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DE1075809B - Auftragevorrichtung zum Aufbringen einer Haarbehandlungsflussigkeit - Google Patents

Auftragevorrichtung zum Aufbringen einer Haarbehandlungsflussigkeit

Info

Publication number
DE1075809B
DE1075809B DENDAT1075809D DE1075809DA DE1075809B DE 1075809 B DE1075809 B DE 1075809B DE NDAT1075809 D DENDAT1075809 D DE NDAT1075809D DE 1075809D A DE1075809D A DE 1075809DA DE 1075809 B DE1075809 B DE 1075809B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
teeth
hair
sponge
liquid
applicator according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DENDAT1075809D
Other languages
English (en)
Inventor
Chicago 111 Louis Leonard Lerner und Albert Safianoff (V St A)
Original Assignee
The Gillette Company, Boston, Mass (V St A)
Publication date
Publication of DE1075809B publication Critical patent/DE1075809B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D34/00Containers or accessories specially adapted for handling liquid toiletry or cosmetic substances, e.g. perfumes
    • A45D34/04Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D2200/00Details not otherwise provided for in A45D
    • A45D2200/10Details of applicators
    • A45D2200/1009Applicators comprising a pad, tissue, sponge, or the like
    • A45D2200/1018Applicators comprising a pad, tissue, sponge, or the like comprising a pad, i.e. a cushion-like mass of soft material, with or without gripping means

Landscapes

  • Cleaning And Drying Hair (AREA)

