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Fahrradlichtmaschine Fahrradlichtmaschinen sind in verschiedenen Ausführungen
bekannt, z. B. sind auch solche bekannt, die aus einem Gehäuse bestehen, das an
der vom Antriebsrad abgekehrten Seite eine angeschlossene Glühlampe aufnimmt und
von einer in dem der Glühlampe benachbarten Teil durchsichtigen Kappe abgedeckt
wird. Diese Lichtmaschinen dienen zugleich als Lampe. Bei allen bekannten Fahrradlichtanlagen,
die aus der Fahrradlichtmaschine und der Lampe bestehen, und die in ihrem Aufbau
an bestimmte Vorschriften gebunden sind, ist nachteilig, daß bei Störungen in der
Anlage, sei es durch eine durchgebrannte Glühlampe oder einen Kurzschluß in der
Leitung, es im allgemeinen, insbesondere in der Dunkelheit, recht schwierig ist,
eine Reparatur durchzuführen. Allerdings ist es grundsätzlich auch bekannt, eine
Ersatzglühlampe zusätzlich im Scheinwerfergehäuse einer Fahrradleuchte mitzuführen.
Diese Glühlampe kann zwar über eine einfache Schalterbetätigung als Notbeleuchtung
eingeschaltet werden, jedoch ist bei einem Bruch des Kabels, welches zum Fahrradscheinwerfer
führt, mit der in der Leuchte selbst angeordneten Ersatzglühlampe wenig gedient.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Fahrradlichtmaschine
so zu gestalten, daß Störungen in der Lichtanlage ohne weiteres behoben werden können.
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Die Erfindung bezieht sieh auf eine Fahrradlichtmaschine mit einem
Gehäuse, das an der vom Antriebsrad abgekehrten Seite eine angeschlossene Glühlampe
aufnimmt und von einer in dem der Glühlampe benachbarten Teil durchsichtigen Kappe
abgedeckt wird. Die Erfindung besteht darin, in der Lichtinaschine zwei hinter einer
durchsichtigen Abdeckkappe untergebrachte Glühlampen als Ersatzglühlampen für die
Lichtanlage des Fahrrads vorzusehen, die zugleich als Notbeleuchtung zusätzlich
oder an Stelle der vorgeschriebenen Fahrradbeleuchtung beide oder einzeln ein- und
ausgeschaltet werden können.
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Falls beider Lichtanlage eines mit einer erfindungsgemäßen Fahrradlichtmaschine
ausgerüsteten Fahrrads einmal die Glühlampe der Vorder- oder Rücklampe durchbrennt,
so steht, worin ein wesentlicher durch die Erfindung erreichter Vorteil gesehen
wird, bei der erfindungsgemäßen Gestaltung der Fahrradlichtmaschine schnell eine
Ersatzglühlampe zur Verfügung, -die ausgewechselt werden kann. Es besteht aber auch
die Möglichkeit, mit der an der erfindungsgemäßen Fahrradlichtmaschine vorgesehenen
Notbeleuchtung das Fahrrad weiter zu beleuchten, was insbesondere dann vorteilhaft
ist, wenn ein Fehler in der zur vorderen Lampe oder auch zur Rücklampe führenden
Leitung entstanden ist. Sollte in der Leitung ein Kurzschluß liegen, so wird man
diese allerdings abklemmen, was bekanntlich keine Schwierigkeiten bereitet. Im einzelnen
läßt sich die Erfindung auf verschiedene Weise gestalten und weiter ausbilden. Handelt
es sich beispielsweise um Fahrradlichtmaschinen, die eine Klemme aufweisen, an welche
die Leitungen für die Lampen, z. B. des Vorder- und des Rücklichts angeschlossen
werden und wobei als Klemme eine zentrale Kontaktschraube an der Bodenfläche des
Dynamogehäuses vorgesehen ist, auf die eine Mutter zum Festklemmen des Leitungsdrahts
aufgeschraubt wird, so werden nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung die Glühlampen
zweckmäßig in einer schalenförmigen Kappe untergebracht, die mit der Oberkante ihrer
Seitenwand gegen die Bodenfläche des Dynamogehäuses gedrückt wird, während durch
eine zentrale Bohrung in der Kappe die Kontaktschraube hindurchgeht, auf welcher
durch Festschrauben der Befestigungsmutter auch die Kappe am Gehäuse festgehalten
wird. Die Ersatzlampen sind dabei zweckmäßig durch einfaches Drehen der Kappe auf
der Kontaktschraube in der einen oder anderen Richtung ein- bzw. ausschaltbar. Letzteres
kann z. B. dadurch geschehen, daß das Gehäuse der Fahrradlichtmaschine mit zwei
Kontaktstreifen versehen ist, die mit dem Metallkörper des Gehäuses verbunden
sind
und in zwei, die beiden Glühlampen aufnehmenden Fächer der Kappe derart hineinragen,
daß durch eine Teildrehung der Kappe ein Kontakt zwischen ihnen und den in den Fächern
liegenden Glühlampen hergestellt oder ein derartiger Kontakt gelöst werden kann,
wobei sich in jedem -Fach ein zweiter Kontaktstreifen für die Glühlampen befindet,
der mit der zentralen Kontaktschraube des Dynamos in elektrischer Verbindung steht.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert. Es zeigt Fig.1 die Seitenansicht
einer erfindungsgemäßen Fahrradlichtmaschine, teilweise im Schnitt, und zwar nach
der Linie I-I der Fig. 2, Fig.2 einen Schnitt längs der Linie II-II durch den Gegenstand
nach Fig. 1.
