Leserforum
Ruhig gestellt
In der Handyverbotsdiskussion gibt es keine einfachen Lösungen, c’t 17/2025, S. 124
Das grundsätzliche Problem ist doch schon im Vorschulalter zu sehen. Kinder im Kinderwagen werden mit digitalen Medien ruhig gestellt, was man – zumindest in Hamburg – im ÖPNV auch in den umgebenden privaten Fahrzeugen in den Kindersitzen beobachten kann.
Die Aussage von Herrn Kappe, dass die Kinder aus wirtschaftlichen Gründen der Eltern vor das Smartphone gesetzt werden, ist etwas undifferenziert. Auch reiche oder wohlhabende Eltern mit vermeintlich hohem Bildungsniveau reichen ihren lieben Kleinen gerne zum Frühstück das Tablet – so selbst öfters in Hotels und Clubs gesehen.
Johannes Schreiber
Déjà-vu nach 30 Jahren
Bereits Mitte der 90er Jahre hat sich die außerschulische Jugendbildung intensiv mit dem damals neuen Medium befasst. In vielen Bundesländern wurden dann sogenannte Landesjugendserver aufgebaut, die sowohl als Plattform für den Austausch von Fachleuten als auch als moderierter kreativer Raum für junge Menschen dienen sollten. Die zuständigen Ministerien fanden die Ideen zwar interessant, wollten aber nicht wirklich das Geld in die Hand nehmen, das dafür nötig gewesen wäre. Mittlerweile hat der außerschulische Bereich mangels finanzieller Unterstützung nicht nur seine Vorreiterstellung verloren, dank der unsäglichen Beschränkung auf minimale Projektförderung sind nur einige wenige Leuchtturmprojekte übrig geblieben.
Viele Pädagogen haben frühzeitig erkannt, dass Medienbildung als Querschnittthema in allen Bereichen der pädagogischen Ausbildung präsent sein muss. Nicht nur Schule und Elternhaus müssen sich mit Bedienerziehung befassen, auch der gesamte außerschulische Bereich muss zwingend eingebunden werden. Denn Vereine und Verbände sind wichtige Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, noch vor den Eltern.
Manfred Shita
Sicherheitstechnischer Albtraum
Mit dem Model Context Protocol greifen KI-Modelle auf Apps und Daten zu, c’t 17/2025, S. 18
Einem inhärent nicht deterministischen System Zugriff auf den Computer zu geben, stellt die schlimmsten Sicherheitslücken von damals komplett in den Schatten. Währenddessen wird rumgelogen, dass es dafür schon noch eine Lösung gäbe, die aber nicht kommen wird.
Halluzination ist kein „Bug“ von LLMs, den man grundsätzlich beseitigen könnte. Es ist die eigentliche und grundlegende Arbeitsweise von den Dingern. Man nimmt die Halluzinationen nur nicht als solche wahr, weil sie je nach Anwendungsgebiet meistens die richtige Antwort liefern, und schafft durch den Begriff eine technisch überhaupt nicht existierende Abgrenzung von der normalen Arbeitsweise, was zum Fehlschluss führt, man könne Halluzinationen grundsätzlich beseitigen.
Dr. Sheldon Cooper
Fehler der Verwaltung
Luftfahrt-Bundesamt treibt Gebühren für vier Jahre alte Vorgänge ein, c’t 17/2025, S. 42
Baff zurückgelassen hat mich die Abgehobenheit folgender Aussage des LBA [Luftfahrt-Bundesamts, Anm. d. Red.]: „Dass wir es inzwischen dennoch schon lange tun, geschieht lediglich im Sinne der Bürgernähe.“
„Lediglich im Sinne der Bürgernähe“? Staatliche Institutionen sind Dienstleister für die Bevölkerung, Bürgernähe ist deren Pflicht, was sich zwangsläufig aus dem Zwangsverhältnis ergibt. Zudem klingt der Ton ein wenig nach Gutsherrenart, frei nach dem Motto: Das LBA dürfte selbst entscheiden, ob es bürgernah sein will oder nicht. Das ist in einer Demokratie abzulehnen.
Wenn es das LBA nicht schafft, auf seiner Onlinepräsenz direkt und ohne Umwege zutreffende Kostentabellen einzustellen, dann hat es eben Pech, wenn die Registrierungen bis dahin noch kostenfrei waren. Umgekehrt ist es nicht die Schuld der Bürger, wenn es ein Dienstleister des LBA nicht auf die Reihe kriegt, zu einem passenden Termin die Seite zu ändern – dann sollen sie es eben selbst machen oder den Dienstleister mit entsprechend realistischem Vorlauf beauftragen. Das sind verwaltungstechnische Fehler, die man nicht den Bürgern anlasten kann.
Michael Schauberger
Armes Deutschland
Tarife für den Glasfaseranschluss bis 1 Gbit/s, c’t 17/2025, S. 112
Sie beschreiben die Realität in Deutschland sehr gut, was mich allerdings in Wallung bringt. Abgesehen davon, dass unsere Regierung es schon damals versäumt hat, die Infrastruktur in Bundeshand zu belassen sowie von den Providern abzukoppeln, bis hin, dass der Glasfaserausbau seit Jahren stockt, weil er in privater Hand ist und natürlich ein entsprechender ROI [Return on Investment, Anm. d. Red.] innerhalb kurzer Zeit erreicht werden soll.