Description

DEUTSCHES
Die Erfindung bezieht sich auf eine Auftragevorrichtung zum Aufbringen einer Haarbehandlungsflüssigkeit auf eine aufgewickelte Haarsträhne.
Beim Legen von Kaltwellen wird bekanntlich die auf einem Lockenwickler befindliche Haarsträhne mit einer Lösung eines Reduktionsmittels versehen, das die Disulfidbindungen im Haarkeratin spaltet und das Haar aufweicht; dies kann vor oder nach dem Aufwickeln der Haarsträhne erfolgen. Das so weich gewordene Haar wird dann nach Annahme der gewünschten Lockenform in diesem gewellten Zustand »gehärtet«, entweder durch Behandlung mit der Lösung eines geeigneten, als Neutralisator bekannten Oxydationsmittels oder durch Unterwerfen der Luftoxydation durch Einwirkenlassen atmosphärischen Sauerstoffs, um dje Disulfidverbindungen wiederherzustellen.
Das Aufbringen des Haarbehandlungsmittels, insbesondere nach Aufwicklung des Haares auf einen Wickler, hat sich bisher für fachlich nicht ausgebildete Bedienungspersonen als schwierig durchführbar erwiesen.
Es sind sogenannte Applikatoren bekannt, bei denen auf einem Zahn dicht an den Auslaßöffnungen der flüssigkeitszuleitenden Kanäle ein Schwammelement angeordnet ist, das die Flüssigkeit aufnimmt, diese in seinem Massekörper durchgehend gleichförmig aufsaugt und dann von seiner Bodenoberfläche aus dem Haar weiter zuführt. Längs der Zähne dieses Gerätes sind keine Zuführungskanäle angeordnet. Auch sind kamm- oder bürstenartige Apparate bekannt, bei denen eine Anzahl verschiedener, innere Kanäle aufweisender Zahnarten angeordnet sind, wobei an den Seiten oder Wänden eine oder, mehrere kleine Öffnungen sind, die leicht durch Fremdstoffe, wie z. B. Schmutz, verstopft werden können, der durch die Zähne des über und durch die Haare gleitenden Apparates hineingedrückt werden kann. Auch ist ein Auftragegerät in Form eines Kammes mit einer Anzahl paralleler Zähne bekanntgeworden, deren Kanäle im wesentlichen entlang der Zahnflanken verlaufen. Bei einer weiteren Ausführungsform ist auf einem die Flüssigkeit enthaltenden Vorratsbehälter ein Verteilerbecher angebracht, in dem sich ein an ihn angeklebter Schwamm mit konkaver Oberfläche befindet, durch die bei Quetschwirkung die in ihn eingedrungene Behandlungsflüssigkeit austritt.
Gegenstand der Erfindung ist eine Auftragevorrichtung zum Aufbringen einer Haarbehandlungsflüssigkeit auf eine gewickelte Haarsträhne mit einer oder mehreren Reihen von Zähnen und einem zwischen diesen Zähnen angeordneten saugfähigen Körper aus schwammigem Material zum Aufnehmen und Verteilen der aus Öffnungen in der Grundplatte ausströ-Auftragevorrichtung zum Aufbringen
einer Haarbehandlungsflüssigkeit
Anmelder:
The Gillette Company,
Boston, Mass. (V. St. A.)
Vertreter: Dipl.-Ing. H. Ruschke, Berlin-Friedenau,
und Dipl.-Ing. K. Grentzenberg,
München 27, Pienzenauerstr. 2, Patentanwälte
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 24. April 1957
Louis Leonard Lerner und Albert Safianoff,
Chicago, 111. (V. St Α.),
sind als Erfinder genannt worden
menden Flüssigkeit, wobei der Schwamm in entspanntem Zustand bis annähernd an die Zahnspitzen reicht und die Zähne entlang ihren Flanken offene Kanäle für die Flüssigkeitszufuhr haben.
Weiterhin ist der Zweck der Erfindung die Schaffung eines solchen Auftragegerätes, das mehrere Öffnungen oder Bohrungen aufweist, durch die Flüssigkeit in die angeordneten Kanäle so eingeführt wird, daß sie leicht in das Innere einer aufgewickelten Haarsträhne hineingedrückt werden kann, und das sich zum Aufbringen eines Haarbehandlungsmittels auf das um den Lockenwickler gewundene Haar eignet.
Ein anderer Zweck der Erfindung ist die Schaffung eines Applikators, der zur Aufbringung entweder eines Wellmittels oder einer Neutralisationslösung auf das um einen Lockenwickler gewundene Haar geeignet ist.
In der Zeichnung und der nachfolgenden Beschreibung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine Teilansicht einer Ausführungsform der Erfindung, und zwar aufgesetzt auf eine biegsame plastische Quetschflasche, die das auf das Haar aufzubringende flüssige Material enthält,
Fig. 2 eine auseinandergezogene Ansicht der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform,
909 750/23
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 4 eine Ansicht im Längsschnitt und vergrößertem Maßstab gemäß Linie 4-4 der Fig. 3,
Fig. 5 eine Ansicht im Querschnitt und vergrößertem Maßstab gemäß Linie 5-5 von Fig. 3,
Fig. 6 einen Schnitt im vergrößerten Maßstab gemäß Linie 6-6 von Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt gemäß Linie 7-7 der Fig. 6 in noch größerem Maßstab vor einer aufgewickelten Haarlocke,
Fig. 8 eine der Fig. 7 entsprechendeAnsicht, jedoch die Anwendung der Vorrichtung darstellend,
Fig. 9 einen Schnitt gemäß Linie 9-9 von Fig. 8,
Fig. 10 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 11 eine Endansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 10,
