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AT511909A1 - Verwendung von cellulosefasern mit verbesserter dosierfähigkeit zur verstärkung von verbundmaterialien sowie dadurch hergestellte formkörper - Google Patents

Verwendung von cellulosefasern mit verbesserter dosierfähigkeit zur verstärkung von verbundmaterialien sowie dadurch hergestellte formkörper Download PDF

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AT511909A1 ATA1185/2011A AT11852011A AT511909A1 AT 511909 A1 AT511909 A1 AT 511909A1 AT 11852011 A AT11852011 A AT 11852011A AT 511909 A1 AT511909 A1 AT 511909A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Cellulosefasern mit verbesserter Dosierfähigkeit zur Verstärkung von Verbundmaterialien, insbesondere solchen mit polymeren Matrixwerkstoffen, welche als Duroplaste bzw. Elastomere bekannt sind, sowie daraus hergestellte Formkörper.

Description

Lenzing AG, PL0519 ·· * * »· * • ·
Verwendung von Cellulosefasern mit verbesserter‘ Dos ierfrähiqkeit zur Verstärkung von Verbundmaterialien sowie dadurch hergestellte
Formkörper
Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Cellulosefasern mit verbesserter Dosierfähigkeit zur Verstärkung von Verbundmaterialien, insbesondere solchen mit polymeren Matrixwerkstoffen, welche als Duroplaste bzw. Elastomere bekannt sind sowie daraus hergestellte Formkörper.
Stand der Technik
Der Einsatz von Kohlefasern, Aramidfasern und Glasfasern in Verbundstoffen ist seit langem Stand der Technik
Durch die immer größer werdende Nachfrage nach nachhaltigen Rohstoffen liegt es nahe, Verbundstoffe auf Basis von Naturfasern wie beispielsweise Baumwolle, Hanf oder Flachs herzustellen.
Die Probleme dieser Naturfasern, wie Geruchsbildung, Ausgasung und Fogging, Vergilbung bei der Verarbeitung, welche teilweise auch noch nach der Verarbeitung im fertigen Bauteil erkennbar sind, sind derzeit noch nicht gelöst. Darüber hinaus beeinflussen klimatische Bedingungen während der Wachstumsphase die Gleichmäßigkeit der Fasern, insbesondere hinsichtlich Durchmesser und Schwachstellen. Diese führen im Bauteil zu unterschiedlichen, nicht beeinflussbaren Eigenschaftsverteilungen, welche im Bauteildesign vorsorglich durch eine zwangsweise Erhöhung des Materialeinsatzes kompensiert werden müssen.
Ein weiterer Aspekt, der in Betracht gezogen werden muss, ist das sogenannte L/D Verhältnis, welches das Verhältnis von Durchmesser zu Faserlänge beschreibt. Je höher dieses Verhältnis ist, desto besser ist die mechanische Verstärkungswirkung im Bauteil. Gegenteilig wirkt sich jedoch die Tatsache aus, dass mit länger werdenden Fasern die Dosierbarkeit und Dispergierbarkeitabnimmt. Das ist darauf zurückzuführen, dass mit zunehmender Länge der Fasern diese leichter ineinander verhaken und somit
NACHGEREiCHT 1
Lenzing AG, PL0519 • ·
Durchmessers in Betracht gezogen werden. Neben seinem direkten Einfluss auf das L/D-Verhältnis ist es erwiesen, dass mit einer Reduzierung des Durchmessers die Anzahl der Fasern pro Verstärkungseinheit zunimmt und somit auch die für die Faser/Matrix-Haftung zur Verfügung stehende Oberfläche.
Aufgabe
Die Aufgabe bestand nun darin, hochqualitative Verbundwerkstoffe zu entwickeln, welche nicht die oben beschriebenen Nachteile der Naturfasern aufweisen. Darüber hinaus sollen die Fasern gut dosierbar und in der Duroplast- bzw. Elastomermatrix leicht und gleichmäßig dispergierbar sein. Weiterhin sollten die so herstellbaren, hochqualitativen Verbundstoffteile kostengünstig hergestellt werden können.
