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Vorrichtung zum Aushängen der Platinenmaschen der Anfangsreihe des
Doppelrandes nach dessen Fertigstellung aus den Einhängenadeln einer flachen Kulierwirkmaschine
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aushängen der Platinenmaschen der Anfangsreihe
des Doppelrandes nach dessen Fertigstellung aus den Einhängenadeln einer flachen
Kulierwirkmaschine.
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Bei der Herstellung des Doppelrandes von Damenstrümpfen auf der flachen
Kulierwirkmaschine werden die Platinenmaschen der Warenanfangsreihe von Einhängenadeln
zunächst erfaßt und bis zur Fertigstellung des für den Doppelrand erforderlichen
Warenstückes gehalten. Wenn das Warenstück die für den Doppelrand erforderliche
Länge hat, werden die Platinenmaschen der Warenanfangsreihe auf den Einhängenadeln
gespreizt und schließlich auf die Stuhlnadeln zurückgebracht. Daran schließt sich
das Arbeiten des auf den Doppelrand folgenden Warenstückes an.
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Bei der Herstellung des Doppelrandes ist es also erforderlich, nach
dem Schließen des Doppelrandes die in Rechen gehaltenen Einhängenadeln aus den Platinenmaschen
der Anfangsreihe auszuhängen. Dieses Aushängen wird im allgemeinen von Hand vorgenommen.
Man ist auch in der Lage, die Einhängenadeln ohne Stillsetzen der Maschine aus den
Platinenmaschen von Hand auszuhängen, wenn man mit dem Aushängen wartet, bis das
sich an den Doppelrand anschließende Warenstück eine genügende Länge erreicht hat.
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Bei vielfonturigen Wirkmaschinen ist man aber bestrebt, eine möglichst
weitgehende Automatisierung aller Arbeitsvorgänge zu erreichen. Daher ist es auch
gerade bei vielfonturigen Maschinen wünschenswert, das Aushängen der Einhängenadeln
aus den Platinenmaschen von der Wirkmaschine selbsttätig ausführen zu lassen. Auf
diese Weise gewinnt das Bedienungspersonal Zeit für andere Tätigkeiten. Die Strumpfherstellung
würde also verbilligt werden, wenn es gelingt, an der Wirkmaschine eine Einrichtung
anzubringen, die das Aushängen der Einhängenadeln selbsttätig besorgt. Das selbsttätige
Aushängen der Einhängenadeln würde außerdem noch den Vorteil bringen, daß keine
durch Bedienungsfehler hervorgerufene Beschädigungen der Einhängerechen und Einhängenadeln
entstehen können.
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Man hat bereits auf verschiedene Weise versucht, dieses Ziel zu erreichen.
Dabei glaubte man bisher aber, grundsätzlich entweder nicht ohne eine komplizierte
Kipp- oder Schwenkbewegung des Einhängerechens und infolgedessen eine aufwendige
und störanfällige Gestaltung der Maschine oder ohne eine Durchführung des eigentlichen
Aushängevorgangs aus den Einhängenadeln im Bereich der maschenbildenden Werkzeuge
auszukommen. Eine Durchführung des Aushängevorgangs im Bereich der maschenbildenden
Werkzeuge hat aber, namentlich bei der Verarbeitung von sprödem Material, das verworfene
Maschen ergibt, den Nachteil, daß einzelne Maschenhenkel in den Haken der Einhängenadeln
verbleiben. Wird in einem solchen Fall der Einhängerechen aus dem Bereich der maschenbildenden
Werkzeuge entfernt, so werden in der Regel nicht nur das Warenstück verdorben, sondern
auch Stuhlnadeln beschädigt. Dies ist beim Aushängen der Einhängerechen außerhalb
des Bereiches der maschenbildenden Werkzeuge ausgeschlossen.
