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Einziehbares Fahrwerk für Luftfahrzeuge Die Erfindung bezieht sich
auf ein einziehbares Fahrwerk für Luftfahrzeuge mit einem an die Fahrzeugzelle angelenkten
Tragbein und einer Knickstrebe, deren einer Schenkel an. dem Tragbein und deren
anderer Schenkel an der Fahrzeugzelle angelenkt ist, wobei das Knicken und Strecken
der Knickstrebe vorzugsweise durch eine hydraulisch streckbare Stange erfolgt.
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Es sind Fahrwerke dieser Art bekannt, bei denen die hydraulisch streckbare
Stange an den beiden Schenkeln der Knickstrebe angreift. Bei diesen bekannten Fährwerken
ergibt sich bei ausgefahrenem Fahrwerk eine ungünstige Belastung der Knickstrebe.
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Es sind auch Fahrwerke bekannt, bei denen die Knickstrebe sich im
eingezogenen Fahrwerk in gestrecktem Zustand und bei ausgefahrenem Fahrwerk im geknickten
Zustand und in einer solchen Lage befindet, daß nur ihr an der Flugzeugzelle angelenkter
Schenkel als Stützstrebe für das Tragbein dient. Bei diesen bekannten Fahrwerken
ist jedoch eine ungünstige räumliche Verteilung der Knickstrebe und der hydraulisch
streckbaren Stange vorhanden.
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Nach der Erfindung wird nun durch die Vereinigung der an sich bekannten
Merkmale, nämlich daß die hydraulisch streckbare Stange an beiden Schenkeln der
Knickstrebe angreift und die Knickstrebe sich bei eingezogenem Fahrwerk im gestreckten
und beim ausgefahrenen Fahrwerk im geknickten Zustand und in einer solchen Lage
befindet, daß nur ihn an die Flugzeugzelle angelenkter Schenkel als Stützstrebe
für das Tragbein dient, erreicht, daß bei ausgefahrenem Fahrwerk eben nur der an
die Flugzeugzelle angelenkte Schenkel der Stützstrebe die Stützbelastung übernimmt
und trotzdem im eingefahrenen Zustand die Teile des Fahrwerks auf einen räumlich
verhältnismäßig kleinen Raum beschränkt sind.
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Bei einer besonderen Ausführungsform der Erfindung befindet sich die
hydraulisch streckbare Stange bei eingezogenem Fahrwerk in gestrecktem und bei ausgefahrenem
Fahrwerk in eingezogenem Zustand.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
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Fig. 1 zeigt schematisch das Prinzip der Vorrichtung; Fig. 2 und 3
veranschaulichen ein Federbein mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung in eingefahrenem
bzw. ausgefahrenem Zustand; Fig. 4 zeigt ein anderes Federbein gemäß der Erfindung
in eingefahrenem und ausgefahrenem Zustand. Fig. 1 zeigt ein bei I an das Flugzeug
angelenktes Federbein 1 mit Laufrad 2. Durch Schwenken um die Achse I in Richtung
des Pfeiles f von der Ausgefahren-Stellung 1 geht das Federbein in die Eingefahren-Stellung
1'. Die Strebe 4 ist an die Achse V eine-Stange 3 angelenkt, die selbst an eine
näher als die Achse V zum Federbeinschwenkpunkt I gelegenen Achse IV des Federbeins
1 angelenkt ist. Weiter ist ein Heber 5 einerseits an eine Achse III der Strebe
4 und andererseits an eine Achse VI der Stange 3 angelenkt.
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Beim Ausschieben des Hebers 5 übt dieser einen Druck auf die Stange
3 aus, der durch sie auf die Achse IV übertragen wird und das Federbein in Richtung
des Pfeils f (Fig. 1 )schwenkt, während sich die Strebe 4 in der gleichen Richtung
um die Achse II dreht. Am Ende der Bewegung nehmen die einzelnen Teile und Achsen
die strichpunktiert gezeichneten und mit Indizes versehenen Stellungen ein. Man
sieht, daß Heber und Strebe von relativ geringen Ausmaßen sind. Die Rückführung
in die Ausgefahren-Stellung erfolgt durch den umgekehrten Vorgang und kann beim
Ausführungsbeispiel einfach durch das Eigengewicht der Vorrichtung erfolgen. In
diesem Falle kann der Heber einfachwirkend sein und wird auf Auslaß geschaltet.
Dann ist noch eine Verriegelung zum Festhalten des Federbeins in der Eingefahren-Stellung
erforderlich.