Beschreibung der Erfindung
Die Lösung der oben beschriebenen Aufgabe besteht in der Verwendung von Fasern mit einem anzahlgewichteten mittleren Durchmesser von 5pm bis 20pm und einer anzahlgewichteten mittleren Länge von 200 bis δΟΟμιη zur Herstellung solcher Verbundwerkstoffe.
Zur Ermittlung des Einflusses des L/D-Verhäitnisses wurden cellulosische Kunstfasern mit unterschiedlichen Durchmessern, jedoch gleicher gewichteter Länge hergestellt und vermessen. Mit abnehmendem L/D-Verhältnis reduziert sich auch die gemessene Festigkeit. Wie bereits vorab beschrieben ist das L/D-Verhältnis für die Verbesserungswirkung der mechanischen Eigenschaften eine ausschlaggebende Größe, wobei sich überraschenderweise für cellulosische Kunstfasern ein Verhältnis von größer 30, vorzugsweise größer als 40, als sehr vorteilhaft herauskristallisiert hat. Fasern mit einem Durchmesser außerhalb des oben spezifizierten, erfindungsgemäßen Bereichs waren aufgrund der notwendigen Länge zur Erreichung des L/D-Verhältnisses schwer zu dosieren bzw. zu dispergieren.
NACHGEREICHT 2
Lenzing AG, PL0519 w »···«»«···· • « t · * · · · · · · * » · ···«· ♦· » » «V * ··«· 4 · · 4 ·· » · · ·· ·· Für den Einsatz in vielen Applikationen ist’äie g1eicfimäßige*Dispergierung der Faser ein wichtiges Kriterium. Mit zunehmender Länge der Fasern neigen diese zur Verhakung und bilden Knäuel und Agglomerate. Im Fall der erfindungsgemäßen Faser ist diese Neigung aufgrund der durch den geringen Durchmesser möglichen geringen Länge unter Einhaltung des L/D-Verhältnisses erheblich geringer.
Die erfindungsgemäße Faser ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass sie eine cellulosische Kunstfaser ist, d. h. aus einem cellulosischen Rohstoff, bevorzugt Zellstoff, aber auch beispielsweise Baumwolllinters oder anderen cellulosischen Materialien, durch physikalische Umformung oder durch eine chemische Derivatisierung als Ausgangsprodukt hergestellt ist. Fasern dieser Art werden unter anderem unter der Bezeichnung Modal, Viskose, Tencel oder Lyocell am Markt positioniert. Der cellulosische Rohstoff und damit das Ausgangsprodukt für diese Fasern hat den Vorteil der hohen chemischen Reinheit, was bewirkt, dass sich die Fasern unter Temperatureinfluss weniger stark verfärben als beispielsweise Naturfasern. Durch gezielte Reduktion der Faserlänge bei Einhaltung des L/D-Verhältnisses sowie des spezifizierten Durchmesserbereichs können erfindungsgemäße Fasern hergestellt werden.
Bevorzugt sind die erfindungsgemäßen cellulosischen Kunstfasern sogenannte hochfeste cellulosische Kunstfasern. Als „hochfest“ sollen für die Zwecke der vorliegenden Erfindung cellulosische Kunstfasern bezeichnet werden, die bei einem Einzelfasertiter T (in dtex) eine Festigkeit (Bc) im konditionierten Zustand von Bc(cN) > 1,3VT+2T aufweisen.
Besonders positiv hat sich aufgrund ihrer hohen Reißfestigkeit bei akzeptabler Dehnung die Verwendung von Lyoceli-Fasern erwiesen. Dieser Fasertyp weist eine Reißfestigkeit im konditionierten Zustand von mindestens 35cN/tex bei einem E-Modul von rund 10GPa auf (bestimmt nach Lenzing Standard TIPQA 03/06 an trockenen Einzelfasern mittels eines Vibrodyn-Meßgerätes mit 50 mg Vorbelastung). Ebenso können auch andere cellulosische Kunstfasern, wie zum Beispiel Modalfasern, zum Einsatz kommen. Diese zeigen dann jedoch oft aufgrund ihrer mechanisch geringeren Festigkeitswerte weniger Verstärkungswirkung im fertigen Bauteil.