Fig. 12 eine auseinandergezogene Schrägansicht einer dritten Ausführungsform der Erfindung, welche für Stiftlocken verwendet werden kann,
Fig. 13 eine Draufsicht auf die in Fig. 12 dargestellte Ausführungsform,
Fig. 14 eine Seitenansicht, teilweise gebrochen und im Schnitt, gemäß Linie 14-14 von Fig. 13,
Fig. 15 einen Schnitt gemäß Linie 15-15 von Fig. 14,
Fig. 16 einen Schnitt gemäß Linie 16-16 von Fig. 15, die Vorrichtung in Anwendung auf eine Stiftlocke darstellend, und
Fig. 17 eine Ansicht gemäß Linie 17-17 von Fig. 16.
Wie in den Zeichnungen dargestellt, weist die Auftragevorrichtung eine längliche Verteilkammer 10 (Fig. 4) auf, die einen länglichen Boden 12 hat, längs welchem eine Reihe getrennter, vorragender Zähne 14 angebracht ist. Etwa am Rand des Bodens 12 und die Reihe der Zähne 14 umfassend ist eine nach oben abstehende Haltewand 16 vorgesehen, wobei deren Enden Ausschnitte 18 aufweisen, um an die Haarlocke, die auf einen Wickler aufgewickelt ist, angepaßt werden zu können, was nachfolgend genauer beschrieben wird.
Die Verteilkammer 10 ist auf eine Schraubkappe 20 aufgesetzt, mit der sie einstückig geformt wird und welche mit einer öffnung 22 an ihrer oberen Fläche, die mit der Verteilkammer 10 verbunden ist, versehen ist. Die Schraubkappe 20 kann auf den mit Gewinde versehenen Hals einer nachgiebigen Kunststoff-Quetschflasche 24 aufgeschraubt werden, welche die gewünschte Haarbehandlungsflüssigkeit enthält.
Die einzelnen Zähne 14 sind bei der gezeigten Ausführungsform in zwei gestaffelten Reihen, wie am besten aus Fig. 3 ersichtlich, angeordnet. Jeder Zahn 14 ist mit einem engen Kanal 26 versehen, welcher sich längs einer Seite dieses Zahnes von dessen Fuß bis zu dessen Spitze erstreckt; der Kanal jedes einzelnen Zahnes 14 verläuft quer zur Längsachse der Reihen, wie am besten aus Fig. 3 und 4 ersichtlich. Am Fuß jedes Zahnes 14 ist eine öffnung 28 im Boden 12 vorgesehen, wobei jede öffnung 28 mit dem Kanal 26 verbunden ist und einen begrenzten Fluß der Haarbehandlungslösung von der Verteilkammer 10 in die Kanäle 26 gestattet.
In der Haltewand 16 und sich auf den Boden 12 aufstützend ist eine Masse 32 aus einem zusammendrückbaren und aufsaugenden Material, wie z. B. regenerierter Zelluloseschwamm, Polyurethanschwamm, Filz od. dgl., angeordnet; der Schwamm umgibt jeden haardurchdringenden Zahn 14 und erstreckt sich vom Fuß der Zähne 14 zu einem Punkt in der Nähe von deren Spitzen derart, daß die Zähne 14 in den Schwamm eingebettet sind.
Bei Gebrauch wird die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung versehene Quetschflasche 24 umgekippt, um einen Flüssigkeitsfluß von der Flasche durch die Öffnung 22 in die Verteilkammer 10 und von dort durch die Öffnungen 28 längs den engen Kanälen 26 zu ermöglichen. Das flüssige Haarbehandlungsmittel,
ίο das in den Kanälen 26 fließt, wird schnell in dem Schwamm 32 verteilt, der mit der Flüssigkeit gesättigt wird. Die Auftragevorrichtung wird dann gegen eine Haarlocke 36 gedrückt, welche vorher um eine Lockenwicklerstange 38 gewickelt worden ist, so daß der Schwamm 32 gegen den Boden 12 — wie in Fig. 8 gezeigt —· gedrückt wird, was zur Folge hat, daß die Flüssigkeit, mit -welcher der Schwamm vorher gesättigt worden war, auf die Oberfläche der schwammigen Masse ausgedrückt wird und dadurch auf die Außenfläche der aufgewickelten Haarlocke einwirkt. Gleichzeitig wird zusätzlich Flüssigkeit durch die öffnungen 28 gedrückt, und zwar durch Umkippen und Quetschen der Flasche 24; diese Flüssigkeit fließt längs den Kanälen 26 auf die Spitze jedes das Haar durchdringenden Zahnes 14 hin, welcher in das Innere der aufgewickelten Haarlocke, wie in Fig. 8 gezeigt, gedrückt worden war, wodurch zusätzlich flüssiges Behandlungsmittel dem Inneren der aufgewickelten Haarlocke zugeführt wird.
Falls notwendig, kann der Schwamm 32 erst entfernt werden, und zwar vor dem Auflegen der Vorrichtung auf das Haar, z. B. beim Auftragen einer Neutralisationsflüssigkeit, um ein gründliches Durchdringen und Feinverteilen des Neutralisationsmittels in die Haarlocke zu erreichen.
Auf Grund der Anordnung der Kanäle 26 quer zur Längsachse der Zahnreihe liegen bei Anwendung in paralleler Lage von Wicklerstange und Verteilerkammachse die einzelnen Haare der aufgewickelten Locke, die sich dann gleichfalls in einer Richtung quer zur Längsachse der Reihe erstrecken, auf kanalfreien Seitenflächen der haardurchdringenden Zähne, wie in Fig. 9 gezeigt; dadurch wird die Möglichkeit einer Verstopfung der Kanäle vermieden und ein freier Fluß der Behandlungsflüssigkeit durch die Kanäle in das Haar ermöglicht. Wenn die aufgewickelte Haarlocke auf einer Wickelstange 38 länger ist als die Länge der Verteilkammer 10, passen sich die Ausschnitte 18 an jedem Ende der Vorrichtung der im allgemeinen zylinderartig aufgewickelten Haarlocke an und gestatten ein Zusammendrücken des Schwammes 32.
