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Einwickelvorrichtung zum Herstellen von Sammelpaketen aus einer Anzahl
von Packungen Die Erfindung bezieht sich auf eine Einwickelvorrichtung zum Herstellen
von Sammelpaketen aus einer Anzahl Packungen, insbesondere Zigarettenpackungen,
bei der eine vorbestimmte Anzahl von Packungen mittels eines Hüliblattes zu einer
Sammelpackung, einem sogenannten Gebinde, zusammengepackt wird.
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Insbesondere in der Zigarettenindustrie ist es bekannt, eine Anzahl
von Zigarettenpackungen in Sammelpackungen, den sogenannten Gebinden, zusammenzupacken.
Da die einzelnen Packungen kein starres Gebilde sind, sondern sich unter Druck mehr
oder weniger komprimieren lassen, sind beim Herstellen von Sammelpackungen mehrere
Voraussetzungen zu erfüllen. Einerseits sollen in dem Gebinde die einzelnen Packungen
nicht zu stark komprimiert sein, damit der Inhalt der Einzelpackungen, z. B. Zigaretten,
nicht deformiert bzw. die Köpfe der Zigaretten beschädigt werden, andererseits muß
das Gebinde aber auch noch so fest sein, daß sich die Einzelpackungen innerhalb
des Gebindes nicht verschieben können.
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Man kennt bereits die Verwendung von Maschinen mit Zellenrädern für
die Herstellung solcher Gebinde.
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Auf einer solchen Maschine wird die gewünschte Anzahl von Einzelpackungen
an einer Stelle zusammengefaßt und die so zusammengefaßten Einzelpackungen mit einem
Papierbogen umgeben. Auf weiteren Stationen der Maschine wird das Einschlagmaterial
zur Bildung eines Schlauches an der Oberseite des Gebindes gefaltet, worauf beim
Durchgang weiterer Stationen nach und nach die Stirnseiten in üblicher Weise zusammengefaltet
werden, bis das Gebinde geschlossen ist. Danach wird das Gebinde aus der Zelle des
Zellenrades ausgestoßen und in üblicher Weise weiterbefördert.
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Es ist weiterhin bekannt, das zu verpackende Gut in eine Zelle zu
schieben, bei der eine Seitenwand beweglich angeordnet ist. Beim Herausführen bzw.
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Weiterschieben des verpackten Gutes wird die bewegliche Wand beiseite
geschoben bzw. umgelegt. Hierbei ist diese Wand nicht nur drehbar gelagert, sondern
steht auch unter der Wirkung einer Feder, die ein elastisches Anliegen der beweglichen
Seitenwand an der Packung herbeiführt. Sofern das Umhüllen und Einschlagen nicht
an derselben Stelle ohne Weiterbeförderung des Gutes erfolgt, ist die Wirksamkeit
der beweglichen Wand nur auf die erste Phase des Umhüllens des zu verpackenden Gegenstandes
beschränkt. Dies hat zur Folge, daß entweder die Geschlossenheit der Zelle nur für
eine bestimmte Arbeitsstelle gegeben ist, oder die geschlossene Zelle an Ort und
Stelle so lange aufrechterhalten wird, bis der Vorgang des Umhüllens und Einschlagens
vollständig
durchgeführt ist. Das letztere behindert einen kontinuierlichen Arbeitsablauf.
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Die Erfindung hat eine weitere Ausbildung einer beweglichen Seitenwand
beim Umhüllen von Packungen zum Gegenstand, wobei mehrere Einzelpackungen zu einem
geschlossenen Gebinde zusammengebunden werden sollen. Sie zeichnet sich dadurch
aus, daß die Zelle, in der die Packung unter Mitnahme des Hüllblattes durch einen
Schacht von oben hineingestoßen wird, mit der beweglichen Seitenwand voraus als
Ganzes verschiebbar ist, und die Ausweichbewegung der beweglichen Seitenwand während
der Verschiebung der Zelle durch eine Steuerung selbsttätig erfolgt.