| NACHGEREICHT I 3
Lenzing AG, PL0519 " ' «»*»··· ♦ · · # * * · * « ·« · *« · * · « *«#** *« · • ·« · * · * * * · * · • «· · · · · · · ·
Die erfindungsgemäßen Fasern können aus reiner Gellulos’e besfehen, wenn sie durch Mahlung von Standard-Fasern hergestellt wurden. Daneben sind aber auch modifizierte Fasern möglich, wenn sie durch Mahlung von entsprechend modifizierten Ausgangsfasern hergestellt wurden. Diese modifizierten Fasern können beispielsweise chemisch derivatisiert sein oder eingesponnene, d. h. inkorporierte Additive enthalten. Ebenso kann von Ausgangsfasern mit nicht-runden Querschnitten ausgegangen werden.
Geeignete Fasertypen sind beispielsweise solche mit trilobalen Querschnitten, wie sie unter anderem in der WO 2006/060835 beschrieben sind oder Bändchenfasern mit rechteckigem Querschnitt. Alle diese Varianten sind nur durch den vorhergegangenen Verformungsprozess aus der Spinnlösung möglich. Insbesondere das Inkorporieren von Additiven ist in dieser Form mit Naturfasern oder Zellstoff nicht realisierbar; dort ist nur eine oberflächliche Aufbringung möglich. Daher ist durch die vorliegende Erfindung die Bereitstellung von Fasern möglich, die sich beispielsweise noch besser in die Kunststoffmatrix einbinden bzw. andere Funktionalitäten mitbringen. Eine rein oberflächliche Aufbringung von Additiven ist selbstverständlich auch bei erfindungsgemäßen Fasern möglich.
Die vorliegende Erfindung schließt allerdings keineswegs aus, dass der erfindungsgemäß hergestellte Verbundwerkstoff neben den cellulosischen Kunstfasern auch weitere Fasermaterialien, insbesondere Zellstoff und/oder Naturfasern enthält. Dies kann für verschiedene Anwendungszwecke sogar ausdrücklich erwünscht sein. Es ist gerade ein Vorteil der erfindungsgemäßen Verwendung cellulosischer Kunstfasern, dass diese sich mit solchen weiteren Fasermaterialien problemlos mischen und gemeinsam verarbeiten lassen. Überraschenderweise konnte neben der Verstärkungswirkung hinsichtlich mechanischer Werte wie E-Modul, Festigkeit und Dehnung bei spröden, duroplastischen Werkstoffen auch eine signifikante Verbesserung des elastischen Verhaltens, beispielsweise deren Schlagzähigkeit, festgestellt werden. Dies führt im Gegensatz zu glasfaserverstärkten Verbundmaterialien zu einem weniger spröden Bruchverhalten und damit zu einem reduzierten Gefährdungspotential. Auch in elastomeren polymeren Matrixwerkstoffen
NACHGEREICHT 4 • * *· • · a « I 1
Lenzing AG, PL0519 konnte bei Einsatz der erfindungsmäßigen Easern eine Verbesserung der mechanischen Eigenschaften beobachtet werden. Unter anderem wurde bei gleichzeitiger Reduktion der Dehnung die Festigkeit des Verbundmaterials erhöht.
Die erfindungsgemäßen Fasern können in allen Verbundwerkstoffen, insbesondere in polymeren Matrizes, eingesetzt werden. Vorzugsweise werden sie bei Verarbeitungstemperaturen eingesetzt, die die Fasern nicht schädigen. Oft wirkt sich aber eine Verarbeitung bei höheren Temperaturen noch nicht nachteilig auf die Eigenschaften des Verbundwerkstoffes aus.
Gegenstand der Erfindung ist daher auch die Verwendung solcher cellulosischer Kunstfasern in Verbundstoffen, speziell in solchen mit polymeren Matrixwerkstoffen nicht-thermoplastischer Natur. Diese Matrixwerkstoffe nicht-thermoplastischer Natur werden bevorzugt aus den Substanzklassen der Duroplaste oder Elastomere ausgewählt. Die polymere Matrix besteht dabei bevorzugt entweder aus erdölbasierten Substanzen, aus Substanzen auf Basis nachwachsender Rohstoffe oder aus einer Mischung dieser Substanzen.
