946 A DEM29946 A DE M29946A DE M0029946 A DEM0029946 A DE M0029946A DE 1089294 B DE1089294 B DE 1089294B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ship
chambers
stowing
bulk goods
loose bulk
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEM29946A
Other languages
English (en)
Inventor
Paul Andre Mege
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE1089294B publication Critical patent/DE1089294B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B25/00Load-accommodating arrangements, e.g. stowing, trimming; Vessels characterised thereby

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Ship Loading And Unloading (AREA)

Description

  • Einrichtung zum Stauen von losem Schüttgut in Schiffsladeräumen Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Ausgestaltung der Schiffsräume für den Transport von entweder losem Schüttgut oder von Gütern verschiedener Art, insbesondere Paketen.
  • Bekanntlich bestehen für die Beförderung von gewissem Schüttgut und namentlich von Getreide bestimmte Vorschriften, die der Reeder peinlichst züi beobachten hat. Vor allem müssen Mittel vorgesehen sein, um eine unerwünschte Verlagerung des Körnergutes durch die Roll- und Stampfbewegungen des Schiffes zu verhindern, weil sonst die Stabilität des Schiffes in Frage gestellt wäre. Die gegenwärtig geltenden Vorschriften haben die Schiffsbauer veranlaßt, über der Laderaummitte in der Luke eine als Feeder oder Speisebunker bezeichnete losnehmbare Ausgleichskammer vorzusehen, deren Fassungsvermögen etwa 2,5 bis 811/o des Schiffsraumvolumens beträgt. Diese koffer- oder kasten- bzw. schachtförmigen Kammern müssen gefüllt sein und mit dem Innern des Laderaumes derart frei in Verbindung stehen, so daß ihr Inhalt die durch die Verlagerung des Körnergutes gegebenenfalls entstandenen Leerräume wieder ausgleicht. Ferner sind die Reeder verpflichtet, in dem Laderaum eine längsverlaufende Stau- oder Trennwand vorzusehen, die von der Decke aus etwa ein Drittel der Laderaumhöhe beträgt.
  • Diese verschiedenen Vorschriften und Anforderungen bringen es mit sich, daß Getreidefrachter nur nach verhältnismäßig bedeutenden und kostspieligen Umbauten auf die Beförderung anderer Güter als Schüttgut umgestellt werden können. Eine Ausgleichskanirner, die meist ein Fassungsvermögen von 70 bis 80 t hat, läßt sich begreiflicherweise nicht leicht ausbauen, wenn sie in der Lukenöffnung liegt, und auch nicht sehr rasch wieder einbauen, wenn der Frachter nach der Beförderung einer Paketladung eine Getreideladung übernehmen soll.
  • Die Erfindung, die diese verschiedenen Nachteile beseitigt, besteht nun in einer Einrichtung zum Stauen von losem Schüttgut in Schiffsladeräumen, für welche kennzeichnend ist, daß an den Enden des Laderaumes schachtartige, die lichte Weite äer Luke frei lassende, ortsfest angeordnete, unten und oben verschließbare, als Schütten für den Unterraum benutzbare Ausgleichskammern zwischen Oberdeck und Zwischendeck querschiffs liegen, wobei der Rauminhalt jeder Ausgleichskammer sich nach dem Gesamtfassungsvermögen des Laderaumes unter dem Zwischendeck richtet.
  • Weitere Kennzeichen der Erfindung bestehen darin, daß die Ausgleichskammern durch Wände in je drei Abteile querschiffs unterteilt sind, ferner daß die Einfüllöffnungen der Ausgleichskammern am Oberdeck zwischen den üblichen Masten des Schiffes angeordnet sind und daß schließlich zwei benachbarte Aus -gleichskammern, die je einem Laderaum angehören. an dem Querschott angesetzt sind.
  • Nicht Gegenstand des Schutzes ist eine Einrichtung zum Stauen von losem Schüttgut, bestehend aus schachtartigen, ortsfest angeordneten, oben verschließbaren, als Schütten für den Laderaum benutzbaren Ausgleichskammern, die die lichte Weite der Luke frei lassen und an den Lukensüllen befestigt sind.
  • In der Zeichnung stellen dar: Fig. 1 ein gemäß der Erfindung eingerichtetes Schiff in scheinatischer Draufsicht, Fig. 2 eine Draufsicht in der Ebene des Zwischendecks, Fig. 3 einen schematischen und im größeren Maßstab gehaltenen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäß eingerichteten Laderaum, Fig. 4 eine Draufsicht in der Ebene der Linie IV-IV in Fig. 3, Fig. 5 einen Schnitt entsprechend der Linie V-V in Fig. 4, Fig. 6 einen Schnitt entsprechend der Linie VI-VI in Fig. 4.