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Auf diese Weise wird erreicht, daß die Seitenwand, obwohl sie beweglich
gelagert ist, einerseits unnachgiebig bei Festlegung der Abmaße der Zelle ist und
andererseits bei Querverschiebung der zum Teil umhüllten Packung mit der Verschiebung
mitgeht und hierbei eine geschlossene Zelle mit noch unnachgiebiger Seitenwand bildet.
Dadurch wird der Gefahr begegnet, daß, solange die Umhüllung die Einzelpackung noch
nicht vollständig umgeben hat bzw. so weit gefalzt ist, daß die Wirkung eines festen
umschlingenden Bandes noch nicht erreicht ist, die die Einzelpackung umfassende
Gesamtpackung zu lose gepackt ist. Bei den weiteren Stufen des Einhüllens und gleichzeitigen
Verschiebens der Packung wird die geschlossene Zelle zum Aufrechterhalten eines
leichten Zusammendrückens der Einzelpackungen beibehalten.
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Vorteilhaft ist die Seitenwand mit einem Schwenkarm verbunden und
verläuft zu diesem im Winkel, vorzugsweise senkrecht. Der Schwenkarm kann Rollen
od. dgl. aufweisen, die auf einer eine Steuerkurve enthaltende Führungsschiene abrollen.
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Die Halterung des Bodens, der in bekannter Weise auf und nieder gehend
angeordnet ist, wird mit der Zelle in Verschieberichtung umlaufend vorgesehen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
im Aufriß veranschaulicht.
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Zur Herstellung des Sammelpaketes dient eine Zelle 1, in der eine
vorbestimmte Anzahl von Einzelpackungen bzw. Schachteln zusammen mit einem Umschlagbogen
aufgenommen wird. Diese Zelle ist mit einer festen Wand 2 ausgestattet. Auf der
der festen Wand 2 gegenüberliegenden Seite befindet sich eine bewegliche Wand 3,
die während des Fertigungsvorganges zu bestimmter Zeit abgeschwenkt werden kann.
Dieser Wandteil 3 ist an einem Arm 4 angeordnet, der um die Achse 5 drehbar gelagert
ist. Der Arm 4 wird beispielsweise mittels einer Rolle 6 durch eine Führung 7 in
seiner Lage gehalten. Diese Führund 7 stellt eine Kurvensteuerung dar und enthält
einen schräg abfallenden Teil 7a und sodann einen weiteren Teil 7 b, der horizontal
verläuft. Der Schwenkarm 4 ist mit einem Wagen 8 verbunden, der längs der Schiene
9 verschoben werden kann. Der Boden der Zelle wird durch eine Bodenplatte 10 gebildet,
die mit Hilfe einer Halterung auf und nieder bewegt werden kann. Hierbei ist auch
die Halterung 11 in der Führung 12 in Längsrichtung bewegbar.
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Zum Umschlagen der für das Paket verwendeten Hülle auf der Oberseite
des Sammelpaketes dient ein Faltblech 13, das mit einer hin- und hergehenden Stoßstange
14 verbunden ist. An dieser befinden sich auch die Seitenfalterbleche 15, die das
erste Einschlagen der Stirnseite des Paketes vornehmen.
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Am Ende des Verschiebeweges des Wagens 8 befindet sich ein festes
Bodenblech 16 zur Aufnahme des fertig gefalteten Gebindes. Daneben ist ein Bodenstempel
17 angeordnet, der das auf diesen Bodenteil geschobene Paket in die Höhe stößt,
worauf der übliche Abtransport erfolgt. Zwischen der Zelle 1 in der Ausgangsstellung
und dem festen Boden 16 ist eine durch die drei fest angeordneten Führungsteile
18, 19, 20 gebildete sogenannte Faltweiche zum Einschlagen der Stirnseiten des Paketes
angeordnet. Mit Hilfe eines oberen Stempels 21 und der Stempelplatte 22 wird die
zusammengestellte Packeinheit in die Zelle 1 geschoben.
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Die Wirkungsweise der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist wie folgt.