Beispiele für Duroplaste sind Harnstoffharze, Phenolharze, Melaminharze,
Epoxidharze oder Polyesterharze.
Beispiele für Elastomere sind Naturkautschuk, Acrylnitril-Butadien-Kautschuk, Styrol-Butadien-Kautschuk, Chloropren-Kautschuk, Butadien-Kautschuk,
Silikonkautschuk und Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk.
Beispielsweise werden die cellulosischen Kunstfasern für die Herstellung duroplastischer Verbundwerkstoffe erfindungsgemäß bereits in die noch nicht ausgehärtete Mischung der Ausgangsmaterialien - üblicherweise bestehend aus Harz- und Härterkomponente sowie gegebenenfalls weiteren Additiven -eingemischt und anschließend die Formgebung und die Vernetzung eingeleitet. Die einzelnen Schritte sind dem Fachmann grundsätzlich bekannt,
Beispielsweise kommen dafür bereits bekannte Verfahren wie Resin Transfer Moulding (RTM), Shield Moulding Compound (SMC), Bulk Moulding Compound (BMC) zum Einsatz. I NACHGEREICHT \ 5
Lenzing AG, PL0519
Ein solcher, erfindungsgemäß hergestellter duroplastischer Werkstoff kann unter anderem zur Herstellung von Platten, Prepregs für die weitere Verarbeitung, Formteile für Transportwesen, Automobilindustrie und Luftfahrtindustrie wie Türverkleidungen oder Armaturenbretter, Gehäuse für die Elektro- und Elektronikindustrie, Verkleidungen oder Bauteile für die Möbel- und Bauindustrie oder auch für die Sportindustrie beispielsweise energieabsorbierende Schichten in Schi, Helmen, Tennisschläger oder Golfschläger oder als Verstärkung für beispielsweise Surfbretter, Skateboards oder Boote. Durch die Verbesserung der Schlagzähigkeiten kann der erfindungsmäßige Werkstoffauch als Schutz bzw. Dekorbeschichtung für Werkstücke eingesetzt werden wie beispielsweise Schutzüberzüge für Boote oder Skateboards. Für die Herstellung elastomerer Verbundwerkstoffe werden die cellulosischen Kunstfasern erfindungsgemäß mit den anderen Ausgangsmaterialien in einer dem Fachmann bekannten Weise vermischt. Die Mischung wird anschließend in die gewünschte Form gebracht und vernetzt, wobei diese beiden Schritte gleichzeitig oder nacheinander erfolgen können. Beispielsweise werden die Komponenten sowie die cellulosischen Fasern in einem Innenmischer vermengt und anschließen zu einem sogenannten „Fell“ bzw. einer Platte ausgewalzt. Dieses Zwischenprodukt kann anschließend in Prozessen wie beispielsweise dem Spritzgießprozess weiterverarbeitet werden. Der erfindungsgemäße elastomere Verbundwerkstoff kann unter Anderem zur Modifizierung der Eigenschaften von Reifen, Platten, Schläuchen, Riemen, Schuhsohlen, Dichtungen, Verbindungselementen, Bälgen, Bodenbelägen oder Dämpfungselementen eingesetzt werden. In einem Versuch wurden die erfindungsgemäßen Elastomer-Verbundwerkstoffe einem Zugversuch unterworfen, wobei ein deutlicher Anstieg der Kraft-/Dehnungskurve im Bereich zwischen 30% und 70% Dehnung beobachtet wurde. Die so erhaltene Kurve zeigte nach einem fast linearen Anstieg einen plateauähnlichen horizontalen Verlauf bis zum Bruch, wohingegen bei
6 ____NACHGEREICHT
Lenzing AG, PL0519 » · i * * · »* » » * * * % ·· » * «* • · · « t · « » » · herkömmlichen elastomeren Werkstoffen äemTach'mann lefchVsfetig ansteigende Kurvenverläufe bis zum Versagen der Probe bekannt sind.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher auch die auf diese Weise 5 erfindungsgemäß hergestellten Formkörper gemäß den Patentansprüchen.