Andere Länder sind da schon viel weiter. Alleine schon, dass wir, ob wir es benötigen oder nicht, immer noch mit Geschwindigkeiten unterhalb der Gbit/s zu teuren Tarifen herumschlagen. Ich bin sehr oft in einem benachbarten Land und dort fängt man mittlerweile bei 1 Gbit/s an für 50 Euro bis zu 8,5 Gbit/s für 100 Euro. Armes Deutschland, kann man da nur sagen.
Klaus Hummel
Kostenloses Tool
Bildverwalter mit KI-Verschlagwortung im Test, c’t 17/2025, S. 118
Vielen Dank für den guten Artikel. Die Bezahltools sind nur leider alle recht hochpreisig. Ich bin auf das kostenlose Tool Transformers der Hugging Face Community gestoßen, das lokal läuft und Bildbeschreibungen liefert (z. B. „Hund am Strand“).
Christian Fleischer
Nutzlose Garantieversprechen
Schwerpunkt „Balkonkraftwerk auch ohne Balkon“, c’t 16/2025, S. 14 ff.
In Ihrem Artikel sind Sie darauf eingegangen, dass ein Balkonkraftwerk gut 15 Jahre hält. Leider bekommt man nur noch chinesische Wechselrichter geliefert. Bei meinen beiden Wechselrichtern der Firma Envertech verspricht der Hersteller 15 Jahre Herstellergarantie.
Einer meiner Wechselrichter war nach anderthalb Jahren defekt. Durch die zwei Jahre Gewährleistung habe ich vom deutschen Lieferanten direkt ein neues Gerät bekommen. Nach vier Jahren war der zweite Wechselrichter defekt. Jetzt ging die Odyssee mit dem Hersteller aus China los. Nach fünf Monaten und unzähligen E-Mails habe ich immer noch kein Ersatzgerät und werde weiterhin mit Lieferschwierigkeiten vertröstet.
Meiner Meinung nach sollte man beim Kauf von Wechselrichtern die lange Herstellergarantie nicht als Kriterium berücksichtigen. Chinesische Hersteller wollen in diesem Preissegment ihr Versprechen einfach nur aussitzen.
Percy Merkelbach
Digitale Innovation
Bahn kassiert Strafzahlung trotz gültigem Deutschlandticket, c’t 16/2025, S. 54
Dem Verkehrsunternehmen, von dem ich das Deutschlandticket habe, sind meine Personalien und mein Deutschlandticket-Abo bekannt. Was spricht dann gegen eine Beweislastumkehr bei einer Kontrolle, wenn ich mich ausweisen kann? Die Kontrolleure sind doch auch mit digitalen Endgeräten ausgestattet und könnten im System nachschauen.
Wäre das nicht mal eine kundenfreundliche Innovation, die durch die Digitalisierung und die Speicherung personenbezogener Daten ermöglicht würde? Das Verkehrsunternehmen würde damit zum Ausdruck bringen: Wir kennen dich und du bist unser geschätzter Abo-Kunde, der unseren Betrieb mit seinem regelmäßigen Beitrag unterstützt.
Bernd Wagner
Rückabwicklung
Schwerpunkt „Rückschritt statt Innovation”, c’t 16/2025, S. 56 ff.
Ich bin ja für die Rückabwicklung der Digitalisierung, seitdem ich letztens beim bargeldlosen Bruce-Springsteen-Konzert in Prag ein Bier kaufen wollte.
1. Auf der Webseite des Veranstalters registrieren. Dazu muss man den Link kennen oder die gut versteckten Buttons. 2. Das Ganze mehrfach, weil Verbindungsfehler. 3. Dort Kreditkarte angeben. 4. Mit Geld aufladen, in der Bank-App bestätigen. 5. Rätseln, wie es weitergeht, denn „kann nicht mit Mobiltelefon verbinden“. Ah, Google Pay installieren. Braucht wohl einen lokalen Safe. Jahrelang aktiv dagegen gewehrt, aber hey, es geht ums Bier. 6. Google-Pay-Account aktivieren. 7. Verbinden mit dem NFC-Mobiltelefonchip. Geht nicht. 8. Am Getränkestand fragen, was man tun muss.
9. Mit dieser freundlichen Hilfe zum Bändchenstand gehen, ein NFC-Bändchen bekommen, vom Personal dort aktivieren und mit dem Account/Mobiltelefon verbinden lassen. 10. Zum Bier-Stand gehen und schwupp, schon hat man mit Armhinhalten bezahlt. 11. Trinken und Konzert genießen. 12. Am nächsten Tag nochmals irgendwo registrieren, damit man das Restgeld aufs Konto überweisen lassen kann. Dazu braucht es selbstverständlich die Kontodaten.
Ein ganz klein wenig träume ich von den alten Zeiten, als man für Papierscheine und Metallmünzen noch unkompliziert Käufe erledigen konnte, ohne zwei Dutzend DSGVO-Einwilligungen abzugeben. Ging irgendwie auch schneller.
Michael Geyer
Ergänzungen & Berichtigungen
Flops statt FLOPS
Europas GPAI-Regularien: Bürokratie vs. Grundrechteschutz, c’t 17/2025, S. 16
Im Artikel steht fälschlicherweise, dass die KI-Verordnung Floating Point Operations Per Second (FLOPS) als Maß für die Leistungsfähigkeit eines KI-Modells nenne. In Art. 51 (2) der Verordnung geht es aber ausdrücklich um Flops (im Plural), also um die Gesamtzahl der Gleitkommaoperationen, die fürs Modelltraining benötigt wurden.
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