  • Im gewälüten Ausführungsbeispiel ist das erfindungsgemäß eingerichtete Schiff schematisch durch den Schiffsrumpf 1 angedeutet und hat beispielsweise fünf Laderäume 2, 3, 4, 5 und 6, die ebenfalls nur durch den Umriß der zugehörigen Luken. angedeutet sind. Erfindungsgemäß liegt die Lukenöffnung völlig frei, wie dies aus Fig. 3 ersichtlich ist, die beispielsweise den Laderaum 3 in größerem Maßstab und im Längsschnitt zeigt.
  • Im wird nur der Laderaum 3 beschrieben, da die übrigen Laderäume des Schiffes dieselbe konstruktive Gestaltung aufweisen können, obwohl dies keine zwingende Bedingung zu sein braucht.
  • Der Laderaum 3 ist an seinen beiden- in der Längsrichtung des Schiffes betrachteten Enden von den Querschotten 7 und 8 begrenzt. Der Boden des Laderaumes ist bei 9 angedeutet. Die Decke des Lade- raumes wird vom Zwischendeck 10 gebildet. Das obere Deck 11 weist bei 12 die entsprechende Luke auf. Die Abdeckung der Luke 12 kann durch ein System von Stahl- oder Holzplatten beliebiger Bauart erfolgen, das bei 13 schematisch angedeutet-Ist- Bei 14 ist--auch der Standort der üblichen Winden für die Handhabung des Frachtgutes angedeutet.
  • An den von den Wandungen 7 und 8 begrenzten Enden des Laderaumes sind erfindungsgemäß Ausgleichskammern 15 und 16 vorgesehen. Diese Kammern liegen an dem Querschott 7 bzw. 8 öder, -genauer gesagt, an dem oberen Teil derselben an, der im allgemeinen als »Zwischendeckschottwand« bezeichnet wird. Dieser obere Wandteil ist in der Zeichnung mit 7' (für das Ou-erschott 7) bzw. 8' (für das Querschott 8) bezeichnet, Für die benachbarten Laderäume 2 und 4 sind ähnliche Kammern vorgesehen, -die mit 17 und 18 bezeichnet sind. Das Zwischendeck hat ebenfalls eine Lukenöffnung 19, die mittels geeigneter, nicht weiter dargestellter Platten beliebiger Bauart abgedeckt werden kann.
  • Aus den-Figuren,-die-den Laderaum-im-Schnitt darb stellen, ist zu sehen, daß jede einzelne Ausgleichskammer, wie z. B. die Kammer 16 (Fig. 5), in drei zur LängsmittellinieX-X des Schiffes symmetrisch liegende Kammern16, 16", 16... unterteilt ist. Diese letzteren sind voneinander -du-rch Längswände 20 und-21 getrennt. Weitere Trennwände 22 und 23 grenzen die Ausgleichskammern nach außen ab. Diese Kammern münden am Oberdeck in Einlaßöffnungen 42', 42"', 42'" (vgl. Fig. 1) aus. Das Lukensüll des Oberdecks ist in den einzelnen Figuren mit 24 bezeichnet. Es ist auch zu sehen, daß nach der erfindungsgernäßen Bauweise die Ausgleichskammer ganz einfach am Süll befestigt ist, ohne daß dieses irgendwie abgeändert zu werden braucht.
  • Kleine Masten, wie sie das Schiff gewöhnlich aufweist, sind beispielsweise bei 25 und 26 zu sehen. Es ist zu bemerken, daß sie durch die mittlere Ausgleichskammer-16"' hindurchgehen und ihrer Befestigung an der Zwischendeckschottwand 7' bzw. 8' nichts im Wege steht.
  • . Mit 29 ist das Lukensüll des Zwischendecks bezeichnet. *Längs der Lukensülle 29 vorgesehene Öff- nungen 43 und 44 gestatten,die Beschickung des unterhalb des Zwischendecks und seitlich der Luke liegenden Raumes (Fig. 6). Ähnliche Öffnungen 38, 39 sind zum gleichen Zweck unterhalb der Ausgleichskammern 16' und 16... vorgesehen (Fig.5).
  • Die Fig. 4 zeigt die normalen kleinen Querbalken 45, die den freien Zutritt vom Zwischendeck aus durch die Durchlässe-43 und, 44--nichtbehindern.
  • Es ist ohne weiteres klar, daß es bei der konstruktiven Gestaltung gemäß der Erfindung sehr gut möglich ist, in einem für Päketfahrt bestimmten Schiff Ausgleichskammern 15 und 16-- vorzusehen, die weder die Beschickung bzw. den Zutritt noch die auf dem Deck vorzunehrnenden Lade- und Löschmanöver irgendwie behindern. Gegebenenfalls können noch zusätzliche Sülle 40 und 41 für die Beschickungsöffnungen 43 und 44 vorgesehen sein. Soll das Schiff Getreide od. dgl. oder sonstiges- loses Gut befördern, dann brauchen nur die Laderäume zusätzlich über die Öffnungen 42', 42", 42"" beschickt zu werden.