Sowohl bei Duroplasten wie auch bei Elastomeren als Matrixwerkstoff bringt der Einsatz von Grenzflächenmodifikator durch die Veränderung der Faser-/Matrixeigenschaften des Verbundwerkstoffs oft eine Verbesserung des Eigenschaftsprofils. Beispielsweise empfiehlt sich der Einsatz sogenannter 10 Haftvermittler insbesondere bei hydrophoben Matrixwerkstoffen, um die Faser-/Matrixhaftung zur Cellulose zu verbessern. Je nach Art des Haftvermittlers kann dieser entweder bereits vor dem Einbringen in das Matrixmaterial auf die Fasern aufgebracht werden oder dem Matrixmaterial zugesetzt werden. In vielen Fällen kann aber aufgrund der leicht zugänglichen 15 OH-Gruppen der cellulosischen Kunstfaser auf den Einsatz von
Haftvermittlern verzichtet werden. Auch eine gegenteilige Modifikation des Eigenschaftsprofils des Verbundwerkstoffs ist möglich, indem -beispielsweise durch Silicon-Avivagen - die Faser-/Matrixhaftung zur Cellulose vermindert wird. Zusätze, die in dieser Weise wirken, können als 20 Haftminderer bezeichnet werden.
| NACHGEREICHT 7

Claims (13)

  1. ib-Huw ii bw.’sy von.-Lma rHitN/wtbtN'WitJx +^j rtifc; rtn cjy^ö ΗΠ : +-4 J 1 DJD b.Ie!'ID
    Lenzing AG, PL0519 Patentansprüche: 1, Formkörper aus faserverstärktem Verbundwerkstoff, enthaltend ein polymeres, nicht-thermoplastisches Matrixmaterial sowie cellulosische Kunstfasern, dadurch gekennzeichnet, dass diese cellulosischen 5 Kunstfasern einen mittleren Durchmesser zwischen 5 und 20 pm und eine anzahlgewichtete mittlere Länge zwischen 200 und 800 pm aufweisen.
  2. 2. Formkörper gemäß Anspruch 1, wobei das polymere, nichtthermoplastische Matrixmaterial ein Duroplast oder Elastomer ist.
  3. 3. Formkörper gemäß Anspruch 1, wobei das polymere, nicht thermoplastische Matrixmaterial ein Duroplast und der Formkörper eine Platte, ein Prepreg für die weitere Verarbeitung, ein Formteil für Transportwesen, Automobilindustrie und Luftfahrtindustrie wie eine Türverkleidung oder ein Armaturenbrett, ein Gehäuse für die Elektro- 15 und Elektronikindustrie, eine Verkleidung oder ein Bauteil für die Möbel- und Bauindustrie, ein Teil für die Sportindustrie, beispielsweise für energieabsorbierende Schichten in Schi, Helmen, Tennisschlägern oderGotfschlögern, ein Verstärkung9element für Surfbretter, Skateboards oder Boote, eine Schutz- bzw. Dekorbeschichtung für 20 Werkstücke oder Schutzüberzüge für Boote oder Skateboards ist.
  4. 4. Formkörper gemäß Anspruch 1, wobei das polymere, nichtthermoplastische Matrixmaterial ein Elastomer und der Formkörper ein Reifen, eine Platte, ein Schlauch, ein Riemen, eine Schuhsohle, eine Dichtung, ein Verbindungselement, ein Balg, ein Bodenbelag oder ein 25 Dämpfungselement ist.