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Die Erfindung schlägt nun eine Vorrichtung vor, die ein selbsttätiges
Aushängen der Einhängenadeln aus den Platinenmaschen der Warenanfangsreihe gestattet,
ohne daß es dabei einer Kipp- oder Schwenkbewegung des Einhängerechens oder der
Durchführung des Aushängevorgangs aus den Einhängenadeln im Bereich der maschenbildenden
Werkzeuge bedarf. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist in der Weise ausgebildet,
daß unterhalb der Ebene, in der sich der Einhängerechen bewegt, und außerhalb des
Bereiches der maschenbildenden Werkzeuge der flachen Kulierwirkmaschine ein sich
mit seiner Länge über die Reihe der Einhängenadeln erstreckender Körper in Form
einer Leiste, eines Bleches od. dgl. derart bewegbar angeordnet ist, daß sich. eine
parallel zu der von den Haken der Finhängenadeln gebildeten Linie verlaufende Kante
des Körpers aus einer Stellung unterhalb des Einhängerechens in eine Stellung heben
läßt, in welcher sich die Kante zwischen den Einhängenadeln und den Stuhlnadeln
kurz vor den Haken der Einhängenadeln
und um einen Betrag höher
als diese Haken befindet, der ungefähr der Länge der Platinenmaschen der Anfangsreihe
entspricht. Das wesentliche Merkmal der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in dem
Verbringen der Platinenrnaschen der Anfangsreihe über die Köpfe der Haken der Einhängenadeln
zu erblicken. Praktisch bedeutet das, daß man die Platinenmaschen der Anfangsreihe
um einen ungefähr ihrer Länge entsprechenden Betrag anhebt. Dabei ist es natürlich
gleichgültig, ob man die Platinenmaschen tatsächlich mittels eines Bleches od. dgl.
anhebt, während die Einhängenadeln ihre Höhe nicht verändern, oder ob man, umgekehrt,
die Platinenmaschen der Anfangsreihe in ihrer Höhe festhält und die Einhängenadeln
nach unten bewegt. Es kommt nur darauf an, daß man die Platinenmaschen der Anfangsreihe
an eine Stelle bringt, die höher liegt als die der Köpfe der Haken der Einhängenadeln.
Die Einhängenadeln können dann so verschoben werden, daß die Platinenmaschen aus
den offenen Haken der Einhängenadeln gleiten.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung läßt sich also entweder so betreiben,
daß man zum Verbringen und Straffhalten der Anfangsreihe eine freie Kante des Blechs
od. dgl. gegenüber dem Einhängerechen anhebt oder daß man zum Verbringen und Straffhalten
der Anfangsreihe den Einhängerechen gegenüber dem Blech od. dgl. senkt. Schließlich
ist es auch möglich, daß man zum Verbringen und Straffhalten der Anfangsreihe gleichzeitig
den Einhängerechen senkt und eine freie Kante des Blechs od. dgl. anhebt.
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Zu diesem Zweck muß also unterhalb des Einhängerechens ein Körper
in Form einer Leiste, eines Blech od. dgl. angebracht sein, Zoobei dieser Körper
und die Einhängenadeln sich derart gegeneinander in senkrechter Richtung bewegen
können, daß die Platinenmaschen der Anfangsreihe in der gewünschten Weise über die
Köpfe der Haken der Einhängenadeln gebracht und straff gehalten werden.