Gemäß der in Fig. 10 und 11 gezeigten Ausführungsform ist eine starre Flasche 40 vorgesehen, welche mit einer üblichen Schraubkappe 42 versehen ist, an welche eine bekannte Kolbenpumpe 44 angesetzt ist, um einen Strom eines flüssigen Haarbehandlungsmittels aus der Flasche 40 durch ein biegsames Rohr 46 zu einer gesonderten Auftragevorrichtung 48 zu fördern, welche eine längliche Verteilkammer 50 aufweist, deren Ende mit dem Rohr 46 in Verbindung steht. Längs der oberen Wand der Kammer 50 ist eine sich in Längsrichtung erstreckende Reihe von getrennten Zähnen 52 angeordnet, welche mit den Zähnen 14 gemäß der ersten Ausführungsform identisch sind. Bei dieser Ausführungsform sind jedoch zusätzlich die Ausschnitte 54 an jedem Ende der Vorrichtung mit zwei Paaren gebogener Abstandsarme 56 versehen, und zwar jeweils an dem Ende der Vorrichtung. Diese Arme dienen zur Sicherstellung, daß
die Zähne 52 von der Kopfhaut in Abstand bleiben und gleichzeitig zur Führung der Vorrichtung in eine geeignete Stellung über einer Haarlocke dienen, die auf eine Lockenwicklerstange aufgewickelt ist. Ein Handgriff 58 ist vorgesehen, um die Handhabung der Vorrichtung zu erleichtern.
Die in Fig. 12 bis 17 dargestellte Ausführungsform ist besonders geeignet zur Verwendung in Verbindung mit Stiftlocken, d. h. Locken, bei denen die Haarsträhne die Form einer flachen Spirale hat, die.io eng an der Kopfhaut anliegt. Bei dieser Ausführungsform ist eine starre, im wesentlichen zylindrische Flaschenkappe 60 mit inneren Schraubenwindungen 64 versehen, durch welche die Kappe auf eine übliche Quetschflasche aufgesetzt werden kann. Ein Boden 66 schließt den Oberteil der Kappe 60 ab. Am Boden 66 und nach außen von ihr vorragend ist eine im allgemeinen ringförmig angeordnete Serie länglicher, vorstehender Zähne 68, welche bei dieser Ausführungsform einen im allgemeinen rechteckigen Querschnitt ao aufweisen, wie am besten aus Fig. 15 ersichtlich; diese Zähne, sind am Boden 66 mittels Dübelstifen 70 befestigt. Jeder Zahn 68 ist mit zwei Kanälen 72 versehen, die sich längs gegenüberliegenden Seiten des Zahnes von dessen Fuß zu dessen Spitze erstrecken. Bei dieser Ausfuhrungsform liegen die Kanäle parallel zur Kappenachse, jedoch quer zu den Radien von der Achse aus. Am Fuß jedes Kanals 72 ist eine öffnung 74 vorgesehen, welche durch den Boden 66 hindurchgeführt ist und mit dem Flascheninneren inVerbindung steht.
Wie am besten aus Fig. 13 und 15 ersichtlich, hat die ringförmige Serie der Zähne. Zwischenräume zur Aufnahme eines Schwammes 76, der die Form eines Kreuzes hat, aus Zellulose besteht und auf der Wand 66 zwischen den Zähnen 68 sitzt.
Bei Gebrauch wird diese Ausführungsform gegen eine Stiftlocke oder eine flache spiralförmige Locke des Haares so gedrückt, daß die Zähne 68 in die Locke eindringen, wie aus Fig. 16 ersichtlich. Hierbei verlaufen die je zwei Kanälen 72 eines Zahnes gemeinsamen Ebenen im allgemeinen parallel zu den Haaren der Locke, welche durch die Zähne getrennt worden sind (Fig. 17). Es ist ersichtlich, daß bei Betätigung einer Quetschflasche, auf welche die Kappe 60 aufgesetzt ist, Haarbehandlungsflüssigkeit durch die Öffnungen 74 längs der Kanäle 72 ins Innere der Stiftlocke gelangt; der Schwamm 76 dient, wenn er mit der Haarbehandlungsflüssigkeit gesättigt wird, dazu, die Flüssigkeit auf die Oberfläche der Stiftlocke aufzutragen.
Die Vorrichtung kann auch gleichfalls für das Aufbringen eines flüssigen Behandlungsmaterials auf eine Haarsträhne verwendet werden, bevor sie auf einen Wickler aufgewickelt wurde, und zwar einfach durch Ziehen oder Reiben der Vorrichtung längs der Haarsträhne, so daß das flüssige Mittel, mit dem der Schwamm 32 oder 76 gesättigt wurde, mit dem Haar in Berührung kommt. Die genaue Anzahl, die Größe und der Abstand der haardurchdringenden Zähne ist unwesentlich, hängt jedoch teilweise von der Größe der aufgewickelten Haarlocke und von der Menge des Mittels ab, welches aufgebracht werden soll. Die Anordnung der einzelnen Zähne in der länglichen oder der ringförmigen Serie kann gleichfalls variiert werden.
Da bei den üblichen flüssigen Haarbehandlungsmitteln mit einer niedrigen oder mäßigen Viskosität die Größe der Öffnung 28 oder 74 recht klein sein muß, um eine zu schnelle Fließgeschwindigkeit zu vermeiden, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Vorrichtung gemäß der Erfindung aus einem plastischen Material hergestellt wird, um eine öffnung von relativ großem Durchmesser im Boden 12 zu formen und so anzuordnen, daß sie das Ende des Kanals nur teilweise überlappt, wie am besten aus Fig. 7 ersichtlich ist. Hierdurch wird vermieden, daß Formstifte mit einem sehr kleinen Durchmesser benötigt werden, welche leicht abgebrochen werden; andererseits wird eine leichte Kontrolle der Größe der öffnungen gewährleistet.
Über den Wortlaut der Ansprüche hinausgehende Teile der Beschreibung und der Zeichnung dienen nur der Erläuterung und sind nicht Gegenstand der Erfindung. Hierbei sind die Unteransprüche nur in Verbindung mit dem Hauptanspruch zu lesen.