  5. 5. Verwendung cellulosischer Kunstfasern, die einen mittleren Durchmesser zwischen 5 und 20 pm und eine anzahlgewichtete mittlere Länge zwischen 200 und 600 pm aufweisen, zur Herstellung von faserverstärkten Verbundwerkstoffen mit polymeren 30 Matrixmaterialien, dadurch gekennzeichnet, dass diese 8 Lenzing AG, PL0519 \ \\ itJ-HUla-üWII MOniLHb rH I fcN I WtbtH' WiBi CbiC rtU eJS^B Hn:-H4JJ I b-iHb-H bJb b.lj'lb • · * · ** * « # t t
  6. 6. Matrixmaterialien nicht-thermoplastische Materialien, bevorzugt Duroplaste oder Elastomere sind. Verwendung gemäß Anspruch 3, wobei die cellulosischen Kunstfasern hochfeste cellulosische Kunstfasern sind. 5 7. Verwendung gemäß Anspruch 3, wobei die cellulosischen Kunstfasern zur Fasergattung Lyocell gehören. 8. Verwendung gemäß Anspruch 3, wobei der Verbundwerkstoff neben den cellulosischen Kunstfasern auch weitere Fasermaterialien, insbesondere Zellstoff und/oder Naturfasern enthält. 10 9, Verwendung gemäß Anspruch 3, wobei die polymere Matrix entweder aus erdölbasierten Substanzen, aus Substanzen auf Basis nachwachsender Rohstoffe oder aus einer Mischung dieser Substanzen bestehen kann. 10. !5 Verwendung gemäß Anspruch 3, wobei zur Veränderung der Faser-/Matrixeigenschaften des Verbundwerkstoffs ein Grenzflächenmodifikator eingesetzt wird. 11. Verwendung gemäß Anspruch 8, wobei als Grenzflächenmodifikator entweder ein Haftvermittler oder ein Haftminderer eingesetzt wird. 12. 20 Verwendung ceüulosischer Kunstfasern gemäß Anspruch 3 mit Duroplasten als Matrixmaterialien zur Herstellung von Platten, Prepregs für die weitere Verarbeitung, Formteilen für Transportwesen, Automobilindustrie und Luftfahrtindustrie wie Türverkieidungen oder Armaturenbretter, Gehäusen für die Elektro- und Elektronikindustrie. Verkleidungen oder Bauteilen für die Möbel· und Bauindustrie, Teilen 25 für die Sportindustrie, beispielsweise für energieabsorbierende Schichten in Schi, Helmen, Tennisschlägern oder Golfschlägern, Verstärkungselementen für Surfbretter, Skateboards oder Boote, Schutz- bzw. Dekorbeschichtungen für Werkstücke oder Schutzüberzüge für Boote oder Skateboards. 9 16/08/201 1 22:02 Nr.: R126 P.013/015 Ib-HUli-dBII CI.-BkJ Won:LHb n-tltmWtSti'f'WiBi +^J rbfB rtJi bb^b Hn ! +<*J I b*ss b.LH'IS Lenzing AG, PL0519 i i; :V::v *. *. m * * · *· . ^! · * ♦♦* i it
    13. Verwendung cellulosischer Kunstfasern gemäß Anspruch 3 mit Elastomeren als Matrixmaterialien zur Herstellung von Reifen, Platten, Schläuchen, Riemen, Schuhsohlen, Dichtungen, Verbindungselementen, Bälgen, Bodenbelägen oder 5 Dämpfungselementen, 10 16/08/2011 22:02 Nr.: R126 P. 014/015 Lenzing AG, PL0519 • * ·* tt ♦* < · · « • · I Patentansprüche: 1. Formkörper aus faserverstärktem Verbundwerkstoff, enthaltend ein polymeres, nicht-thermoplastisches Matrixmaterial sowie cellulosische Kunstfasern, dadurch gekennzeichnet, dass diese cellulosischen Kunstfasern einen mittleren Durchmesser zwischen 5 und 20 pm und eine anzahlgewichtete mittlere Länge zwischen 200 und 800 pm aufweisen. 