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Die freie Kante des Abstreifblechs ist vorteilhafterweise derartig
U-förmig zurückgebogen, daß die Haken der Einhängenadeln bei der angehobenen Stellung
des Blechs in den Innenraum der U-förmigen Zurückbiegung eintreten können. Die U-förmige
Zurückbiegung kann in der unteren Stellung des Abstreifblechs eine solche Lage einnehmen,
daß sie mit ihrer Außenfläche während des Arbeitens des Doppelrandwarenstückes gegen
dieses so drückt, daß ein Aushängen der Platinenmaschen der Anfangsreihe aus den
Haken der Einhängenadeln verhindert wird.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung soll nachstehend an Hand eines Ausführungsbeispieles
erläutert werden. Dieses Ausführungsbeispiel und seine Arbeitsweise gehen aus der
schematischen Zeichnung hervor. In der Zeichnung zeigt Fig. 1 im Schnitt die wichtigsten
Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung in ihrer Stellung bei Beginn der Doppelrandherstellung,
Fig. 2 im Schnitt die gleiche Vorrichtung in einer späteren Phase während des Arbeitens
des Doppelrandwarenstückes, Fig.3 im Schnitt die gleiche Vorrichtung nach Fertigstellung
des Doppelrandwarenstückes, aber vor dem Schließen des Doppelrandes, Fig.4 im Schnitt
die gleiche Vorrichtung in der Stellung nach dem Schließen des Doppelrandes und
nach dem Arbeiten eines Teiles des sich an den Doppelrand anschließenden Warenstückes,
Fig.5 im Schnitt die gleiche Vorrichtung in der Stellung unmittelbar vor dem Aushängen
der Einhängenadeln aus den Platinenmaschen der Warenanfangsreihe, Fig. 6 im Schnitt
die gleiche Vorrichtung nach dem Aushängen der Einhängenadeln aus den Platinenmaschen
der Warenanfangsreihe und Fig. 7 in perspektivischer Ansicht die wichtigsten Teile
der erfindungsgemäßen Vorrichtung in ihrer Stellung unmittelbar vor dem Aushängen
der Einhängenadeln aus den Platinenmaschen der Warenanfangsreihe.
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Das dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht im wesentlichen aus den Einhängenadeln 1, die in bekannter Weise mit Haken
2 und Kehlen 3 versehen sowie in Einhängerechen 4 befestigt sind. Unterhalb des
Einhängerechens 4 ist ein sogenanntes Abstreifblech 5 angeordnet, das sich mit seiner
Längsausdehnung über die ganze Reihe der Einhängenadeln 1 erstreckt und dessen freie
Kante 6 parallel zu der Reihe der Einhängenadeln 1 verläuft. Das Abstreifblech 5
ist in der flachen Kulierwirkmaschine so angebracht, daß es sich heben und senken
läßt, wobei das Heben und Senken entweder durch eine Parallelverschiebung oder durch
Schwenken um einen Drehpunkt erfolgen kann. Die freie Kante 6 des Abstreifblechs
5 ist U-förmig zurückgebogen.
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Zu der Vorrichtung für die Herstellung des Doppelrandes gehören ferner
unterhalb des Einhängerechens 4 angebrachte Gleitschienen 7, die zur Führung eines
an sich bekannten Doppelrandstabes 8 dienen. Außerdem sind ebenfalls bekannte Abzughaken
9 vorhanden, die den Doppelrandstab 8 erfassen und in Richtung von den Stuhlnadeln
13 abziehen.
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In der Zeichnung sind die wichtigsten Arbeitsstadien der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dargestellt.
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Nach dem Einhängen der Haken 2 der Einhängenadeln 1 in die Platinenmaschen
der Warenanfangsreihe 10 werden die Einhängerechen 4 mit den Einhängenadeln 1 in
Richtung des Pfeiles 11 bewegt. Diese Bewegung der Einhängerechen 4 erfolgt mit
der gleichen Geschwindigkeit, mit der das Doppelrandwarenstück 12 wächst (Fig. 1).
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Nachdem eine gewisse Länge des Doppelrandwarenstückes 12 gearbeitet
worden ist, wird der Doppelrandstab 8 entweder von Hand oder selbsttätig durch eine
nicht dargestellte Vorrichtung auf das Doppelrandwarenstüch aufgelegt (Fi,g.2).
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Durch einen nicht dargestellten Anschlag od. dgl. wird nun die Bewegung
der Einhängerechen 4 in Richtung des Pfeiles 11 beendet. Das weiter anwachsende
Doppelrandwarenstück 12 wird von jetzt an schlaufenförmig durch den Doppelrandstab
8 abgezogen, in den sich inzwischen, ebenfalls selbsttätig, die Haken 9 eingehängt
haben (Fig. 3).