Claims (2)

  1. PATENTANSPRÜCHE. 1. Einrichtung zum Stauen von losem Schüttgut in Schiffsladeräumen, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden des Laderatimes (2 bis 6) schachtartige, die lichte Weite der Luke frei lassende, ortsfest angeordnete, unten und oben verschließbare, als Schütten für den Unterraum benutzbare Ausgleichskammern (15, 16) zwischen Oberdeck (11) und Zwischendeck (10) querschiffs liegen.
  2. 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgleichskammern (15, 16) durch Wände in je drei Abteile (15, 15"", 15""' bzw. 16', 16"*, 16 ... ) querschiffs unterteilt sind. 3. Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüllöffnungen (42', 42"y 42'>") der Ausgleichskammern (16», 16"', 16-") am Oberdeck zwischen den üblichen Masten (25, 26) des Schiffes ausmünden. - 4. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei benachbarte Ausgleichskammern (15, 17), die je einem Laderaum (3, 2) angehören, an -dem QuerschÖtt (7) angesetzt sind. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche. Auslegeschrift Nr. 1030 214.
DEM29946A 1955-03-18 1956-03-13 Einrichtung zum Stauen von losem Schuettgut in Schiffsladeraeumen Pending DE1089294B (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
FR1089294X 1955-03-18

Publications (1)

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DE1089294B true DE1089294B (de) 1960-09-15

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ID=9614291

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DEM29946A Pending DE1089294B (de) 1955-03-18 1956-03-13 Einrichtung zum Stauen von losem Schuettgut in Schiffsladeraeumen

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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1030214B (de) * 1955-02-16 1958-05-14 Goetaverken Ab Einrichtung auf Frachtschiffen fuer Schuettgut

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1030214B (de) * 1955-02-16 1958-05-14 Goetaverken Ab Einrichtung auf Frachtschiffen fuer Schuettgut

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