2. Formkörper gemäß Anspruch 1, wobei das polymere, nichtthermoplastische Matrixmaterial ein Duroplast oder Elastomer ist. 3. Formkörper gemäß Anspruch 1, wobei das polymere, nichtthermoplastische Matrixmaterial ein Duroplast und der Formkörper eine Platte, ein Prepreg für die weitere Verarbeitung, ein Formteil für Transportwesen, Automobilindustrie und Luftfahrtindustrie wie eine Türverkleidung oder ein Armaturenbrett, ein Gehäuse für die Elektro-und Elektronikindustrie, eine Verkleidung oder ein Bauteil für die Möbel- und Bauindustrie, ein Teil für die Sportindustrie, beispielsweise für energieabsorbierende Schichten in Schi, Helmen, Tennisschlägern oder Golfschlägern, ein Verstärkungselement für Surfbretter, Skateboards oder Boote, eine Schutz- bzw. Dekorbeschichtung für Werkstücke oder Schutzüberzüge für Boote oder Skateboards ist. 4. Formkörper gemäß Anspruch 1, wobei das polymere, nichtthermoplastische Matrixmaterial ein Elastomer und der Formkörper ein Reifen, eine Platte, ein Schlauch, ein Riemen, eine Schuhsohle, eine Dichtung, ein Verbindungselement, ein Balg, ein Bodenbelag oder ein Dämpfungselement ist. 5. Verwendung cellulosischer Kunstfasern, die einen mittleren Durchmesser zwischen 5 und 20 pm und eine anzahlgewichtete mittlere Länge zwischen 200 und 800 pm aufweisen, zur Herstellung von faserverstärkten Verbundwerkstoffen mit polymeren Matrixmaterialien, dadurch gekennzeichnet, dass diese NACHGEREICHT j 8 Lenzing AG, PL0519 « B 4 · «*♦ B* ·« * « · · * · « I B 4 I * B 4 B'*«B «4 * * « · I » SB·· | 4 t« B« · » * BB Matrixmaterialien nicht-thermoplast*sche*Ma'terial*en*beV<5?zugt Duroplaste oder Elastomere sind. 6. Verwendung gemäß Anspruch 3, wobei die cellulosischen Kunstfasern hochfeste cellulosische Kunstfasern sind.
  7. 7. Verwendung gemäß Anspruch 3, wobei die cellulosischen Kunstfasern zur Fasergattung Lyocell gehören.
  8. 8. Verwendung gemäß Anspruch 3, wobei der Verbundwerkstoff neben den cellulosischen Kunstfasern auch weitere Fasermaterialien, insbesondere Zellstoff und/oder Naturfasern enthält.
  9. 9. Verwendung gemäß Anspruch 3, wobei die polymere Matrix entweder aus erdölbasierten Substanzen, aus Substanzen auf Basis nachwachsender Rohstoffe oder aus einer Mischung dieser Substanzen bestehen kann.
  10. 10. Verwendung gemäß Anspruch 3, wobei zur Veränderung der Faser- 15 /Matrixeigenschaften des Verbundwerkstoffs ein Grenzflächenmodifikator eingesetzt wird.
  11. 11. Verwendung gemäß Anspruch 8, wobei als Grenzflächenmodifikator entweder ein Haftvermittler oder ein Haftminderer eingesetzt wird.
  12. 12. Verwendung cellulosischer Kunstfasern gemäß Anspruch 3 mit 20 Duroplasten als Matrixmaterialien zur Herstellung von Platten, Prepregs für die weitere Verarbeitung, Formteilen für Transportwesen, Automobilindustrie und Luftfahrtindustrie wie Türverkleidungen oder Armaturenbretter, Gehäusen für die Elektro- und Elektronikindustrie, Verkleidungen oder Bauteilen für die Möbel- und Bauindustrie, Teilen 25 für die Sportindustrie, beispielsweise für energieabsorbierende Schichten in Schi, Helmen, Tennisschlägern oder Golfschlägern, Verstärkungselementen für Surfbretter, Skateboards oder Boote, Schutz- bzw. Dekorbeschichtungen für Werkstücke oder Schutzüberzüge für Boote oder Skateboards. 9 _____ NACHGEREICHT Lenzing AG, PL0519 * · · ··« ·· · · • * · * * 9 · « * · · * « · ·««·· · · « • « · · * ·*>·«« t * * ·· t · · « * * i
  13. 13. Verwendung cetlulosischer Kunstfasöfn gemäß An&prtjth‘3*fnit Elastomeren als Matrixmaterialien zur Herstellung von Reifen, Platten, Schläuchen, Riemen, Schuhsohlen, Dichtungen, Verbindungselementen, Bälgen, Bodenbelägen oder Dämpfungselementen. 10 ___________ | NACHGEREICHT
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