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Das Abstreifblech 5 befindet sich bei allen diesen Verfahrensschritten
in seiner unteren Stellung. In dieser unteren Stellung liegt das Abstreifblech 5
so, daß sich das Doppelrandwarenstück 12 gegen die Außenfläche der U-förmig
zurückgebogenen Kante 6 des Abstreifblechs 5 so legt, wie es in Fig. 3 oder auch
in Fig. 4 zu sehen ist. Dadurch werden die Platinenmaschen der Warenanfangsreihe
10 stets im Bereich der Haken 2 der Einhängenadeln 1 gehalten.
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Wenn das Doppelrandwarenstück 12 eine genügende Länge erreicht hat,
wird der Doppelrand in üblicher und deshalb nicht dargestellter Weise geschlossen.
Dabei werden die Einhängerechen 4 mit den Einhängenadeln 1 in Richtung auf die Stuhlnadeln
bewegt, wobei die Platinenmaschen der Warenanfangsreihe 10 in die Kehlen 3 der Einhängenadeln
1 gelangen und von diesen gespreizt werden.
Nachdem der Doppelrand
geschlossen worden ist, wird das sich an den Doppelrand anschließende Warenstück
14 gearbeitet, wobei zunächst wiederum der Abzug des wachsenden Warenstückes 14
durch Bewegung des Einhängerechens 4 bzw. der Einhängenadeln 1 in Richtung des Pfeiles
11 erfolgt (Fig. 4). Die Haken 2 der Einhängenadeln 1 hängen dabei noch immer in
den Platinenmaschen der Warenanfangsreihe 10.
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Wenn nun der Einhängerechen 4 durch den nicht dargestellten Anschlag
in seiner Bewegung in Richtung des Pfeiles 11 angehalten wird, sind die Haken 2
der Einhängenadeln 1 in eine Stellung gelangt, die es gestattet. daß die freie Kante
6 des Abstreifblechs 5 angehoben werden kann, ohne die Haken 2 der Einhängenadeln
1 zu berühren. Wenn das Abstreifblech 5 seine angehobene Stellung erreicht hat,
befindet es sich mit seiner freien Kante 6 in der in Fig. 5 dargestellten Lage zu
den Einhängenadeln 1. Dabei drückt die freie Kante 6 des Abstreifblechs 5 von unten
gegen die Platinenmaschen der Warenanfangsreihe 10 und hebt diese um ungefähr so
viel über die Haken 2 der Einhängenadeln 1 an, wie die Platinenmaschen der Warenanfangsreihe
10 lang sind.
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Wenn die Teile der Einrichtung die in Fig.5 wiedergegebene gegenseitige
Lage eingenommen haben, wird der Einhängerechen 4 mit den Einhängenadeln 1 um eine
kurze Strecke in Richtung des Pfeiles 15 auf die Stuhlnadeln 13 zu bewegt. Dabei
kommt die freie Kante 6 des Abstreifblechs 5 über die Haken 2 der Einhängenadeln
1 zu stehen, da die Haken 2 in den Innenraum der U-förmigen Zurückbiegung der Kante
6 eintreten können. Dabei streift die Kante 6 des Abstreifblechs 5 ,die Platinenmaschen
der Warenanfangsreihe 10 aus den Haken 2 der Einhängenadeln. Durch den Abzug mittels
der Haken 9 und des Doppelrandstabes 8 wird das nun aus den Halten 2 befreite Warenstück
sofort gestrafft (Fig.6), so daß es in üblicher Weise weitergearbeitet werden kann.
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Selbstverständlich ist die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht auf
die in der Zeichnung dargestellte besondere Form des Abstreifblechs 5 beschränkt.
Auch andere Gestaltungen der freien Kante 6 des Abstreifblechs 5 sind zur Verwirklichung
der Erfindung geeignet, insbesondere kann man statt des Abstreifblechs 5 einen geeignet
gestalteten Körper aus Kunststoff oder anderem Material verwenden.