Claims (6)

PATENTANSPRÜCHE:
1. Auftragevorrichtung zum Aufbringen einer Haarbehandlungsflüssigkeit auf eine aufgewikkelte Haarsträhne mit einer oder mehreren Reihen von Zähnen und einem zwischen diesen Zähnen angeordneten saugfähigen Körper aus schwammigem Material zum Aufnehmen und Verteilen der aus Öffnungen in der Grundplatte ausströmenden Flüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwamm (32, 76) im entspannten Zustand bis annähernd an die Spitzen der Zähne (14, 68) reicht und die Zähne entlang ihrer Flanken offene Kanäle (26, 72) für die Zufuhr der Flüssigkeit aufweisen.
2. Auftragevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwamm (32 oder 76) auf einem Boden (12 oder 66), welcher die Zähne (14, 52 oder 68) trägt, aufliegt und sich von diesem in Zahnrichtung nach außen erstreckt, wobei der Schwamm elastisch nachgibt, wenn er gegen die Locke gedrückt und diese Locke von den Zähnen durchdrungen wird.
3. Auftragevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine parallel zu den Zähnen aufrecht stehende Wand (16) um den Rand des Bodens (12 oder 66) angeordnet ist und daß die Wand zwei sich gegenüberliegende Ausschnitte (18 oder 54) aufweist.
4. Auftragevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnungen im Boden (12 oder 66) unmittelbar mit einer Verteilkammer (10 oder 60) in Verbindung stehen, die an eine an sich bekannte Flasche (24 oder 40) für die Haarbehandlungsflüssigkeit anschließbar ist.
5. Auftragevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (26, 72) quer zum Radius eines Zähneringes (68) verlaufen.
6. Auftragevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwamm (76) die Form eines Kreuzes aufweist und in Lücken zwischen dem Zähnering (68) liegt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1694989;
britische Patentschrift Nr. 728 477;
USA.-Patentschriften Nr. 1686 936, 2609 821.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
©909-730/23 2.60
DENDAT1075809D Auftragevorrichtung zum Aufbringen einer Haarbehandlungsflussigkeit Pending DE1075809B (de)

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DE1075809B true DE1075809B (de) 1960-02-18

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Citations (4)

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DE1694989U (de) * 1954-12-06 1955-03-17 Hans-Karl Dr Med Zink Buersten- oder kammfoermiger apparat mit behaelter, drucksystem und kanalfoermig perforierten borsten oder zinken zur medizinischen und kosmetischen pflege der kopfhaut.
GB728477A (en) * 1952-02-28 1955-04-20 Ralph Liggett Evans Improvements in or relating to a fountain applicator

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