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Die Fahrradlichtmaschine gemäß Fig.2 besitzt ein Gehäuse 1. Dieses
Gehäuse 1 sitzt an einer Vorrichtung 3, durch welche das Gehäuse in eine Stellung
gebracht werden kann, in der das Antriebsrad 2 gegen den Fahrradreifen bzw. von
diesem fortgedrückt wird. Mittels eines Halters 4 kann die Lichtmaschine an der
Vorder- oder Rückgabel des Fahrrads in bekannter Weise festgeklemmt werden. Die
Teile 2, 3 und 4 sind in altbekannter Weise ausgeführt, ebenso wie das Gehäuse 1,
bis auf die Besonderheit, daß letzteres eine flache Bodenplatte 5 aufweist. Aus
dieser Bodenplatte ragt eine Schraube 6 nach unten heraus, welche im Verein mit
der Baraufgeschraubten Mutter 7 die Klemme bildet, an die die Leitung 8 in üblicher
Weise für die Vorder- oder die Rücklampe angeschlossen wird. Die andere Klemme ist
mit dem Gehäuse 1 und dem Fahrradrahmen verbunden. Eine zylindrische Kappe 9, die
nach oben hin offen ist, und den gleichen Durchmesser wie das Gehäuse hat, wird
an die Bodenfläche dieses Gehäuses angesetzt. Wie aus der Fig. 2 genauer zu sehen
ist, sind in der Kappe zwei Abteile vorgesehen, in denen eine Ersatzlampe
10 für das Vorderlicht und eine Ersatzlampe 11 für das Rücklicht des Fahrrads
untergebracht sind. Zu diesem Zweck sind die Seitenwände der Kappe bei 12 dicker
gehalten, und die Kappe ist mit Trennwänden 13, 14 versehen, die so geformt sind,
daß die Glühlampen 10 und 11 fest in die so gebildeten Abteile hineinpassen. Die
Trennwand 13 -hat eine Mittelbohrung mit einer Metallbuchse, durch welche die= Schraube
6 hindurchgeht.
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In jedem Abteil ist ein hakenförmiger federnder Kontaktstreifen 15
vorgesehen, der mit seinem vertikalen Stück an dem Gewindeteil der Glühlampe 10
oder 11 anliegt. Der kurze horizontale Haken jeden Streifens 15 ist an der Oberfläche
der Trennwand 13 gesichert und drückt gegen eine Kontaktscheibe 16 (Fig. 1), die
auf der Bodenfläche des Gehäuses 1 in elektrischer Verbindung mit der Mittelschraube
6, jedoch isoliert von der metallischen Seitenwandung des Gehäuses montiert ist.
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Am Gehäuse 1 sitzen zwei federnde Kontaktstreifen 17, die in elektrischem
Kontakt mit dem Metallkörper des Gehäuses stehen und welche in die Kappe 9 hineinreichen.
Diese beiden Kontaktstreifen 17 sitzen einander radial gegenüber an den Seitenwänden
des `Gehäuses 1, so daß sie bei eingeschalteter Stellung der Kappe 9, wie es in
der Fig. 2 zu sehen ist, zugleich gegen die Mittelkontakte der Glühlampen 10 und
11; drücken. Durch eine Drehbewegung der Kappe in. Richtung des Pfeils in Fig. 2
wird der Kontakt zwischen den Streifen 17 und den Glühlampen 10 und
11 gleichzeitig gelöst. Aus der Fig. 2 ist zu ersehen, daß die Abteile derart
ausgebildet sind, daß die darin eingebetteten Glühlampen 10 und 11 parallel zueinander
liegen, jedoch nach entgegengesetzter Richtung leuchten. Die Ausführung wurde so
gewählt, daß in eingeschalteter Stellung der Kappe die Glühlampe 10 für das Vorderlicht
des Fahrrads nach vorne und die Ersatzlampe 11 für das Rücklicht nach hinten scheint.
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Die Kappe 9 kann aus durchsichtigem, gelbem Kunststoff hergestellt
werden, so daß ein gelber Schein durch die dünnen Teile der Seitenwandungen vor
den Glühlampen nach vorne und hinten geworfen wird, wenn die Lampen eingeschaltet
werden.
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Normalerweise sitzt die Kappe in ausgeschalteter Stellung, bei der
die Kontaktstreifen 17 an den Trennwänden 13 bzw. 13' anliegen (in Fig. 2 gestrichelt
gezeichnet). Durch Anziehen der Mutter 7 kann die Kappe in dieser Stellung festgehalten
werden. Wenn eine Glühlampe im Vorder- oder Rücklicht ausgewechselt werden muß,
kann die Kappe durch einfaches Abschrauben der Mutter 7 vom Gehäuse 1 abgenommen
und die erforderliche Ersatzlampe entnommen werden. Wenn im Stromkreis des Vorder-
oder des Rücklichts ein Fehler, beispielsweise durch einen Kurzschluß oder ein gebrochenes
oder ein losgegangenes Kabel, entstanden ist, der nicht sofort behoben werden kann,
dann wird die Mutter 7 etwas gelöst, der Draht 8 vorzugsweise abgenommen und daraufhin
die Kappe in Richtung des Pfeils in Fig. 2 gedreht, wodurch die Lampen
10 und 11 eingeschaltet werden und eine Notbeleuchtung abgeben. Durch
erneutes Anziehen der Mutter 7 wird dann die Kappe in dieser Stellung gesichert.
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Die Mutter 7 ist geschlitzt, so daß sie leicht mit Hilfe eines Geldstücks
fest- oder losgedreht werden kann.