Der Boden 10 der Zelle 1 wird zunächst so weit in die Höhe geschoben, daß die Einzelpackungen
23 oberhalb der eigentlichen Packvorrichtung aufgestellt werden können. In dem Beispiel
sind fünf Packungen 23 nebeneinander angeordnet.
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Fünf hintereinanderfolgende Reihen solcher Packungen bilden beispielsweise
eine Packungseinheit. Diese Packungseinheit liegt zunächst zwischen den festen Wänden
24. Auf dem Tisch 25 wird der das Paket bildende Hüllbogen 26 aufgelegt, vorteilhaft
zwischen den Begrenzungswinkeln 27. Danach wird die zusammengestellte Packungseinheit
mittels des Stempels 22 in die Zelle 1 bewegt, wobei der Boden 10 entsprechend zurückgeht.
Hierbei wird der Hüllbogen 26 mitgenommen. Er faltet sich in der Zelle 1 zunächst
U-förmig und umfängt die Einzelpackungen an der Bodenseite und an den Längsseiten
bei 2 und 3. Die Einzelpackungen befinden sich also in der festen Zelle 1 und werden
in einem vorbestimmten gewünschten Maß zusammengepreßt. Danach wird der Stempel
14 in Richtung zu der Packungseinheit vorgeschoben, wodurch das Umlegblech 13 den
Hüllbogen über die Oberseite umlegt, und zwar in der Stellung 28. Zugleich machen
die Seitenfalterbleche 15
die erste Faltung 29 an den Stirnseiten der Packungseinheit.
Alsdann wird die Zelle 1 als Ganzes in Richtung zu dem festen Blech 16 verschoben.
An dem Blech 30 wird bei der Bewegung der Packungseinheit nach links der restliche-
hochstehende Bogenteil 31 umgelegt. Die noch offenstehenden Stirnseiten der Packungseinheit
gelangen in die von den Faltweichen 18, 19, 20 gebildeten Schlitze 32 und 33, die
in den gemeinsamen Schlitz 34 münden. Durch den Schlitz 32 wird zunächst der obere
vorstehende Teil der Packungsbogenhülle gefaltet und angelegt. Danach folgt der
entsprechende untere Teil mit Hilfe des Schlitzes 33, bis durch den gemeinsamen
Schlitz 34 die gefalteten Teile an der Stirnseite aufeinander zu liegen kommen.
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Beim Verschieben der Zelle 1 in Richtung zu dem Teil 16 beginnt nach
einer gewissen Weglänge, nämlich dann, wenn die Hülle so weit zugefaltet ist, daß
eine Fixierung der Einzelpäckchen gewährleistet ist, die bewegliche Wand 3 abzuschwenken,
indem die an dem Arm befindliche Rolle 6 auf dem schrägen Kurventeil 7 a entlanggleitet.
Die feste Wand 2 schiebt das Paket in Verschieberichtung weiter. Sobald die Rolle
6 den Teil 7 b der Führung erreicht hat, ist die bewegliche Zellenwand 3 vollständig
abgeschwenkt.
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Durch die Weiche 18, 19, 20 werden nur noch die Faltungen an der Stirnseite
vervollständigt. Das fertige Paket wird auf das Aufnahmeblech 16 geschoben, wobei
die abgeschwenkte Stirnwand 3 sich frei darunter bewegen kann, wie mit gestrichelten
Linien dargestellt ist. Jedes auf diese Weise hergestellte Sammelpaket stößt auf
die auf dem festen Bodenblech 16 abgelegte Einheit 35 und schiebt diese automatisch
bis über den Stempel 17 weiter, von wo die Einheit in die Höhe und weitertransportiert
wird.
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Auf diese Weise können die fertigen Pakete zur dichten Anlage kommen,
obwohl die Zelle auf der Verschiebeseite mit einer Wand versehen ist, die ein festes
Packen der Einzelteile zu einer Einheit ermöglicht.
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Um ein Einschlagen des Teiles28 zu erleichtern, kann der Wagen 8
zunächst ein Stück in Richtung der Faltorgane 13 bzw. 15 verschoben werden, worauf
die Verschiebung des Wagens in andere Richtung folgt.