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Die Verriegelung ist entbehrlich, wenn in der Eingefahren-Stellung
die Drehpunkte II, V' und IV' eine gerade Linie und die drei Punkte I, II und IV'
Ecken eines starren Dreiecks bilden, dessen eine Seite II-IV' die Summes der Längen
der Strebe4 und der Stange3 ist. Dieser Fall ist durch gewisse einfache Abstimmungen
von s, der Strecke c zwischen den Drehpunkten I und II, und den Radius r des von
dem Punkt IV beschriebenen
Kreisbogens aufeinander ausführbar.
Der Heber 5 muß doppeltwirkend sein, damit das Fahrwerk ausgefahren werden kann.
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Zum Feststellen des Federbeins in der Ausgefahren-Stellung sind Verriegelungsvorrichtungen
erforderlich, z. B. eine mit hydraulischen oder mechanischen Mitteln erfolgende
Verriegelung der Stange 3 mit dem Federbein 1. Eine mechanische Verriegelung wird
weiter unten beschrieben.
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Die Fig. 2 und 3 zeigen eine erfindungsgemäße Einziehvorrichtung,
bei der die Gelenkpunkte der Strebe 4 und der Stange 3 in der Eingefahren-Stellung
genau eine gerade Linie bilden und daher eine Verriegelung an sich entbehrlich ist
oder eine zusätzliche Sicherung darstellt.
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Die Fig. 2 und 3 zeigen die gleichen Teile mit den gleichen Bezugszeichen,
wie sie in Fig. 1 schematisch dargestellt sind. Der untere Teil des Federbeins 1
ist weggelassen.
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Bei dieser Ausführung ist der Heber 5 doppeltwirkend, d. h., die Druckflüssigkeit
kann jeweils auf die eine oder die andere der beiden Kolbenstirnseiten geleitet
werden.
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Die beim Beispiel nach den Fig. 2 und 3 rein mechanische Verriegelung
des Federbeins in der Ausgefahren-Stellung geschieht wie folgt: Die Stange 3 ist
ein Rohr mit darin verschiebbarem, unter dem Druck der Feder 7 stehendem Gleitriegel
6. In der Ausgefahren-Stellung drückt die Feder 7 den Gleitriegel 6 mit seinem Ende
8 in ein am Federbein 1 befestigtes Ringstück 9. Der Heber 5 ist, statt an die Achse
VI der Stange 3, bei VII an einen um die Achse VI kippbaren Hebel 10 angelenkt,
der mit seinem Finger 11 in die Aussparung 12 des Gleitriegels 6 greift.
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Der Einfahrvorgang läuft folgendermaßen ab: Bei Beginn der Ausschiebbewegung
des Hebers 5 kippt der Hebel 10 um seine Achse VI, der Finger 11 drückt die Feder
7 zusammen, hebt den Gleitriegel 6 hoch und zieht so den Zapfen 8 aus Ringstück
9. Dann legt sich der Hebel 10 auf den Anschlag 13 der Stange 3 und drückt dadurch
so auf die Stange 13, daß das Federbein bis in die in Fig. 3 gezeigte Stellung eingefahren
wird.
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Der Ausfahrvorgang läuft umgekehrt ab: Beim Zusammenschieben des Hebers
kippt zunächst der Hebel 10, wodurch der Zapfen 8 wieder aus dem Ende des Rohrs
3 heraustritt. Dann legt der Hebel 10 sich gegen den Anschlag 14 des Rohres 3. Der
Zug des Hebers 5 wirkt dann auf die Stange 3 und bringt das Federbein 1 in Ausgefahren-Stellung.
Kurz vor dem Erreichen dieser Stellung drückt das Ringstück 9 den Zapfen 8 gegen
den Druck der Feder 7 nach oben, worauf der Zapfen 8 durch den Federdruck in das
Ringstück 9 einrastet.
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Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführung der Einziehvorrichtung, bei der
die Gelenkpunkte II, V und IV in der Eingefahren-Stellung eine gebrochene Linie
bilden, wodurch das Federbein durch sein Eigengewicht ausgefahren werden und der
Heber 5 einfachwirkend sein kann. Die Wirkungsweise ist die gleiche wie beim Beispiel
nach den Fig. 2 und 3. Die den Teilen der Fig. 2 und 3 entsprechenden Teile tragen
die gleichen Bezugszeichen und haben in der gestrichelt dargestellten Eingefahren-Stellung
Indizes.
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Bei allen Ausführungen besteht die Möglichkeit, aus Platzersparnisgründen
an Stelle von nur einem Heber 5 zwei an beiden Seiten der Strebe 4 angebrachte Heber
kleineren Durchmessers zu verwenden.